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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Pusteblume am 10. April 2022, 18:02:46

Titel: Mietwohnung mit Eltern ,Volljährigkeit des Kindes
Beitrag von: Pusteblume am 10. April 2022, 18:02:46
Hallo kurze Frage.
Wenn das Kind volljährig geworden ist,verändert sich am Mietvertrag der Eltern doch nichts oder?!Sprich man muss dem Vermieter dies melden...das Kind lebt seit  Geburt mit in der Mietwohnung der Eltern und ist in der Ausbildung.

Titel: Re: Mietwohnung mit Eltern ,Volljährigkeit des Kindes
Beitrag von: Birgit63 am 11. April 2022, 10:36:20
Nein, beim Vermieter müsst ihr nichts machen. Dem JC habt ihr ja sicherlich mitgeteilt, dass sich das Kind in einer Ausbildung befindet und was es dort verdient.