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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Unwissender am 18. April 2022, 10:22:27

Titel: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Unwissender am 18. April 2022, 10:22:27
Hallo zusammen!

Ein Bekannter von mir hat von seiner Hausverwaltung/Vermieter vor einigen Tagen ein Schreiben bekommen, das sich ab  Mai seine nebenkostenvorauszahlung von derzeit 70,00 € auf 130,00 € fast verdoppelt! ist das überhaupt rechtens?

Das richtet sich nach meiner Kenntnis doch nach dem Verbrauch und der letzten Abrechnung und ob eine Nachzahlung fällig geworden ist!

Kann der VM einfach so eine so hohe Vorauszahlung verlangen ohne zu wissen was der Mieter verbraucht, bloß weil sich die Kosten erhöht haben? :weisnich:
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 18. April 2022, 12:12:40
Eigentlich nicht. Die Abschlagszahlungen sollen verhindern, dass der VM mit hohen Beträgen in Vorleistung gehen muss.
Konkret: Die monatlichen Abschlagszahlungen sollen so bemessen sein, dass sich die Kosten am Jahresende fast ausgleichen (geringes Guthaben oder geringe Nachzahlung).
Andernfalls würde sich der VM durch überhöht verlangte Abschläge ein zinsfreies Darlehen verschaffen und sich nach 812 ungerechtfertigt bereichern. Er wäre dann zur Rückzahlung verpflichtet.
Im Streitfall müsste der VM nachweisen, dass sein Verlangen berechtigt ist.

Der VM muss! nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit eine Summe festlegen § 556 Abs. 3 S. 1 BGB die in etwa den Verbrauch beträgt.. Bei einer Nachzahlung kann er monatlich 1/12 des Nachzahlungsbetrages mehr verlangen.

Eine Erhöhung während der Abrechnungsperiode geht nur wenn sich z.B. Grundsteuer erhöht und muss im Mietvertrag vereinbart seinVor allem muss der VM das Erhöhungsverlangen begründen. Also frage als erstes nach den Grund der Erhöhung der NK.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. April 2022, 15:02:27
Zitat von: Unwissender am 18. April 2022, 10:22:27Kann der VM einfach so eine so hohe Vorauszahlung verlangen
Innerhalb einer Abrechnungsperiode ist die Zustimmung vom Mieter erforderlich, diese ist Freiwillig.

Bei jeder BK Abrechnung können die Zahlungen aber an die Zukunft Angepasst werden.
Auch ohne Zustimmung des Mieters. (außer die Höhe ist völlig daneben)
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: geraldxx am 18. April 2022, 15:05:34
Zitat von: Unwissender am 18. April 2022, 10:22:27Hallo zusammen!

Ein Bekannter von mir hat von seiner Hausverwaltung/Vermieter vor einigen Tagen ein Schreiben bekommen, das sich ab  Mai seine nebenkostenvorauszahlung von derzeit 70,00 € auf 130,00 € fast verdoppelt! ist das überhaupt rechtens?

Das richtet sich nach meiner Kenntnis doch nach dem Verbrauch und der letzten Abrechnung und ob eine Nachzahlung fällig geworden ist!

Kann der VM einfach so eine so hohe Vorauszahlung verlangen ohne zu wissen was der Mieter verbraucht, bloß weil sich die Kosten erhöht haben? :weisnich:

Das ist rechtens. Die Versorger wurden angehalten, die Abschläge noch in diesem Jahr anzupassen weil die Nachzahlungen nächstes Jahr viele sehr hart treffen werden. Kaum einer legt was zurück und die Energiepreise sind stark gestiegen, man kann damit rechnen, dass die NKs sich gut um 50-100% erhöhen werden.

Der Hintergrund ist folgender: Die Energieversorger müssen bereits jetzt die höheren Preise bezahlen, die Verbraucher bekommen die Rechnung aber erst im Jahr 2023. Es liegt also im Sinne der Verbraucher, wenn sie bereits jetzt die höheren Abschläge zahlen, statt 2023 große Nachzahlungen leisten zu müssen.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. April 2022, 15:13:53
Zitat von: geraldxx am 18. April 2022, 15:05:34Das ist rechtens.
Es kann kein Mieter dazu gezwungen werden, sein Einverständnis dafür zu geben.
Um die Zahlung kommt man aber eh nicht herum, darum kann es auch besser sein, der Erhöhung zuzustimmen.

Spätestens mit der BK Abrechnung von 2021 kommt die mit Sicherheit.
Das ist dann auch rechtens, vorher ist es Freiwillig.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Spritzenhalter am 18. April 2022, 15:26:05
Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung bedarf zunächst einer ordentlichen Betriebskostenabrechnung. In diesem Fall hier handelt es sich vielmehr um ein unverbindliches Angebot die Vorauszahlung freiwillig zu erhöhen um eine größere Forderung zu dämpfen. Es ist doch viel einfacher jeden Monat dem Mieter etwas mehr abzuknöpfen anstatt final eine uneinbringliche Forderung durchzusetzen.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 18. April 2022, 15:40:11
Zitat von: Unwissender am 18. April 2022, 10:22:27Ein Bekannter von mir hat von seiner Hausverwaltung/Vermieter vor einigen Tagen ein Schreiben bekommen, das sich ab  Mai seine nebenkostenvorauszahlung von derzeit 70,00 € auf 130,00 € fast verdoppelt! ist das überhaupt rechtens?
Nein das ist kein Angebot. Wie TE sich ausdrückt ist es eine Forderung ein Erhöhungsverlangen und das muss VM explizit begründen.
TE kann freiwillig mehr bezahlen, er muss dem Verlangen aber rechtlich keine Folge leisten.
Dass sich die Preise für Energie erhöhe ist bekannt. Aber eine hypotetisch berechnete Erhöhung genügt hier nicht.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: geraldxx am 18. April 2022, 16:13:11
Zitat von: Ratlos am 18. April 2022, 15:40:11Wie TE sich ausdrückt ist es eine Forderung ein Erhöhungsverlangen und das muss VM explizit begründen.
TE kann freiwillig mehr bezahlen, er muss dem Verlangen aber rechtlich keine Folge leisten.
Dass sich die Preise für Energie erhöhe ist bekannt. Aber eine hypotetisch berechnete Erhöhung genügt hier nicht.

