Hallo,
Mein Freund hat Heute meinen Bewilligungsbescheid bekommen und als Zahlweg steht kostenloser Scheck, er hat aber beim Antrag seine Kontonummer angegeben und hat auch einen zweiten Brief bekommen wo drauf steht dass sie meine Kontonummer gespeichert haben (der Brief Kahm als erstes, vor ein paar Tagen)
Meine Frage ist, kann/darf das Jobcenter die Zahlung via Bank verweigern ?
Danke für die Antworten
Zitat von: Timboss am 23. April 2022, 12:55:11Meine Frage ist, kann/darf das Jobcenter die Zahlung via Bank verweigern ?
Nein. Das ist bestimmt ein Missverständnis. Dein Freund sollte Montagmorgen gleich beim JC nachfragen welcher Zahlungsweg im Datensatz hinterlegt ist.
Die Einlösung von Barschecks bei der Postbank kostet Geld. Können locker 6 € sein
Das Einreichen eines Schecks auf ein Konto ist aber wesentlich günstiger, oft sogar gebührenfrei.
Scheckzahlungen des JC sollten eigentlich nur im Notfall erfolgen
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-abzuege-von-kosten-bei-auszahlungen
Es gibt auch kostenlose Schecks vom JC, die werden nur sehr selten ausgestellt. Evtl hat der SB etwas falsch angeklickt, obwohl das ziemlich dämlich wäre...
Warum eigentlich der Thread Titel, wenn es KEIN kostenpflichtiger Scheck ist?
Mal nachfragen,was da los ist, ist wohl die beste Option. Immerhin ist das Geld da und es fallen keine Gebühren an.