Hallo kurze Frage.
Wenn das Kind volljährig geworden ist,verändert sich am Mietvertrag der Eltern doch nichts oder?!Sprich man muss dem Vermieter dies melden...das Kind lebt seit Geburt mit in der Mietwohnung der Eltern und ist in der Ausbildung.
Nein, beim Vermieter müsst ihr nichts machen. Dem JC habt ihr ja sicherlich mitgeteilt, dass sich das Kind in einer Ausbildung befindet und was es dort verdient.