Die Begründung gibt es normalerweise mit: Energiepreise sind stark gestiegen und um große, evtl nicht mehr stemmbare, Nachzahlungen im Jahr 2023 zu vermeiden werden die NKs angepasst. Dies ist eigentlich im Sinne der Mieter. Hat der TE denn 1000-2000€ angespart um 2023 die Nachzahlung tätigen zu können? Wenn nein, dann sollte der der Erhöhung zustimmen, zuviel gezahltes gibt es ja sowieso zurück.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Quinky am 18. April 2022, 17:22:44
Eine Pauschale Begründung: Energiepreise sind stark gestiegen reicht nicht aus, um die Nebenkostenerhöhung zu begründen. Es müssen schon NACHWEISE erbracht werden, welche Preise sich erhöhen bei welchem Anbieter.
Es gibt sogar Senkungen der Energiepreise ( durch Reduzierung der EEG-Umlage).
Bei mir wird ab 1.6.22. die kWh von 27,91 Cent auf 21,84 Cent reduziert!
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Unwissender am 19. April 2022, 10:02:42
Danke schon mal für die Antworten! Er würde einer geringen Erhöhung der Vorauszahlung (ca. 20, 00 € ja zustimmen (auch wenn es für ihn als Rentner schwer wird das Geld aufzubringen) aber nicht gleich  60,00 €! Noch dazu, wenn es keinerlei Abrechnung für die letzte Periode gibt!

Er hat das geld einfach nicht, weil auch der Strom schon um 20,00 € erhöht wurde! Wenn er nachzahlen müsste, könnte er sich das Geld leihen! Ok es gibt ein Rentenerhöhung ab Juli, aber die fällt bei ihn (wegen der niedrigen rente, auch nicht so toll aus)

Er kann sich auch an kein Amt wenden, das diese Kosten übernimmt!? Er spart eh schon Energie wo es geht (beim Strom z.b hat er im Monat nur noch 100 kW gebraucht! zuvor waren es 130 kw) Bei der Heizung dreht er nur noch einen kleinen Hk im Whz auf und im Bad nur, wenn er duscht!
Außerdem hat in den Vorjehren immer was zurückbekommen! Deswegen kann diese Höhe nicht nachvollzogen werden!
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 19. April 2022, 10:34:56
Er kann doch etwas ganz einfaches machen:
Die Stadtwerke anrufen und fragen was bereits alles teurer geworden ist bzw. wird, z.B. Grundsteuer, Müllabfuhr usw.
Das sind Kosten an denen er nichts ändern kann.
Die Teuerung der Haus-Haftpflichtversicherung muss ihm der VM mitteilen.
Die einzelnen Positionen kann er seiner letzten BKabrechnung entnehmen.

Beispiel: Beträgt die Gesamt-Teuerung aller Positionen 120 € darf der VM eine Erhöung von 1/12 tel der Teuerungsrate = 10 € vornehmen.
Es geht immer nur darum, dass die Abschlagszahlungen möglichst die Jahreskosten abdecken.
Wer die Vorauszahlungen quasi verdoppeln will muss Nachweise vorlegen und begründen.
Eine hypothetische Anhebung so pi mal Daumen ist rechtlich nicht vertretbar.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Kopfbahnhof am 19. April 2022, 15:28:08
Zitat von: Ratlos am 19. April 2022, 10:34:56Die Stadtwerke anrufen und fragen was bereits alles teurer geworden ist
Was soll das denn bringen?
Erstens kennt er nicht die Konditionen zwischen VM und Stadtwerken und zudem sind sie für das
Zitat von: Ratlos am 19. April 2022, 10:34:56Grundsteuer, Müllabfuhr usw.
gar nicht Zuständig.

Er kann dem VM das Angebot machen, freiwillig 20€ mehr zu zahlen oder eben warten bis die BK Abrechnung kommt.
Da ist mit Sicherheit die neue Vorauszahlung mit dabei.
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Beitrag von: Ratlos am 19. April 2022, 15:35:58
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. April 2022, 15:28:08Da ist mit Sicherheit die neue Vorauszahlung mit dabei.
Es geht nicht um die neue Vorauszahlung sondern darum dass keine extrem hohe Nachzahlung 2023 leisten muss und die fast doppelt Vorauszahlung nicht begründet ist.

Die Konditionen für Müllabfuhr, Dachflächenentwässerung usw. erfährt er von der Stadtverwaltung, die für die Müllabfuhr von den Stadtwerken und die Gaspreiserhöhung vom Lieferanten.
Das isst natürlich alles nur hilfsweise zur Überprüfung.
Ich würde dem VM schreiben dass er seine nun fast doppelte Vorauszahlung begründen soll was seine Pflicht ist.
Dann sieht man korrekt weiter.
Den Mieter trifft derzeit überhaupt keine Pflicht, zumal er jeden € umdrehen muss
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 19. April 2022, 15:41:53
Zitat von: Ratlos am 19. April 2022, 15:35:58Die Konditionen für Müllabfuhr, Dachflächenentwässerung usw. erfährt er von der Stadtverwaltung,
Was soll er mit den Daten Anfangen können?
Zumal die es gar nicht bei der Stadtverwaltung gibt.

