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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Timboss am 23. April 2022, 12:55:11

Titel: kostenpflichtige Scheck
Beitrag von: Timboss am 23. April 2022, 12:55:11
Hallo,

Mein Freund hat Heute meinen Bewilligungsbescheid bekommen und als Zahlweg steht kostenloser Scheck, er hat aber beim Antrag seine Kontonummer angegeben und hat auch einen zweiten Brief bekommen wo drauf steht dass sie meine Kontonummer gespeichert haben (der Brief Kahm als erstes, vor ein paar Tagen)

Meine Frage ist, kann/darf das Jobcenter die Zahlung via Bank verweigern  ?

Danke für die Antworten

 
Titel: Aw: kostenpflichtige Scheck
Beitrag von: BigMama am 23. April 2022, 13:08:43
Zitat von: Timboss am 23. April 2022, 12:55:11Meine Frage ist, kann/darf das Jobcenter die Zahlung via Bank verweigern  ?
Nein. Das ist bestimmt ein Missverständnis. Dein Freund sollte Montagmorgen gleich beim JC nachfragen welcher Zahlungsweg im Datensatz hinterlegt ist.
Titel: Aw: kostenpflichtige Scheck
Beitrag von: Ratlos am 23. April 2022, 13:21:59
Die Einlösung von Barschecks bei der Postbank kostet Geld. Können locker 6 € sein
Titel: Aw: kostenpflichtige Scheck
Beitrag von: justine1992 am 23. April 2022, 13:30:27
Das Einreichen eines Schecks auf ein Konto ist aber wesentlich günstiger, oft sogar gebührenfrei.
Titel: Aw: kostenpflichtige Scheck
Beitrag von: Ratlos am 23. April 2022, 13:39:56
Scheckzahlungen des JC sollten eigentlich nur im Notfall erfolgen
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-abzuege-von-kosten-bei-auszahlungen
Titel: Aw: kostenpflichtige Scheck
Beitrag von: Yavanna am 23. April 2022, 17:55:11
Es gibt auch kostenlose Schecks vom JC, die werden nur sehr selten ausgestellt. Evtl hat der SB etwas falsch angeklickt, obwohl das ziemlich dämlich wäre...

Warum eigentlich der Thread Titel, wenn es KEIN kostenpflichtiger Scheck ist?

Mal nachfragen,was da los ist, ist wohl die beste Option. Immerhin ist das Geld da und es fallen keine Gebühren an.