Hallo,
kurze frage,
jemand mit ALG2 wohnt in einer Mietwohnung. Diese Person hat eine sehr schlechte Schufa. Deswegen hat eine gute Freundin sowohl den Strom, als auch den Internetvertrag auf den eignen Namen, aber mit der dortigen Anschrift gemacht. Diese Freundin wohnt dort nicht. Das ganze wurde gemacht, um vergünstigungen, Bonus, Cashback, Neukundenbonus und Online Gutschein zu erhalten.
Nun melden sich zufällig zwei Bereiche.
Der Vermieter / Hausverwaltung sagt, dass diese Person dort nun wohnt und die nicht angemeldet ist.
Und das JobCenter sagt ebenfalls, das die Person dort wohnt aber nicht gemeldet ist.
Die Freundin, wohnt ganz woanders und ist auch ganz woanders gemeldet. Hat dort auch eigen Strom und Internet Verträge etc...
Frage:
Das darf man doch so machen? Oder?
Zitat von: PaulHilft am 13. April 2022, 13:05:00Deswegen hat eine gute Freundin sowohl den Strom, als auch den Internetvertrag auf den eignen Namen,
Strom und Internet gehen dem JC doch nichts an. Ich würde es dem JC so schildern wie du es hier gemacht hast.
Bleibt auch keine Wahl wenn sie wegen schlechter Schufa keinen Stromvertrag bekommt.
Die Freundin kann ja nachweisen, dass sie nicht dort wohnt und eigene Verträge hat.
Bonuns der überwiesen wird ist aber anrechenbar auf den RS.
Bonus und co würde ich nur dann erwähnen, wenn er direkt verrechnet wurde als Rabatt (also nie auf deinem Konto gelandet ist) oder eben bei ihr auf dem Konto landet. Nur wenn du ihn bekommen hast wirds blöd, den hättest du angeben müssen!
Lass sie ein Schreiben aufsetzen, dass sie lediglich für dich Verträge abgeschlossen hat damit du - trotz schlechter Schufa - versorgt bist in den beiden Bereichen, dazu die Auszüge die belegen, dass du die Zahlungen für die Verträge auch leistest.
Sie ist hoffentlich in einer festen Beziehung / hat Familie? SBs wittern gern mal eine Beziehung wo keine ist... dem würde ich gleich vorgreifen wenn sie entsprechend vergeben ist, indem sie gleich in der Wir-Form schreibt a la:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr [Ratlos] hat [mir] / [uns] soeben mitgeteilt, dass Sie der Ansicht sind, ich wäre sein Mitbewohner.
Dem ist nicht so. Herr [Ratlos] hatte aufgrund seiner schlechten Schufa Probleme einen guten Tarif für Internet und Strom zu finden. Da er zu unserem Bekanntenkreis gehört dachten wir, es wäre in Ordnung ihm diesbezüglich zu helfen indem die Verträge auf meinen Namen laufen und er die monatlichen Zahlungen [auf mein Konto überweist] / [übernimmt].
[Ich wohne] / [Wir wohnen] unverändert an [meiner] / [unserer] Meldeadresse, wo ebenfalls alle Versorgungsverträge auf meinen Namen laufen!
Mit freundlichen Grüßen
[Familie xyz] / [Frau xyz]
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Alles in eckigen Klammern dann halt anpassen, bestenfalls wie gesagt als Familie auftreten, sofern sie einen Partner hat, damit da gar nix a la Affäre oder weiß der Geier was von deinem Vermieter oder dem JC kommt.
Zitat von: PaulHilft am 13. April 2022, 13:05:00Nun melden sich zufällig zwei Bereiche.
Kannst du mal näher erklären woher die beiden Bereiche "zufällig" die Information her haben, dass alles nicht über den ALG II Empfänger läuft?
Zitat von: Maunzi am 13. April 2022, 14:21:35Dem ist nicht so. Herr [Ratlos] hatte aufgrund seiner schlechten Schufa Probleme einen guten Tarif für Internet und Strom zu finden.
Nein Frau Maunzi :lachen: meine Schufa ist in Ordnung!
Wenn sich die Freundin auf das Klingelschild hat schreiben lassen, um Post vom Stromanbieter zu empfangen, wird das eine schwierige Kiste, da wieder herauszukommen.
Zitat von: PaulHilft am 13. April 2022, 13:05:00Das darf man doch so machen? Oder?
Natürlich darf man das machen.
Geht kein JC etwas an, hat mit dem RS auch absolut nichts zu tun.
Zitat von: Mopedfahrer am 13. April 2022, 14:44:37woher die beiden Bereiche "zufällig" die Information her haben
Das habe ich mich auch gefragt, schon Eigenartig.
Sie hat die Verträge gemacht, kann sich die Post per Mail (da wäre die Adresse eh egal) oder aber auch an ihre Wohnadresse senden lassen.
Den Anbietern ist das völlig egal, so lange sie ihr Geld bekommen.
Zitat von: Ratlos am 13. April 2022, 13:15:31wird ist aber anrechenbar auf den RS
Wie kommst du da drauf? Ist doch ihr Vertrag.
Das hier geht weder ein JC und auch nicht den VM etwas an.
Sollte der Kunde mal Probleme machen, wird das nur zum Problem der guten Freundin, mehr nicht.
@Ratlos, sry hatte mich verguckt wer das Thema eröffnet hatte.
Klar ist das ihr Vertrag, nur je nachdem an wen dieser ausbezahlt wurde (zB wenn seine Kontodaten angegeben wurden als Zahlender und Zahlungsempfänger), kann es angerechnet werden. Denn dann wäre es ja seinem Konto zugeflossen.