Es gibt VM die sind nicht Kunde bei den Stadtwerken und die Müllabfuhr ist oft in privater Hand.
Zitat von: Ratlos am 19. April 2022, 15:35:58sondern darum dass keine extrem hohe Nachzahlung 2023 leisten muss
Darum hatte ich geschrieben, freiwilliges Angebot an den VM mit 20€ oder BK Abrechnung Abwarten.

Alles andere führt doch hier zu gar nichts.
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Beitrag von: Ratlos am 19. April 2022, 16:14:38
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. April 2022, 15:41:53Darum hatte ich geschrieben, freiwilliges Angebot an den VM mit 20€ oder BK Abrechnung Abwarten
Und ich habe geschrieben der VM soll diese maßlose Erhöhung begründen.
Das ist m. E. der richtige Weg.
Woher willst du denn wissen dass 20 € mehrzahlung eine extrem hohe Nachzahlung verhindern?
Und wenn die neue Abrechnung erst vorliegt ist es zu spät
Nochmals: Bei jetziger Sachlage hat der Mieter überhaupt keine Pflicht.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: geraldxx am 19. April 2022, 18:17:05
Zitat von: Quinky am 18. April 2022, 17:22:44Bei mir wird ab 1.6.22. die kWh von 27,91 Cent auf 21,84 Cent reduziert!

Das ist allerdings Strom und hat nichts mit den NK am Hut. Strom zahlt man normalerweise seperat direkt an den Versorger. Nebenkosten sind Gas, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Treppenhausreinigung. Und nichts von dem wird reduziert, Gas wird wohl um die 100% steigen bzw ist es bereits.

Wenn er sich die NKs nicht leisten kann, dann soll er eben nicht zustimmen und nächstes Jahr dann die böse Überraschung (welche ja nun keine mehr ist) erleben.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 20. April 2022, 10:50:47
Wie ich es geschrieben habe:
IV. Was können Mieter tun, wenn der Vermieter Nebenkosten erhöht?

Zunächst sollten Mieter das Schreiben des Vermieters dahingehend prüfen, was der Grund für die Erhöhung der Nebenkosten ist. Im zweiten Schritt ist dann zu überprüfen, ob das Erhöhungsverlangen sich mit den Vereinbarungen im Mietvertrag deckt: Mieter sollten sich fragen, ob die Nebenkostenpositionen, die erhöht werden sollen bereits im Mietvertrag umgelegt sind. Ist das nicht der Fall, ist zu prüfen, ob sie umgelegt werden können, was vielleicht durch eine Öffnungsklausel (bzw. Mehrbelastungsklausel) vereinbart ist. Im dritten Schritt ist dann zu kontrollieren, ob der Betrag der Erhöhung angemessen ist.

Mieter haben außerdem das Recht eine Belegeinsicht in die Unterlagen des Vermieters zu verlangen. Verweigert der Vermieter die Einsichtnahme kann das für den Mieter ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. der geltend gemachten Erhöhungsbeträge begründen.

nachzulesen hier:
https://www.nebenkostenabrechnung.com/erhoehung-nebenkosten/
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Unwissender am 20. April 2022, 13:38:22
Hallo! Danke nochmal für die Vorschläge!

Der VM begründet die NK- Erhöhung mit den gestiegen Bezugspreisen und eine zu erwartende, hohe Nachzahlung." Das ist meiner Meinung nach keine ausreichende Begründung! Wir werden der Wohnungsverwaltungsgesellschaft mitteilen, das er ab Juli, (wenn die Rentenerhöhung kommt) die NK- Vorauszahlung in dieser Höhe (etwa 25,- € bei ihm) zunächst vorauszahlen wird! Wenn ihm dann die BK- Abrechnung vorliegt, wird der Betrag angepasst!

Ab Mai, wie verlangt, geht gar nix, weil viel zu kurzfristig! Meines Wissens nach, muss eine NK- Erhöhung mindestens 2 Monate zuvor angekündigt werden! Richtig?  :weisnich:

Da er sowieso so wenig Rente erhält, kann er nicht mehr zahlen, selbst wenn er wollte! Das Geld für eine etwaiige Nachzahlung (sofern diese dann anfällt) müsste er halt abstottern oder sich das Geld leihen!
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: OLD-MAN am 20. April 2022, 15:01:06
Es ist tägl. in allen medien zulesen / hören, dass die Energiepreise stark gestiegen sind. Beim Haushaltsstrom liegen die Erhöhungen bei rund 15% - 20%, bei Gas bei rund 60%  80%.

Das da auch die VM / HV hergehen und jetzt Erhöhungen verlangen, liegt wohl auf der Hand. Da gerade die NK = verbrauchsabhängig abgerechnet werden, ist ja bekannt. Sich da jetzt auf Fristen zu versteifen, halt ich persönlich für nicht zielführend.

Jede/r Bürger*in sollte bestrebt sein die Verbräuche den tatsächlichen Kosten anzupassen, bzw. die Abschlagszahlungen anzupassen, damit am Ende der Abrechnungsperiode sich ggf. Nachzahlungen noch im Rahmen halten.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 15:36:18
Zitat von: OLD-MAN am 20. April 2022, 15:01:06halt ich persönlich für nicht zielführend.
Finde ich auch, sollte nun allen klar sein was uns bei den Preisen erwartet.
@Ratlos kann da Ratschläge geben wie er möchte, an dieser Erhöhung kommt kein Mieter vorbei.

Zitat von: Unwissender am 20. April 2022, 13:38:22keine ausreichende Begründung!
Was soll er denn sonst dazu schreiben?
Er muss ja auch nicht Zustimmen, dann wird die Rechnung 2023 eben höher werden.
Ich würde mit dem VM zusammen versuchen eine Lösung zu finden.
Eine Verdoppelung der NK sollte da nicht sein.

Irgendwann kommt die Schlussrechnung so oder so, auf uns alle zu.

