Hallo!
Mein Kind hat eine schwerwiegende Erkrankung und nun einen Rehaplatz erhalten.
Da mein Kind noch recht klein ist (8 Jahre) fahre ich als Begleitperson zur Reha natürlich mit.
Meine Frage: wann und wie muss ich die Ortsabwesenheit beim JC melden?
Wie meldet man sich wieder zurück?
LG
Gummibärchen
Du musst den Reha Träger auffordern dir eine Bescheinigung fürs JC ausstellen zu lassen . Von wann bis wann du als Begleitung für dein Kind dort bist. Ich würde das höchstens 2 Wochen vorher machen das JC darüber zu informieren sprich mit deinem SB persönlich zu sprechen und die Bescheinigung des Reha Träger per prio dann ans JC schicken oder persönlich abgeben. So würde ich das ganze machen.
Mir ist noch eingefallen ja nach dem was in der EGV vereinbart wurde wäre noch zu klären ob du am nächsten Tag nach der Beendigung der Reha dich gleich wieder beim JC melden musst.
Hallo!
Der Rehaträger ist die Krankenkasse und bescheinigt nicht, wer als Begleitung mitfährt, da dies nur die Klinik bescheinigen kann.
Krankenkasse bescheinigt lediglich dass eine Begleitperson genehmigt ist, nicht aber WER.
Eine Bescheinigung von der Klinik erhalte ich erst NACH der Reha, das habe ich dort bereits abgeklärt.
Bis dahin muss der Einladungsbrief reichen.
Ich hatte in der Klinik gesagt, wofür ich das benötige, aber es gibt von dort keine
Bescheinigungen quasi "auf Vorrat" da es sein könnte, dass wir die Reha z.B. nicht antreten oder doch plötzlich
eine andere Begleitperson mitfährt usw.
Ich drehe mich irgendwie im Kreis...
Ich schaue mal, was in der EGV steht.
Gruss!
Bärchi
Du teilst den Zeitraum der Reha mit, teilst mit, dass du beabsichtigst, dein Kind zu begleiten und, dass du die Bescheinigung der Klinik nach der Rückkehr nachreichen wirst, da du diese erst während deines Aufenthaltes dort erhalten wirst. Die Kopie der Bewilligung der Reha beifügen, fertig.
Zitat von: Gummibärchen am 10. April 2022, 15:30:03aber es gibt von dort keineBescheinigungen quasi "auf Vorrat"
Gibt es nirgends, immer erst am Tag der Entlassung/Beendigung der Reha.
Ist beim Krankenhausaufenthalt auch so.
Zitat von: Gummibärchen am 10. April 2022, 15:30:03ch schaue mal, was in der EGV steht.
Dazu steht gar nichts drin, weil es wie eine AU ist die dem JC zu Melden ist, also hier die Reha.
Möglich du brauchst aber einen Nachweis, dass es zwingend Notwendig ist, hier als Begleitperson dabei sein zu müssen.
Hallo!
Ich danke euch für die Antworten!
Dass eine Begleitperson erforderlich ist, steht im Bewilligungsschreiben - und bei einem 8-jährigen Kind dürfte sich das auch
von allein -rein menschlich- verstehen, dass die Mutter als Begleitperson mit fährt. :zwinker:
Dass eine Begleitperson mit aufgenommen wird, steht wiederum in dem "Einladungsschreiben" der Klinik.
Beides "darf" das JC gern haben.
Ich werde dem JC schreiben, dass wir von dann bis wann in der Reha sind und den "Nachweis" danach erbringen.
Mir bleibt ja nichts anderes übrig.
Mit Anrufen beim JC habe ich keine besonders guten Erfahrungen gemacht, daher alles schriftlich per Einschreiben.
Also reicht es aus, so wie ich es hier verstanden habe, 14 Tage vor Rehaantritt das JC zu informieren?
Ich habe gelesen, dass das JC eine Genehmigung dafür erteilen muss, was ist, wenn mir diese Genehmigung bis zum Rehaantritt nicht vorliegt?
LG
Bärchi
ZitatIch habe gelesen, dass das JC eine Genehmigung dafür erteilen muss, was ist, wenn mir diese Genehmigung bis zum Rehaantritt nicht vorliegt?
Du brauchst weder für die Reha-Maßnahme noch für die beabsichtigte Begleitung deines Kindes eine Genehmigung. Das wäre ja noch schöner. :schock:
Zitat von: Gummibärchen am 10. April 2022, 16:03:33allein -rein menschlich- verstehen
Wir wissen hier alle wie so manch JC handelt :sad:
Nicht bei jeder Reha ist eine Begleitung unbedingt Notwendig, auch nicht bei Kindern.
Aber die wurde hier ja schon Bestätigt, also auch kein Problem mit dem JC mehr.
Zitat von: Gummibärchen am 10. April 2022, 16:03:33Anrufen beim JC
Ja in diesem Fall hier, ganz schlecht, besser Meldung mit Nachweis für dich machen.
14 Tage vorher sollten auch ausreichen, Ablehnen darf das JC hier gar nichts.
Ebenso braucht es keine Genehmigung vom JC, nur Meldung weg von bis und Grund.
Oh, dann habe ich wieder etwas dazu gelernt. Danke!
Dann schreibe ich dem JC 14 Tage vorher von wann bis wann wir weg sind und lege die Kopien von KK und Rehaklinik bei.
Schöne Grüße!
Bärchi
Zitat von: Gummibärchen am 10. April 2022, 16:58:52schreibe ich dem JC 14 Tage vorher
Per Postweg würde ich es 3 Wochen vorher machen, ausser der Brief wird direkt im JC Abgegeben.
Da hat das JC genug Zeit evtl. auch eine Antwort zu geben.
Zitat von: vanessa am 10. April 2022, 17:03:56
Zitat von: Gummibärchen am 10. April 2022, 16:58:52schreibe ich dem JC 14 Tage vorher
Per Postweg würde ich es 3 Wochen vorher machen, ausser der Brief wird direkt im JC Abgegeben.
Da hat das JC genug Zeit evtl. auch eine Antwort zu geben.
Ok, das mache ich. Danke schön für deinen Tipp!
LG
Bärchi