@Ratlos. Den Bonus behält die Freundin. Diese trägt auch die Verantwortung dafür. Der ALG2 Bezieher hatte durch das Angebot auch 100€ Vodafone Online Gutschrift, also die ersten 5 Monate keine Gebühr.
@Maunzi, es ist eine ganz normale Freundin. Ein Mensch der hilft. Keine Partnerschaft. Beide kennen sich aus einer Selbsthilfegruppe. Danke für dein Beispielschreiben. =)
@Mopedfahrer, Es gab einen technische Mangel bei Vodafone. Dann kam ein Techniker und deswegen hat der ALG2 Bezieher für den Techniker an dem Klingelschild noch den Nachnamen der Freundin geklebt. Eine Nachbarin hat dies der Hausverwaltung gemeldet, die Hausverwaltung hat dann der Vermieterin gemeldet, dass dieser Name dort nicht gemeldet ist. Dies wurde dann auch an das JC weitergegeben. Es musste eine Dose im Keller getauscht werden, die war aus den 70er und deswegen ging Kabel Internet nicht. Wegen diesem Mangel haben alle davon mitbekommen.
@madinksa An dem Klinegelschild, war nur für 2 Std der Name improvisiert draufgeklebt. Beispiel: "Vodafone? [FREUNDIN-NACHNAME]? Bei [ALG2NACHNAME] klingeln. =)" Auf dem Briefkasten steht nichts.
@Kopfbahnhof, danke, dass du bestätigst, dass man das so machen darf. Die Post geht als eMail an die Freundin. Auch die Schreiben gehen als Post an die Adresse der Freundin. Nur die Anschrift für das Objekt ist eine andere.
@Maunzi, der ALG2 Empfänger gibt ihr immer den Betrag, also die monatlichen 20€ bar.
Danke euch allen für die Hilfe. Und das Layout ist sehr gut geworden. Dann wird es hier ja bald noch viel besser. =)
Zitat von: PaulHilft am 14. April 2022, 15:50:01Eine Nachbarin hat dies der Hausverwaltung gemeldet
Tja Fallersleben lässt hier wohl grüßen (der grüßte Lump im Land, ist und bleibt der Denunziant)
Zitat von: PaulHilft am 14. April 2022, 15:50:01wurde dann auch an das JC weitergegeben
Was der VM/Verwaltung absolut nicht darf, wenn dann muss sie den Mieter darüber Befragen.
Zitat von: PaulHilft am 14. April 2022, 15:50:01war nur für 2 Std der Name improvisiert draufgeklebt
Und wenn der einen Monat da dran klebt ist das auch egal.
Hatte ich auch so schon mal, Umleitung der Post für einen Kumpel.
Dann pass das Schreiben entsprechend an mit der Barzahlung. Das sollte künftig aber per Quittung passieren!
Nicht nur wegen dem JC, auch wenn ihr euch mal streiten solltet und dann Zahlungen verschwinden (kommt auch in den besten Freundschaften mal vor) etc.
Auch wenn sie eine sehr gute Freundin ist, das JC kann daraus im Zweifel durchaus mehr machen. Von wegen sie zahlt für dich Dinge, unterstützt dich finanziell, Vermutung auf Beziehung etc pp. Daher Quittungen und bitte auch versuchen zu betonen, dass sie anderweitig vergeben ist um dem gleich nen Riegel vorzuschieben. Sonst kenne ich schon das nächste Thema das hier kommen wird :/
Es ist doch nichts passiert was strafbar wäre oder Einfluss auf die Leistungshöhe hätte.
Die beiden sollten dem JC schriftlich (ggf.mit eidesstattlicher Versicherung) die Wahrheit schreiben. Damit haben sie sich ihrer Pflicht entledigt und dann mal auf die Reaktion des JC warten. Dann sind nämlich die in der Beweispflicht.
Zitat von: Maunzi am 14. April 2022, 21:48:52das JC kann daraus im Zweifel durchaus mehr machen.
Warum wie soll das gehen?
Es geht hier um Strom und Internet, beides hat nichts mit dem RS zu tun.
Beide wohnen in eigenen Wohnungen, somit kann das JC hier auch kein gemeinsames Wirtschaften unterstellen.
Auch wenn es versucht werden sollte, dann geht es das JC nichts an, was dazu da Privat geregelt wird.
Es geht darum, dass sowohl der Vermieter als auch das JC vermuten, dass die Person unangemeldet bei ihm wohnt! DAS ist das Problem. Und das kann bis hin zur Leistungseinstellung sowie Kündigung führen!
Und ihr wisst doch alle was passiert, wenn ein SB sich fest an etwas klammert, das kann zu Monaten mit Gericht, Anwalt und co führen.
Klar würde es die nix angehen, nur realistisch passiert sehr wahrscheinlich folgendes: SB sagt die wohnen zusammen, sind ein Paar und sie zahlt sogar seine Verträge. Das ergibt eine VuE und ordentlich Ärger.
das ist doch sowieso so eine absurdität in den ganzen Erwerbslosenforen.
Sobald ein JC jemanden erklärt das er mit jemand anderen eine BG sei muß es doch völlig selbstverständlich sein das der angesprochene LE sofort die betreffende Person auf Unterhalt verklagt.
Immer schön PKH beantragen und Unterhalt einfordern.
Das Problem ist doch einfach nur das die LE sich immer so defensiv verhalten und kuschen.
Aus meiner Sicht hat sich TE nichts zu schulden kommen lassen. Ich plädiere für meine Antwort Nr. 11.
Dagegen muss das JC erstmal ankommen. Ggf. Kommt bei Leistungseinstellung eine eA zum SG in Frage.
Danke für eure ganzen Antworten.
Das hat uns geholfen.