Zitat von: Unwissender am 20. April 2022, 13:38:22zunächst vorauszahlen wird!
Nicht Einseitig machen, sondern mit Zustimmung vom VM, damit es auch richtig Gebucht werden kann.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 20. April 2022, 16:14:50
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 15:36:18@Ratlos kann da Ratschläge geben wie er möchte, an dieser Erhöhung kommt kein Mieter vorbei.
Schon richtig aber das entbindet den VM nicht von seiner Begründungspflicht wie er auf fast doppelte Erhöhung kommt. Muss ja eine Berechnungsgrundlage geben
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 15:36:18Ich würde mit dem VM zusammen versuchen eine Lösung zu finden.
Auch richtig! Und in dem Gespräch muss er wiederum sein doppeltes Erhöhungsverlangen begründen und belegen. Da kommt er einfach nicht herum.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 16:48:22
Zitat von: Ratlos am 20. April 2022, 16:14:50wie er auf fast doppelte Erhöhung kommt
Ist doch relativ einfach, wenn keine schlüssige Begründung, dann keine Zustimmung vom Mieter.
Auch der Mieter muss keine Begründung dazu liefern, warum diese Entscheidung.

Doppelt würde ich auch nicht Akzeptieren, aber das Angebot von @TE über 25€ finde ich o.k.
Völlig Stur stellen geht evtl. nach hinten los, zumindest wenn die BK Abrechnung kommt.
(weiß ja nicht ob die für 2021 schon durch ist)

Darum sollte man hier auch mit dem VM Verhandeln. (am besten mit Nachweis)
Da war meine Antwort 4 nicht deutlich genug.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 20. April 2022, 17:00:44
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 16:48:22Doppelt würde ich auch nicht Akzeptieren, aber das Angebot von @TE über 25€ finde ich o.k.
Nochmals: Die Vorauszahlungen sollen die zu erwartenden Kosten möglichs abdecken.
Geringes Guthaben oder geringe Nachzahlung das ist der Sinn der Abschläge.
Da gibt es nicht viel zu verhandeln.
Kann der VM nachvollziehbar/überprüfbar darlegen dass eine fast Verdoppelung gerechtfertigt ist, kann und wird die Preissteigerung auf 12 Monate umgelegt.

Beispiel: Die zu erwartenden Mehrkosten sind mit 600 € im Jahr prüfbar begründet,
steigt die Erhöhung der NK-Pauschale um monatlich 50 €. Das kann VM dann verlangen.
Bietet der Mieter nun 25 € an, kann! (muss aber nicht!) sich der VM darauf einlassen und der Mieter zahlt dann eben 300 € nach.
Mehr kann man zu dem Thema nicht sagen
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 17:17:26
Zitat von: Ratlos am 20. April 2022, 17:00:44Geringes Guthaben oder geringe Nachzahlung das ist der Sinn der Abschläge.
Ja nur braucht man derzeit dazu eine Glaskugel :grins:  als Mieter wie als VM.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 20. April 2022, 17:29:53
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 17:17:26Ja nur braucht man derzeit dazu eine Glaskugel :grins:  als Mieter wie als VM.
Stimmt doch gar nicht!
Wenn ich von dir 100 € verlange willst du doch wissen wofür und ich muss dir das darlegen.
Genauso geht es dem VM - wer fordert muss die Forderung begründen. Wie er das macht ist seine Sache.
Jetzt drehen wir uns aber im Kreis.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: geraldxx am 20. April 2022, 18:18:00
Bei solchen offensichtlichen Dingen auf eine "rechtssichere" Begründung zu warten halte ich für ziemlich daneben. Abgesehen davon, dass der Vermieter vermutlich bereits jetzt die höheren NKs an den Versorger zahlen muss (je nachdem, bei einigen ist dies bereits der Fall) kommt die Nachzahlung so oder so auf alle zu. Und als Vermieter hätte ich nun auch Bedenken, dass viele die Nachzahlung in 2023 nicht zahlen werden können und man bleibt auf den Kosten sitzen. So ist es natürlich sinnvoll die Mieter bereits jetzt zu informieren und die NK Vorauszahlungen zu erhöhen. Der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Wenn er die höheren NKs nicht zahlen will so sollte er zumindest etwas Geld für die Nachzahlung zurücklegen.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: OLD-MAN am 20. April 2022, 20:10:51
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 17:17:26Ja nur braucht man derzeit dazu eine Glaskugel :grins:  als Mieter wie als VM.

Falsch! Einfaches logisches Nachdenken und "das kleine Einmaleins" reichen aus!

Stromverbrauch / Gasverbrauch
Einfach mal den aktuellen Verbrauchspreis beim Versorger nachfragen/ oder im Liefervertrag nachlesen, mit dem tatsächlichen Verbrauch/mtl. addieren und schon hat man den ungefähren Abschlagspreis.

Zitat von: Ratlos am 20. April 2022, 17:00:44Die Vorauszahlungen sollen die zu erwartenden Kosten möglichs abdecken. Geringes Guthaben oder geringe Nachzahlung das ist der Sinn der Abschläge.

Genauso ist es! ....und jeder Verbraucher sollte das selber errechnen können, statt hier andauernd die Rechtslage, die fehlende Begründung oder das nichteinhalten irgendwelcher Fristen in Frage zustellen, denn ....

... die Kosten der Abrechnung (ggf. sehr hohe Nachzahlungen) habt ihr alle selber zu verantworten, wenn ihr jetzt nicht handelt oder sogar ungefragt eine Angleichung der Abschlagszahlungen anregt.

Die Abrechnungen 2021, die bereits eingetroffen sind oder noch eintreffen werden, beziehen sich preislich auf einen Zeitraum, der noch mit halbwegs "normalen" Preisen ausgestattet war.

