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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sophiagirl am 13. April 2022, 13:09:01

Titel: Hartz 4 bei folgender Konstellation
Beitrag von: Sophiagirl am 13. April 2022, 13:09:01
Moin ich brauch mal Berechnungshilfe,

Mein (ex-) Freund und ich sind seit der Geburt sehr entzweit, was mehr daran liegt, dass ich immer noch anzweifele das es wirklich mein Sohn sein soll. Aber dass ist eher nebensächlich.

So er wohnt ja in den Niederlanden ich sollte ihn noch unterhaltsvorschuss beantragen, aber wir haben uns nun darauf geeinigt das der kleine die erste Hälfte der Woche bei mir ist und die andere bei ihm. So unterhaltsvorschuss sagt nun natürlich gibt es nicht. Ist ja auch richtig. Aber wie läuft es mit Kindergeld und Hartz 4? Wenn er in d leben würde kenne ich die Antwort aber so leider nicht?

Weil in beiden Ländern können wir in zumindest laut den Niederlanden nicht melden.

Jemand ne Idee?

Liebe Grüße

Sylvergirl
Titel: Aw: Hartz 4 bei folgender Konstellation
Beitrag von: Flip am 13. April 2022, 13:41:26
Was soll da sein? Du bekommst ALG 2 für dich und für das Kind in dem Umfang, in dem es bei dir lebt (sogenannte "temporäre Bedarfsgemeinschaft"). Das JC wird ihn auf möglichen Unterhalt für dich und das Kind prüfen.
Titel: Aw: Hartz 4 bei folgender Konstellation
Beitrag von: Sophiagirl am 13. April 2022, 16:30:04
Moin,

Ja stimmt schon, ist uns auch bewusst aber holland will irgendwie mit d berechnen wegen dem Kindergeld und da steigen wir nicht so durch weil in beiden Ländern anmelden nicht so richtig geht?

Wenn es in d wäre wäre die Berechnung irgendwie einfacher gewesen.

Liebe Grüße