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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: JulianEckert am 28. April 2022, 16:03:43

Titel: Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: JulianEckert am 28. April 2022, 16:03:43
Hallo,

Ich beziehe derzeit ALG2. Nun ziehe ich zum 01.05. um, bzw mit meiner Freundin zusammen. Dies ist mit dem bisherigen JC auch schon geklärt, sprich Abmeldung erfolgt. Ich weiß auch dass ich mich beim zuständigen neuen JC wieder neu anmelden muss, Erstantrag etc.
Ich habe mit meiner Freundin allerdings schon zusammengewohnt und sie hat sich zwischenzeitlich von mir getrennt, wir haben uns jetzt aber wieder zusammengerauft. Meine Frage: Gelten die 12 Monate nach dem Zusammenziehen erneut, also die BG "auf Probe" oder zählt da die Zeit die wir bereits in der alten Wohnung zusammengewohnt haben dazu? Weil dann kann ich mir den neuen Antrag schenken da ich durch ihr Einkommen keine Leistungen bekommen würde.
Danke im Voraus für die Hilfe!
LG Julian
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. April 2022, 16:20:57
JulianEckert

Das kommt darauf an was du in deinen Neuantrag schreibst genauso wie ob das vorige "Verhältnis" dem JC bekannt ist und was du da
Zitat von: JulianEckert am 28. April 2022, 16:03:43Ich beziehe derzeit ALG2. Nun ziehe ich zum 01.05. um, bzw mit meiner Freundin zusammen. Dies ist mit dem bisherigen JC auch schon geklärt, sprich Abmeldung erfolgt.
angegeben hast.

MfG FN
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: JulianEckert am 28. April 2022, 16:27:12
Hallo FN,
Ich habe während des Leistungsbezugs mit ihr in der alten Wohnung zusammengewohnt, dann ist sie dort ausgezogen. All das habe ich dem alten JC auch genau so mitgeteilt. Das war im November 2021. Den neuen Antrag beim neuen JC habe ich noch nicht abgeschickt da ich vorher erstmal wissen wollte ob das überhaupt was bringt da ich wenn wir sofort als BG gelten wie gesagt durch ihr Einkommen keine Leistungen bekommen würde.
MfG Julian
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. April 2022, 16:58:41
JulianEckert

Zitat von: JulianEckert am 28. April 2022, 16:27:12Den neuen Antrag beim neuen JC habe ich noch nicht abgeschickt da ich vorher erstmal wissen wollte ob das überhaupt was bringt da ich wenn wir sofort als BG gelten wie gesagt durch ihr Einkommen keine Leistungen bekommen würde.
Versuch es einfach, jedes JC und manche SB machen was sie wollen oder sollen. Da kann man nicht schreiben lass es.

Würde sie denn komplett finanziell für dich aufkommen?

MfG FN
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: JulianEckert am 28. April 2022, 17:07:41
@Fettnäpfchen
Nein da ihr Einkommen für uns beide nicht reichen würde aber eben doch über dem anrechenbaren Einkommen liegt wonach ich keine Leistungen mehr beziehen würde, Sorgen mach ich mit eigentlich in erster Linie wegen der KV da die freiwillige einfach zu teuer wäre dass sie das mit übernimmt, ansonsten kämen wir auch ohne mein ALG2 aus. Aber danke für die Info, dann versuch ich es einfach mal!
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. April 2022, 14:12:54
JulianEckert

Zitat von: JulianEckert am 28. April 2022, 17:07:41Aber danke für die Info, dann versuch ich es einfach mal!
Viel Erfolg!
Denke dann daran:
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. April 2022, 16:20:57Das kommt darauf an was du in deinen Neuantrag schreibst
also hier keine Fehler machen deine "Freundin" taucht nirgends auf mit Ausnahme in der KbV oder dem U.-Mietvertrag den du mit Ihr abschliesen musst.
und bei der Frage ob du allein wohnst ein Ja und bei wie viel Personen eine 1 für dich.
 
Da du mit Ihr schon mal zusammen gewohnt hast kannst du ja beurteilen ob (und wenn) es eine Beziehung werden soll dies(e) der Belastung durch eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32) standhält.

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: justine1992 am 30. April 2022, 18:23:35
Zitat von: JulianEckert am 28. April 2022, 16:03:43Nun ziehe ich zum 01.05. um, bzw mit meiner Freundin zusammen. Dies ist mit dem bisherigen JC auch schon geklärt
Was genau hast Du ihnen gesagt? Bekommst Du den Umzug bezahlt? Mit welcher Begründung?
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: JulianEckert am 01. Mai 2022, 00:12:02
@justine1992: Ich habe gesagt dass ich umziehen werde wegen besserer Jobaussichten, hatte hier auch schon Vorstellungsgespräch. Bezahlt wurde der Umzug aber nicht.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Yavanna am 01. Mai 2022, 06:16:24
Nur ein Vorstellungsgespräch reicht nicht aus. Für die Kostenübernahme hätte schon ein neues Arbeitsverhältnis,  bzw. der Vertrag abgeschlossen worden sein.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: JulianEckert am 01. Mai 2022, 06:29:36
@Yavanna
Das weiß ich, habe auch dahingehend keinen Antrag gestellt. Der Umzug wurde aber genehmigt und ich bin zum 30.04. vom alten JC abgemeldet. Meine Frage bezog sich nur auf die "Erfolgsaussichten" des Neuantrags da ich mir Sorgen wegen der KV mache.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: justine1992 am 01. Mai 2022, 10:28:22
Ich wollte auch nur wissen, ob Du Deine Freundin irgendwie als Grund angegeben hattest.
Wenn Du Deine Freundin dem JC ggü. (weiterhin?) als Deine WG-Partnerin bezeichnest, ist Eure Beziehungshistorie irrelevant.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: JulianEckert am 01. Mai 2022, 11:17:47
@justine1992
Nein, für den Umzug habe ich sie nicht angegeben, habe aber am alten Wohnort bereits mit ihr als BG zusammengelebt. Dann kam die Trennung, sie ist ausgezogen. Diese Veränderung habe ich dem alten JC auch so mitgeteilt. Jetzt lebe ich wieder bei ihr, neuer Wohnort, neues JC.