Die aktuellen Preissteigerungen werden wir alle erst in den Abrechnungen im nächsten Jahr, also in 2023 nachlesen und ich höre schon jetzt das Geschrei, wenn die Nachzahlungen eine Höhe erreicht haben, die nicht "mal eben" geleistet werden können.

Aber - wie so oft - wird dann das JC zum Buhmann.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 21. April 2022, 10:29:54
Zitat von: OLD-MAN am 20. April 2022, 20:10:51Stromverbrauch / Gasverbrauch
Einfach mal den aktuellen Verbrauchspreis beim Versorger nachfragen/ oder im Liefervertrag nachlesen, mit dem tatsächlichen Verbrauch/mtl. addieren und schon hat man den ungefähren Abschlagspreis
Freut mich dass du das auch so siehst. Deckt sich fasst mit meinr Antwort 10.
Und die gemeindlichen Festkosten kann er erfragen, denn die werden angekündigt.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Unwissender am 21. April 2022, 10:36:42
Das die Vorauszahlung angepasst wird ist ja in ordnung, aber fast das Doppelte? Bisher hat er fast immer Geld zurückbekommen, als zu hohe Abschläge bezahlt!
(Der Strom ist aussen vor, der fällt da nicht rein!)

Mein Vorschlag, die 25,00 Rentenerhöhung zu nehmen geht gar nicht! Wird ihm angerechnet, da er noch aufstockend ALGII bekommt. (Ungefähr 70,00 €, dann nur noch 45,00 €)

Er kann so eine drastische Erhöhung gar nicht zahlen! Ihm bleiben z. ZT. etwa 120,00 € übrig! Und davon muss er noch vierteljährig die KfZ- Versicherung zahlen.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. April 2022, 16:06:00
Zitat von: OLD-MAN am 20. April 2022, 20:10:51Falsch! Einfaches logisches Nachdenken
Klar doch du kennst also schon die Preise für die Zukunft?
Die kennen nicht mal die Energieversorger selbst.

Werden dann also dementsprechend auch kurzfristig Angepasst, so die aktuelle Lage.

Ich bin hier jetzt raus, muss eh jeder selbst wissen wie er damit Umgeht.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: geraldxx am 23. April 2022, 11:24:43
Zitat von: Unwissender am 21. April 2022, 10:36:42Er kann so eine drastische Erhöhung gar nicht zahlen! Ihm bleiben z. ZT. etwa 120,00 € übrig! Und davon muss er noch vierteljährig die KfZ- Versicherung zahlen.

Man kann mittlerweile für 8€ im Monat mit Bus & Bahn fahren. Das Auto kann er sich offensichtlich gar nicht leisten, das ist das Problem und nicht die Nebenkosten. Wie soll er von dem Geld z.b. TÜV oder neue Bremsbeläge zahlen? Das geht hinten und vorne nicht. Ein Arbeitnehmer mit 2000 Netto kann sich auch keinen Porsche für 800€ im Monat leasen und dann auf den Staat hoffen.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Unwissender am 23. April 2022, 11:28:34
Bei ihm, auf dem Dorf fährt vielleicht 2x am Tag ein Bus!
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 23. April 2022, 11:44:24
Zitat von: geraldxx am 20. April 2022, 18:18:00Abgesehen davon, dass der Vermieter vermutlich bereits jetzt die höheren NKs an den Versorger zahlen muss
Dann kann er die fast doppelte Erhöhung ja auch begründen und belegen  :grins:
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: geraldxx am 23. April 2022, 13:49:42
Zitat von: Unwissender am 23. April 2022, 11:28:34Bei ihm, auf dem Dorf fährt vielleicht 2x am Tag ein Bus!

Wenn er Rentner ist, dann hat er doch genügend Zeit und ist flexibel.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Schmidtchen am 24. April 2022, 17:02:44
Hallo,
ich arbeite in der Immobilienverwaltung und kann nur dazu raten, die Erhöhung der Energiekosten nicht auszublenden. Da wird einiges auf uns zukommen. Mittlerweile gehen hier täglich Mitteilungen der Versorger ein, dass sie die Preise erhöhen und die Raten anpassen.
Die meisten "meiner" Mieter hatten für 2021 schon eine Nachzahlung, so dass die NK erhöht wurden, aber da die Abrechnungen erst jetzt raus sind, werden die erhöhten NK erst ab Juni fällig. Das heißt folglich, dass in den ersten 5 Monaten 2022 zu geringe Nebenkosten gezahlt wurden, wenn man das Preisniveau 2021 zu Grunde legt. Das Preisniveau 2022 ist damit nicht zu vergleichen. Also bitte tut euch den Gefallen und schaut, dass ihr monatlich etwas zu Seite legt.
Zumal die Abrechnung 22 ja auch erst 23 kommt und die NK Erhöhung dann auch erst Mitte des Jahres fällig wird und somit die Zahlungen für die nächste Abrechnung auch wieder nicht reichen.
Und bei mir privat wäre es schon heftig, wenn ich nächstes Frühjahr 500 Euro nachzahlen soll und gleichzeitig 50 Euro NK Erhöhung monatlich zu wuppen hätte.
Wie hier geschrieben wurde: Es muss jetzt ohne Begründung keiner mehr Nebenkosten zahlen, aber wenn es zu hohen Nachzahlungen kommt, ist man eben auch schnell den Betrag von 2 Monatsmieten schuldig und dann hat der Vermieter auch Rechte.
Spätestens dann kann sich dein Bekannter das Auto nicht mehr leisten. Daher vielleicht doch jetzt überlegen, ob man es jetzt abschafft und in den nächsten Jahren schuldenfrei lebt, als jetzt mit aller Gewalt am Fahrzeug festhalten und, es dann doch abgeben muss bis dahin aber schon Schulden angehöuft hat. Oder eben überlegen, ob es noch andere Möglichkeiten gibt.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 24. April 2022, 17:14:59
Zitat von: Schmidtchen am 24. April 2022, 17:02:44aber wenn es zu hohen Nachzahlungen kommt, ist man eben auch schnell den Betrag von 2 Monatsmieten schuldig und dann hat der Vermieter auch Rechte.
Bei mir im Jahr 2022 schon mal nicht und bei sicher vielen anderen auch nicht denn die meisten haben wohl Fest-Verträge.
Zunächst einmal muss der Versorger Erhöhungen pro kwh und ggf. Grundpreis mitteilen und dann hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Einseitige Vertragsänderungen gehen schon mal nicht.
Ich verbrauche ca. 1.400 kwh/Jahr, käme aber auch mit 1.200 kwh aus.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: geraldxx am 24. April 2022, 19:54:44
Zitat von: Ratlos am 24. April 2022, 17:14:59Zunächst einmal muss der Versorger Erhöhungen pro kwh und ggf. Grundpreis mitteilen und dann hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Einseitige Vertragsänderungen gehen schon mal nicht.
Ich verbrauche ca. 1.400 kwh/Jahr, käme aber auch mit 1.200 kwh aus.

