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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Wambui am 11. April 2022, 15:19:14

Titel: Rückforderung des Jobcenters
Beitrag von: Wambui am 11. April 2022, 15:19:14
Habe zum Dezember 2021 den Job gewechselt. Die alte Firma bezahlt den Lohn erst am 15. D. Folge Monats, die neue Firma bezahlt bereits am 28. Des laufenden Monats. Da es nur ein 4 Std. Job ist stocke ich über das Jobcenter auf. Das Jobcenter verlangt von mir jetzt über 400 Euro zurück. Ich habe im Dez.21 zu viel Einnahmen gehabt, wobei die hälfte der Lohn für Nov. 21 war.

Wäre Dankbar für etwas Hilfe.
Titel: Re: Rückforderung des Jobcenters
Beitrag von: Yavanna am 11. April 2022, 16:57:47
Es gilt das Zuflussprinzip und nicht, für wann der Lohn ist. Ob die Höhe der Rückforderung korrekt ist, kann man ohne Berechnungsbogen nicht sagen.