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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Tholoh am 12. April 2022, 00:35:27

Titel: Heizkostenzuschuss
Beitrag von: Tholoh am 12. April 2022, 00:35:27
Die Bundesregierung hat nun beschlossen, den einmaligen Heizkostenzuschuss von 115 Euro auf 230 Euro zu verdoppeln.

Es steht mir Wohngeld zu welches ich aber nicht beantragt haben ich beziehe kein ALG habe aber ein geringes Einkommen. Nun würde mir ja Wohngeld zustehen gibt es da eine möglichkeit für mich?
Ich habe nämlich gelesen dass Leute die Wohngeld nicht beantragt haben auch kein Zuschuss bekommen. Das finde ich natürlich sehr ungerecht denn nur weil man Leistungen nicht in Anspruch nimmt hat man ja eigentlich auch Anspruch darauf wegen des geringen Einkommens.
Eine Antwort wäre echt nett.

Titel: Re: Heizkostenzuschuss
Beitrag von: OLD-MAN am 12. April 2022, 05:26:47
Zitat von: Tholoh am 12. April 2022, 00:35:27Das finde ich natürlich sehr ungerecht denn nur weil man Leistungen nicht in Anspruch nimmt

Nein, ist nicht ungerecht!

Frag´ dich doch mal selber, woher eine Behörde wissen sollte, ob du nun Anspruch hättest oder nicht? Wer nichts beantragt, was ihm gesetzlich zusteht, ist selber Schuld. Der Heizkostenzuschuss wird an Wohngeldbezieher*innen ausgezahlt. Kein Wohngeld beantragt / genehmigt bekommen = kein Anspruch auf die Unterstützung!
Titel: Re: Heizkostenzuschuss
Beitrag von: justine1992 am 12. April 2022, 06:17:26
Zitat von: Tholoh am 12. April 2022, 00:35:27Nun würde mir ja Wohngeld zustehen gibt es da eine möglichkeit für mich?
Stelle einen Antrag. Wenn Du es nach dem Zuschuss nicht weiter beziehen möchtest, kannst Du wieder darauf verzichten.
Titel: Re: Heizkostenzuschuss
Beitrag von: Else Kling am 12. April 2022, 09:54:04
Zitat von: justine1992 am 12. April 2022, 06:17:26
Zitat von: Tholoh am 12. April 2022, 00:35:27Nun würde mir ja Wohngeld zustehen gibt es da eine möglichkeit für mich?
Stelle einen Antrag. Wenn Du es nach dem Zuschuss nicht weiter beziehen möchtest, kannst Du wieder darauf verzichten.

Für den Heizkostenzuschuss ist es jetzt aber zu spät. Man muss im Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022 in mindestens einem Monat Wohngeld bezogen haben.