Es bringt nichts stur die Realitäten ausblenden zu wollen. Das Kündigungsrecht bringt genau Null wenn andere Anbieter teilweise gar keine Neukunden mehr aufnehmen wollen (wegen der unsicheren Entwicklung) oder wenn sie Neukunden aufnehmen, dann zu noch höheren Preisen. Ich würde es ja lustig finden wenn gegen April / Mai 2023 (wenn die ersten Abrechnungen ankommen) es ein großes Geheule gibt weil die Nachzahlungen so hoch ausfallen und man damit nicht gerechnet hat (aber bereits im April 2022 gewarnt wurde mit dem Angebot die NKs anzupassen).
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Unwissender am 25. April 2022, 10:13:12
Zitat von: Schmidtchen am 24. April 2022, 17:02:44Wie hier geschrieben wurde: Es muss jetzt ohne Begründung keiner mehr Nebenkosten zahlen, aber wenn es zu hohen Nachzahlungen kommt, ist man eben auch schnell den Betrag von 2 Monatsmieten schuldig und dann hat der Vermieter auch Rechte.
Spätestens dann kann sich dein Bekannter das Auto nicht mehr leisten. Daher vielleicht doch jetzt überlegen, ob man es jetzt abschafft und in den nächsten Jahren schuldenfrei lebt, als jetzt mit aller Gewalt am Fahrzeug festhalten und, es dann doch abgeben muss bis dahin aber schon Schulden angehöuft hat. Oder eben überlegen, ob es noch andere Möglichkeiten gibt.

Nochmal! Da es auf seinem Dorf kaum ÖPNV gibt und der nächste Supermarkt (Discounter ist noch weiter weg) 10 km entfernt ist, kommt er ohne Auto nicht aus! Von Arztterminen usw. noch gar nicht zu reden!
Sein Auto ist über 25 Jahre alt!
Außerdem hat er bisher immer von der Vorauszahlung etwa 200 € zurückbekommen ohne das die Abschläge gesenkt wurden. Er kann sich höhere Kosten auch gar nicht leisten! Er lebt eh nur von ca 100 € im Monat!
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 11:28:04
Hier geht es doch rein um die Erhöhung der Abschläge um fast das doppelte.
Also soll der VM darlegen wie er auf diese Summe kommt.
Danach sieht man weiter und kann ggf. eine vertretbare Vereinbarung treffen. Alles andere sind doch Spekulationen.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: geraldxx am 25. April 2022, 13:13:50
Zitat von: Unwissender am 25. April 2022, 10:13:12Nochmal! Da es auf seinem Dorf kaum ÖPNV gibt und der nächste Supermarkt (Discounter ist noch weiter weg) 10 km entfernt ist, kommt er ohne Auto nicht aus! Von Arztterminen usw. noch gar nicht zu reden!
Sein Auto ist über 25 Jahre alt!
Außerdem hat er bisher immer von der Vorauszahlung etwa 200 € zurückbekommen ohne das die Abschläge gesenkt wurden. Er kann sich höhere Kosten auch gar nicht leisten! Er lebt eh nur von ca 100 € im Monat!

Ja und? Trotzdem kann er sich das Auto offensichtlich nicht leisten, auch wenn er angeblich nicht ohne auskommt. Das sind zwei verschiedene Dinge. Als Rentner hat man doch viel Zeit übrig und ist flexibel um z.b. den Bus, der nur 2mal am Tag fährt, zu nehmen. Die Termine muss man dann eben so legen, dass es passt. Es gibt in Deutschland kein Grundrecht auf ein KFZ, auch nicht für Sozialhilfeempfänger.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 13:19:09
Zitat von: geraldxx am 25. April 2022, 13:13:50Als Rentner hat man doch viel Zeit übrig und ist flexibel um z.b. den Bus, der nur 2mal am Tag fährt, zu nehmen
Das mach mal. Früh um 10 Uhr mit dem Bus in die Stadt rein fahren und abends um 17 Uhr wieder heim. Dazwischen kannst 6-7 Stunden Kaffee trinken.
Selbst erlebt in Füssen. Auch dort war Busverbindung reine Katastrophe
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: geraldxx am 28. April 2022, 07:32:50
Zitat von: Ratlos am 25. April 2022, 13:19:09Das mach mal. Früh um 10 Uhr mit dem Bus in die Stadt rein fahren und abends um 17 Uhr wieder heim. Dazwischen kannst 6-7 Stunden Kaffee trinken.
Selbst erlebt in Füssen. Auch dort war Busverbindung reine Katastrophe

