Ich habe eine Frage zum Ablauf des Klageverfahrens vor dem SG, Zwangsverrentung.
1. Den Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen das JC habe ich auf Verlangen des Sozialgerichts zurückgezogen.
2. Die Klage, die ich nach dem ablehnenden Widerspruchsbescheid vom JC, beim SG eingereicht habe läuft noch.
Jetzt hat das JC für mich einen Antrag auf Altersrente bei der Rentenversicherung gestellt obwohl die Klage beim Sozialgericht noch läuft.
Muß das JC nicht erst auf das Ergebnis des Klageverfahrens warten oder kann mich das JC vorher in Rente schicken?