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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Semia am 27. April 2022, 20:59:45

Titel: Sozialversicherungspflichtiger Job und Selbständigkeit wie werden Einnahmen/Ausg
Beitrag von: Semia am 27. April 2022, 20:59:45
Ich bin Aufstocker und habe seit Jahren nebenbei Einkommen aus selbständiger Arbeit. Leider ist das Einkommen in den letzten Jahren rückläufig gewesen. Schon vor Coronazeiten.

Ich mußte mir auch einen neuen PC kaufen, um meine Tätigkeit weiter auszuüben. Ich sah keine andere Option, den PC habe ich auf Ratenzahlung gekauft. Ich habe noch weitere Anschaffungen getätigt. Im November habe ich dann einen Teilzeitjob angenommen in der Hoffnung meine Gelder stabilisieren sich wieder und ich habe erstmal ein beständiges Einkommen, um eben auch die Raten zu bezahlen.

In der Zeit hatte ich natürlich keine hohen Einnahmen über meine Selbständigkeit aber weiter Ausgaben. Jetzt habe ich gerade meinen abschließenden Bescheid bekommen mit einer enormen Rückzahlung, wobei hier die Einnahmen/Ausgaben der Selbständigkeit getrennt berechnet wurden von der selbständigen Tätigkeit. Bei der Selbständigkeit habe ich eine Differenz, während mir die Einnahmen beim sozialversicherungspflichtigen Job vollangerechnet wurden sind (ohne Berücksichtigung von Fahrtkosten) .

Ist das überhaupt rechtens? Müssen die Ausgaben von der Selbständigkeit nicht mit dem ganzen Einkommen gegen gerechnet werden?

LG

Diana
Titel: Aw: Sozialversicherungspflichtiger Job und Selbständigkeit wie werden Einnahmen/Ausg
Beitrag von: Flip am 27. April 2022, 22:47:13
ZitatIst das überhaupt rechtens? Müssen die Ausgaben von der Selbständigkeit nicht mit dem ganzen Einkommen gegen gerechnet werden?

Nein. Es findet kein Verlustausgleich zwischen den verschiedenen Einkommensarten statt.