Was machen Rentner den ganzen Tag zu Hause? Kaffee trinken  :grins: Also: Arzttermin auf 10.30Uhr legen, Wartezeit sind oft 30-60 Minuten, dann ist man gegen 12Uhr fertig. Danach kann er spazieren, Kaffee trinken, Einkaufen, etc. Da vergeht die Zeit recht schnell. Alles kein Problem wenn man will.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Viktoria am 28. April 2022, 16:39:34
Dies finde ich in Ordnung - wir hatten mal einen Vermieter - der kam monatlich vorbei, wollte Extra-Geld für Müll und andere Sachen. Einfach dem Amt die Erhöhung melden. Da ist die Summe für den Antrag auf Übernahme der Nebenkosten, wenn die jährliche Abrechnung kommt, nicht so hoch. Aber ich denke mit den hohen Kosten für Strom, Heizung und den Rest werden wir alle auf der Straße landen.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ellen_Alien am 30. April 2022, 08:19:36
Zitat von: Viktoria am 28. April 2022, 16:39:34Einfach dem Amt die Erhöhung melden. Da ist die Summe für den Antrag auf Übernahme der Nebenkosten, wenn die jährliche Abrechnung kommt, nicht so hoch.
Als Rentner kann er sicher nicht ,,einfach" dem Amt etwas melden. Bzw. melden kann er viel und hat trotzdem die Kosten zu tragen.  :schock:
Ebenso @geraldxx: was soll die Diskussion ob er ein Auto braucht oder nicht. Mobilität als Rentner ist wichtig, noch dazu wenn dieser in einer ländlichen Gegend wohnt. Solche despektierlichen Kommentare finde ich ganz schlimm. Von wegen Rentner haben den gesamten Tag Zeit. Schlimm genug, dass viele Menschen nach einem Leben lang Arbeit solche Schwierigkeiten haben. Warum kann man sich nicht aus einem Thema raushalten, wenn man nichts hilfreiches zur Sache beitragen kann? Ein wenig Empathie hat noch keinem geschadet.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 30. April 2022, 11:35:30
Zitat von: Ellen_Alien am 30. April 2022, 08:19:36Mobilität als Rentner ist wichtig, noch dazu wenn dieser in einer ländlichen Gegend wohnt.
Unverbindlicher Vorschlag: Auto verkaufen - Mofa bzw. Roller anschaffen. Sind billig im Unterhalt, gibt es billig bei ebay und reicht für Stadtfahrten locker aus.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: geraldxx am 30. April 2022, 13:45:05
Zitat von: Ellen_Alien am 30. April 2022, 08:19:36Ebenso @geraldxx: was soll die Diskussion ob er ein Auto braucht oder nicht. Mobilität als Rentner ist wichtig, noch dazu wenn dieser in einer ländlichen Gegend wohnt. Solche despektierlichen Kommentare finde ich ganz schlimm. Von wegen Rentner haben den gesamten Tag Zeit. Schlimm genug, dass viele Menschen nach einem Leben lang Arbeit solche Schwierigkeiten haben. Warum kann man sich nicht aus einem Thema raushalten, wenn man nichts hilfreiches zur Sache beitragen kann? Ein wenig Empathie hat noch keinem geschadet.

Das ist nicht ganz richtig. Es geht nicht darum ob ein Auto wichtig ist, er es braucht oder nicht, wahrscheinlich würde jeder Mensch behaupten, er oder sie braucht ein Auto aus ganz unterschiedlichen Gründen. Man muss schon differenzieren können und nicht einfach die emotionale Schiene fahren, denn darum geht es gar nicht. Die Kosten für ein Auto kann er mit dem Geld, was hier geschrieben wurde, gar nicht bezahlen (TÜV, Inspektion, Teile, Benzinkosten, Versicherung, altes Auto da geht einiges kaputt). Es zeugt sogar von ganz großer Empathie, wenn man ehrlich zu einem Menschen ist auch wenn man damit unbequeme Dinge anspricht, wie hier das Thema mit dem Auto.

Wie heisst es so schön: Hurt me with the truth but never comfort me with a lie.

Es geht also nicht um brauchen oder nicht sondern darum ob man ein Auto überhaupt unterhalten kann (zuerst kommt die Rechnung ob man die laufenden Kosten bezahlen kann, dann die Entscheidung ob man ein Auto anschaffen kann oder nicht). Das sind zwei verschiedene Dinge und es ist auch nicht, wie von dir unterstellt, empathielos. Im Gegenteil, du bist empathielos wenn du einen Menschen, aus rein bequemen Gründen, bestärkst ein Auto zu behalten, was er sich nicht leisten kann, dies führt in eine Schuldenspirale und damit hilfst du niemandem sondern schadest dem Menschen. Mobilität muss man sich leisten können, vor allem ein Auto. Das hat nichts mit Empathielosigkeit oder Respektlosigkeit zu tun, das sind ganz einfach Fakten, die man nicht ausblenden kann.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. April 2022, 15:33:52
@Unwissender
Lass die einfach reden, es geht hier keinen etwas an ob Auto ja oder nein, Mofa Fahrrad usw.

Der Bekannte kann das ja wohl selbst Entscheiden was er tut.

Fakt ist, irgendwann kommt die Erhöhung der BK Vorauszahlung so oder so.
Trifft ja alle Mieter gleich, wie es damit aber weiter gehen soll, großes Fragezeichen.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 30. April 2022, 17:03:35
@ geraldxx
sehr vernünftiger Beitrag,  :sehrgut: entspricht der Realität und ist eine hervorragende Entscheidungsgrundlage.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Unwissender am 01. Mai 2022, 09:05:50
Zitat von: Kopfbahnhof am 30. April 2022, 15:33:52@Unwissender
Lass die einfach reden, es geht hier keinen etwas an ob Auto ja oder nein, Mofa Fahrrad usw.

