Hallo zusammen! Ich bin neu hier und wohne in Berlin :) Und habe eine Frage zu einem (wie ich glaube) etwas speziellen Fall. Zu den Fakten: Mein Ex-Freund will/muss Hartz4 beantragen, aus verschiedenen Gründen (kann ich bei Bedarf gerne näher ausführen). Wir sind seit ca 3 Jahren getrennt und seitdem beste Freunde, ja, haben wir echt hingekriegt :) Ich bin damals aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und stehe auch jetzt immer noch mit im Hauptmietvertrag, war längere Zeit auch kein Problem. Nun ist er aber seit einiger Zeit in finanziellen Schwierigkeiten, es geht ihm auch nicht so gut, und er strebt einen längeren Klinikaufenthalt wegen seiner Depression an. Nun verdient er schon länger nichts mit und ich kann die Miete von 1100 nicht mehr dauerhaft mit tragen, aus dem Hauptmietvertrag raus komme ich aber auch nicht.
Nun meine konkrete Frage: Wenn er jetzt diesen Hartz-4-Antrag stellt, sollte er dann angeben, dass er alleine wohnt? Oder wäre es besser, wir bilden quasi wieder eine WG? Oder einfach sagen, wie es ist, dass ich seine Ex bin und ihm weiterhin zumindest etwas zusteuern werde, weil er seine Wohnung nicht verlieren möchte? Ziel ist, dass er nach dem Klinikaufenthalt wieder als Entwickler arbeitet, da verdient er genug, um die Wohnung selbst zu bezahlen. Aber vielleicht stuft das FA uns dann als sogenannte Bedarfsgemeinschaft ein, was ja aber nicht der Fall ist, weil ich dort offiziell gar nicht mehr wohne und ihm nur aus Freundschaft
finanziell unter die Arme greife.
Hoffe ich habe es nicht zu kompliziert gemacht...
Bin gespannt auf eure Antworten!
LG Geli
Geli
Zitat von: Geli am 08. April 2022, 19:53:00etwas speziellen Fall.
Ja und auch noch kompliziert gerade mit der VuE Geschichte.
Zitat von: Geli am 08. April 2022, 19:53:00Aber vielleicht stuft das FA uns dann als sogenannte Bedarfsgemeinschaft ein, was ja aber nicht der Fall ist, weil ich dort offiziell gar nicht mehr wohne und ihm nur aus Freundschaft
finanziell unter die Arme greife.
FA ist ? Finanzamt ? hat mit dem JC nichts zu tun.
Ihr habt also getrennte Wohnungen
oder nicht
(weil offiziell passt nicht so wirklich wäre aber für mich irrelevant) Zitat von: Geli am 08. April 2022, 19:53:00ch bin damals aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen
für das JC aber nicht, besonders weil du auch noch in dem MV stehst bzw. unterschrieben hast. Da solltest du schnellstens raus kommen: denn solange du da drin stehst bist du auch haftbar, einzige Ausnahme du hast einen Haftungsausschluss mit Ihm schriftlich abgeschlossen. (Dieser würde zusätzlich belegen dass du nicht gewillt bist für Ihn einzustehen was ansonsten exgtrem schwierig werden könnte, sogar vor Gericht.)
Das was du unter freundschaftlich finanziell unter die Arme greifen nennst nennt das JC VuE > Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32)
Zitat von: Geli am 08. April 2022, 19:53:00Wenn er jetzt diesen Hartz-4-Antrag stellt, sollte er dann angeben, dass er alleine wohnt?
Wenn du nicht dort wohnst,
(so wie du schreibst,
und nicht ständig bei Ihm wohnst aber nur für den Fall das du ALG 2 beziehst
was sich aber nicht so raus liest) dann ja.
Zitat von: Geli am 08. April 2022, 19:53:00dass ich seine Ex bin und ihm weiterhin zumindest etwas zusteuern werde, weil er seine Wohnung nicht verlieren möchte?
Allerhöchsten wenn Ihr das über einen Darlehensvertrag belegen könnt.
Anzupassendes Muster >
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung (http://hartz.info/index.php?topic=108273.0)
MfG FN
Ich würde (an seiner Stelle)
- einen ALG2-Antrag stellen
- angeben, dass ich alleine wohne
- auf die Angabe Deines Namens im MV würde ich damit reagieren (schon mit MV-Abgabe), dass Du dann und dann ausgezogen bist (hast Du ggf. die Ummeldebscheinigung noch? oder die damalige Vermieterbescheinigung)
- und dass die Vermieterin nicht einverstanden war, den Mietvertrag nur auf Dich umzuschreiben (wenn das so war)
Weitere "Schwierigkeiten" würde ich abwarten/nicht erwarten. Vor allem nicht in den ersten sechs Monaten.