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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: besserwessi am 13. April 2022, 17:00:42

Titel: Feststellungsverfahren bei der Rentenversicherung und Jobcenter
Beitrag von: besserwessi am 13. April 2022, 17:00:42
Hallo Leute,

ist man verpflichtet des Jobcenter über den Verlauf des Feststellungsverfahrens bei der Rentenversicherung auf dem Laufenden zu halten?

Bei mir soll die Erwerbsfähigkeit festgestellt werden, nach 6 Monaten Wartezeit seit Antragstellung durch das Jobcenter habe ich kürzlich Formulare für die Befundberichte erhalten. Diese habe ich bei den behandelnden Fachärzten eingereicht und nun ausgefüllt wieder an die DRV zurückgeschickt. Ich weiß nicht, ob das Jobcenter Einsicht in den Verlauf des Verfahrens hat.

Muss ich das Jobcenter über diese Vorgänge informieren, ist es Teil meiner Mitwirkungspflicht?
Titel: Aw: Feststellungsverfahren bei der Rentenversicherung und Jobcenter
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. April 2022, 17:13:17
Zitat von: besserwessi am 13. April 2022, 17:00:42Muss ich das Jobcente
Nein musst du nicht.

Das kann bei der RV schon dauern, müssen ja auch erst alles zusammen Sammeln :smile:

Wenn der Bescheid dann kommt, sollte man dem JC Bescheid geben, eher nicht.
Die Zwischenschritte, den aktuellen Stand, braucht kein JC.
Titel: Aw: Feststellungsverfahren bei der Rentenversicherung und Jobcenter
Beitrag von: besserwessi am 14. April 2022, 15:25:31
Zitat von: Kopfbahnhof am 13. April 2022, 17:13:17
Zitat von: besserwessi am 13. April 2022, 17:00:42Muss ich das Jobcente
Nein musst du nicht.

Sieht das jemand anders? Würde mich über weitere Antworten sehr freuen. Danke!
Titel: Aw: Feststellungsverfahren bei der Rentenversicherung und Jobcenter
Beitrag von: BigMama am 14. April 2022, 16:12:22
Das JC kann bei der RV den Sachstand des Verfahrens erfragen. Du musst das Einreichen der Befundberichte nicht mitteilen.