Der Bekannte kann das ja wohl selbst Entscheiden was er tut.

Fakt ist, irgendwann kommt die Erhöhung der BK Vorauszahlung so oder so.
Trifft ja alle Mieter gleich, wie es damit aber weiter gehen soll, großes Fragezeichen.


Richtig! Aber es gibt diese Jahr die 2x 100 € + die evtl. Rückzahlung von NK Guthaben aus dem Vorjahr. Dann hat er fast 400 € um nachzuzahlen und muss nicht etwa 100 € monatlich Vorauszahlen (abgesehen davon, das er gar keine 100 € dafür hat)
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 01. Mai 2022, 11:03:46
Zitat von: Ratlos am 18. April 2022, 12:12:40Eigentlich nicht. Die Abschlagszahlungen sollen verhindern, dass der VM mit hohen Beträgen in Vorleistung gehen muss.
Wenn der VM sein Erhöhungsverlangen plausibel begründen kann, hat er schon das Recht eine Anpassung der Vorauszahlungen zu verlangen - siehe meine Antwort 1.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ellen_Alien am 02. Mai 2022, 15:16:18
Zitat von: Unwissender am 01. Mai 2022, 09:05:50
Zitat von: Kopfbahnhof am 30. April 2022, 15:33:52@Unwissender
Lass die einfach reden, es geht hier keinen etwas an ob Auto ja oder nein, Mofa Fahrrad usw.

Der Bekannte kann das ja wohl selbst Entscheiden was er tut.

Fakt ist, irgendwann kommt die Erhöhung der BK Vorauszahlung so oder so.
Trifft ja alle Mieter gleich, wie es damit aber weiter gehen soll, großes Fragezeichen.


Richtig! Aber es gibt diese Jahr die 2x 100 € + die evtl. Rückzahlung von NK Guthaben aus dem Vorjahr. Dann hat er fast 400 € um nachzuzahlen und muss nicht etwa 100 € monatlich Vorauszahlen (abgesehen davon, das er gar keine 100 € dafür hat)
Aber, mit nur Rente bekommt er doch die 2 x 100€ gar nicht  :weisnich:
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Bundspecht am 02. Mai 2022, 15:20:57
Zitat von: Ellen_Alien am 02. Mai 2022, 15:16:18Aber, mit nur Rente bekommt er doch die 2 x 100€ gar nicht

Habe ich auch gelesen, dass Rentner und Studenten leer ausgehen
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ellen_Alien am 02. Mai 2022, 16:02:56
Zitat von: Bundspecht am 02. Mai 2022, 15:20:57
Zitat von: Ellen_Alien am 02. Mai 2022, 15:16:18Aber, mit nur Rente bekommt er doch die 2 x 100€ gar nicht

Habe ich auch gelesen, dass Rentner und Studenten leer ausgehen
Mit Bafög bekommt man immerhin den heizkostenzuschuss.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: CCR am 02. Mai 2022, 16:57:40
Zitat von: Bundspecht am 02. Mai 2022, 15:20:57
Zitat von: Ellen_Alien am 02. Mai 2022, 15:16:18Aber, mit nur Rente bekommt er doch die 2 x 100€ gar nicht

Habe ich auch gelesen, dass Rentner und Studenten leer ausgehen
und ALG 1 wo mit Mindestlohn Berechnung auch nicht mehr bekommen wie mit ALG 2
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Unwissender am 03. Mai 2022, 10:03:15
Er stockt zusätzlich mit ALGII auf und bekommt noch ca. 76,- € oben drauf. Die Rentenerhöhung wird natürlich angerechnet, so das er am Ende wieder auf die selbe Summe kommt, wie vorher!
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. Mai 2022, 16:04:20
Ja ist vom Staat so gewollt, soll ja keinem zu gut gehen.

Egal wie er es dreht, um diese Erhöhung der BK Kosten, kommt er nicht drumherum.
Spätestens wenn die Abrechnung 2021 bei ihm ist, stehen die neuen Vorauszahlungen drin.
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Unwissender am 06. Mai 2022, 09:53:13
Wenn er aber, wie jedes Jahr Geld zurückbekommt, würde die Vorauszahlung auch niedriger ausfallen!?
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 06. Mai 2022, 11:05:56
Zitat von: Unwissender am 06. Mai 2022, 09:53:13Wenn er aber, wie jedes Jahr Geld zurückbekommt, würde die Vorauszahlung auch niedriger ausfallen!?
Alles nur hypothetisch. Bei Schlussabrechnung zahl er immer die Summe die auf seine Wohnung entfällt.
Zahlt der z.B. 100 € monatlich Abschlag und hat keine Nachzahlung bei Abrechnung,
zahlt er halt 500 € nach bei einem Abschlag von nur 50 /Monat.

Er zahlt aber den geforderten Erhöhungsbetrag auf jeden Fall wenn der VM sein Verlangen nachvollziehbar begründen kann.

Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Unwissender am 07. Mai 2022, 12:31:50
Also! Der VM hat den Widerspruch akzeptiert! Von daher, alles gut!
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Ratlos am 07. Mai 2022, 12:44:43
Zitat von: Unwissender am 07. Mai 2022, 12:31:50Also! Der VM hat den Widerspruch akzeptiert! Von daher, alles gut!
So ganz gut kann es aber nicht sein, weil die Kostenexplosion real ist und
das "dicke Ende"  :heul: mit der nächsten Abrechnung kommt
Titel: Aw: Erhöhung der NK- Pauschale verlangt
Beitrag von: Unwissender am 08. Mai 2022, 10:30:06
Wie schon geschrieben, ist  damit zu rechnen, das er bei der nächsten Abrechnung um die 400 € haben wird: 200 € gibts dieses Jahr im Juli und rund 200 € aus der aktuellen BK- Abrechnung! Und die 400 € reichen allemal!