Hallo zusammen,
dumme Frage aber wie finde ich in einer "großen Stadt", in der es sowieso schon sehr schwer ist eine Wohnung zu finden, mit ALG2 Bezug eine "anständige Wohnung"?
Meist werden ja auch Nachweise zu meinem Einkommen gefordert.. ob ALG2 Bezug da hilfreich ist wage ich zu bezweifeln.
Danke schon vorab
Mfg
jumba
Würde es an deiner Stelle bei einer großen Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft versuchen. Die haben meistens etliche ALG2-Bezieher in ihren Wohnungen.
Private Vermieter haben oft Vorurteile
Mit Beziehungen, ansonsten anstellen und mit 200 weiteren Interessenten auf etwas Glück hoffen.
Vielleicht hatte ich auch nur Glück.
Ich habe die LEG angerufen.
26 Minuten in der Warteschleife gehangen. Hat sich aber gelohnt. Mir wurde sofort eine Wohnung angeboten.
Zitat von: Ratlos am 26. April 2022, 12:50:40Private Vermieter haben oft Vorurteile
ich hatte bei meinen privaten VM gesagt ich arbeite bei Metro und wie ich die Wohnung hatte sagte ich mir wurde gekündigt, ist aber schon sehr lange her. :mocking:
ALG 2 ist kein Kündigungsgrund. Da verliert VM vor Gericht jeden Prozess
Zitat von: Ratlos am 26. April 2022, 17:06:11ALG 2 ist kein Kündigungsgrund. Da verliert VM vor Gericht jeden Prozess
Nicht hilfreich, wenn man die Wohnung deshalb gar nicht erst bekommt..
Im Zweifel bleibt eine Sozialwohnung über WBS.
Nicht alle VM haben Vorurteile. Im Notfall kann man noch veranlassen, dass die Miete direkt an den VM überwiesen wird, also gar nicht erst auf dem Konto des LBs landet, da lassen sich manche drauf ein, weil sie so zumindest eine Sicherheit haben, das das Geld wirklich kommt.
Aber definitiv ist ALG2 nicht wirklich von Vorteil bei der Wohnungssuche. Es geht schon bei der Angemessenheit los.
Zitat von: Ellen_Alien am 26. April 2022, 18:14:51weil sie so zumindest eine Sicherheit haben, das das Geld wirklich kommt.
Der LB braucht seine Einwilligung zur Direktzahlung an den VM nur widerrufen und schon hat der VM keine Sicherheit mehr
Na schon, aber dann hat er ja immerhin, sobald lange genug keine Mietzahlungen eingehen, normales Kündigungsrecht.
Zitat von: Ellen_Alien am 26. April 2022, 18:22:00sobald lange genug keine Mietzahlungen eingehen, normales Kündigungsrecht.
Nein bei 2 Mieten im Rücksstand kann VM fristlos kündigen und das Verhältnis endet sofort.
Das gilt auch wenn er Teilzahlungen leistet und insgesamt mit dem Betrag von 2 Mieten im Rückstand ist.
Zahlt er aber nach Zustellung der Räumungsklage wird das Mietverhältnis fortgesetzt-
Sowas geht aber nur 1 mal in 2 Jahren. Siehe § 543 und speziell § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Zitat von: Ratlos am 26. April 2022, 18:37:19Nein
Tja was soll man dazu noch sagen :weisnich:
Zitat von: Kopfbahnhof am 26. April 2022, 18:43:26Tja was soll man dazu noch sagen
Was gibt es da noch zu sagen. So ist nun mal das Gesetz :mocking:
Zu einer fristgerechten Kündigung siehe § 573c BGB
Nun, dann ist doch alles schick.
Die Gefahr, seine Miete nicht zu bekommen hat man ja immer als VM. Wenn der Wohnraum angemessen ist, ist die Gefahr nur wegen Alg2 nicht höher als mit irgend einem anderen Einkommen.. Mietzahlung sogar fast sicherer, weil ja Alg2 immerhin sicher kommt, wenn alles glatt läuft. :lachen:
Zitat von: Ellen_Alien am 26. April 2022, 18:59:53ist die Gefahr nur wegen Alg2 nicht höher als mit irgend einem anderen Einkommen.
Das stimmt. Darum fragt man sich ja woher diese Vorurteile gegen ALG 2 Menschen kommen.
Begründbar sind sie jedenfalls nicht
Zitat von: CCR am 26. April 2022, 16:51:29ich hatte bei meinen privaten VM gesagt ich arbeite bei Metro und wie ich die Wohnung hatte sagte ich mir wurde gekündigt, ist aber schon sehr lange her. :mocking:
Keiner läßt sich gerne veräppeln, auch Vermieter nicht. Und wenn so etwas auffliegt, werden die Vermieter beim nächsten Interessenten mit H4 noch misstrauischer. Damit erweist man sich und allen mit ähnlichem Problem einen Bärendienst.
Naja, wie soll sowas denn aber auffliegen. Seinen Job verlieren kann man jederzeit, so eine Situation kann also jederzeit auf jeden zutreffen.
So lange man keine Mietrückstände produziert, darf es jedem VM egal sein, woher das Geld des Mieters kommt.
Aufgrund von Datenschutz muss man ja keine Nachweise für ein Arbeitsverhältnis beim VM vorlegen. Bei der Anmietung einer meiner ersten Wohnungen wurde ich mal nach Tätigkeit und Einkommen gefragt. Die Kriterien waren Miete darf höchstens 1/3 vom Gesamteinkommen betragen. Nachvollziehbar. Nachweise wurden jedoch keine verlangt. Also hätte ich genauso gut lügen können...
Heutzutage wollen sie einfach nur eine Bestätigung, dass man bisher keine Mietschulden produziert hat, da ist man doch relativ auf der sicheren Seite, wenn das zutrifft.
Dass jemand seinen Job verliert und vorübergehend zahlungsunfähig ist, halte ich für wahrscheinlicher als dass jemand mit Alg2 plötzlich seine Zahlungen einstellt. Meistens ist ja nur das Problem bei Unangemessenheit, dann fängt man an, draufzuzahlen und irgendwann reicht es nicht mehr.
Die meisten vermieter wollen den letzten Lohnzettel sehen.
Also nur mal anschauen, ohne eine Kopie zu machen.
Darauf haben die zwar kein Recht, aber die Wohnungen gehen halt an die, die das vorzeigen...
Ansonsten kann ich nur sagen dass die Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft zumindest in meiner Stadt top modern sind und günstig. Absolut nicht asozial.
Das mag in anderen Städten aber evtl anders aussehen...
Zitat von: Schmidtchen am 26. April 2022, 21:52:18Zitat von: CCR am 26. April 2022, 16:51:29ich hatte bei meinen privaten VM gesagt ich arbeite bei Metro und wie ich die Wohnung hatte sagte ich mir wurde gekündigt, ist aber schon sehr lange her. :mocking:
Keiner läßt sich gerne veräppeln, auch Vermieter nicht. Und wenn so etwas auffliegt, werden die Vermieter beim nächsten Interessenten mit H4 noch misstrauischer. Damit erweist man sich und allen mit ähnlichem Problem einen Bärendienst.
das sind dann bestimmt die VM wo auch nie einen Schwarzen aufnehmen würden dann doch lieber flunkern man zahlt doch und beachtet die Hausordnung.