Bitte um eine Information, habe ein Attest, dass ich auf Grund eines Bandscheibenvorfalls nicht mehr als 4 Stunden arbeiten darf. Aber an der Maßnahme muss ich 8 Stunden teilnehmen, weil die Möglichkeit gegeben ist, nicht nur zu sitzen. Begründung, das Attest bezieht sich nur auf die Arbeit - ist dies korrekt ????
Viktoria
Zitat von: Viktoria am 28. April 2022, 16:34:35Bitte um eine Information,
Stell doch mal die Maßnahmezuweisung anonymisiert Datum stehen lassen hier ein. So kann man nicht wirklich weiterhelfen wobei auch hier der § 10 gilt.
Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0)
und zum selber vergleichen:
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)
MfG FN
Zitat von: Viktoria am 28. April 2022, 16:34:35nicht mehr als 4 Stunden arbeiten
Wie kommt jemand darauf, dass es sich nur um sitzendes Arbeiten handelt? Wenn Du attestiert hast, dass Du nicht ARBEITEN kannst, gilt das selbstverständlich auch für die Maßnahme (und dabei ist es egal ob wegen Bandscheibenvorfall oder wegen Mittelohrentzündung...).
Auch sitzende Tätigkeit ist eine Arbeit. Du lernst dort ja, also arbeitest du.
Zitat von: Ratlos am 28. April 2022, 18:29:10Du lernst dort ja, also arbeitest du.
Bitte? Lernen kann zwar auch so anstrengend wie Arbeiten sein, jedoch eher auf geistiger Ebene und nicht auf körperlicher Ebene. Das Attest bezieht sich auf die Bandscheiben laut TE und nicht aufs Gehirn oder gedankliche Prozesse.
Das soll nicht Aussagen, dass das Attest keine Gültigkeit für das JC und auch den Träger hat, sondern das deine Argumentation nicht schlüssig ist.
Gerade bei Bandscheibenprobleme sollte der TE nicht 4 Stunden oder länger sitzen
Zitat von: BigMama am 28. April 2022, 18:57:04sondern das deine Argumentation nicht schlüssig ist.
Es liegt eine ärztlich bestätigte Arbeitsminderung vor.
Ob TE nund geistige Arbeit im sitzen oder arbeiten im Stehen verrichtet spielt m.E. dabei keine Rolle. 4 Stunden sind 4 Stunden.
Besser formuliert wäre das Attest z.B. mit ... 4 Stunden Wechseltätigkeit im sitzen, stehen usw.
Es ging nie um den Inhalt des Attests in meinem vorherigen Beitrag sondern nur um diesen Post von dir:
Zitat von: Ratlos am 28. April 2022, 18:29:10Auch sitzende Tätigkeit ist eine Arbeit. Du lernst dort ja, also arbeitest du.
Zitat von: Viktoria am 28. April 2022, 16:34:35nicht mehr als 4 Stunden arbeiten darf.
Das Attest bezieht sich ausdrücklich auf die Dauer der Arbeitszeit 4 Stunden täglich.
Der Grund hierfür ist zunächst völlig uninteressant.
Zitat von: Viktoria am 28. April 2022, 16:34:35Aber an der Maßnahme muss ich 8 Stunden teilnehmen,
Verlangt wird doppelte Arbeitszeit und damit einhergehend eine mögliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes bzw. ihres Krankenbildes.
Lass gut sein. Du verstehst einfach nicht was ich meine.
Wenn dein Arzt sagt, dass du krank bist und bestimmt Dinge nicht kannst, dann ist das so! Ich würde an deiner Stelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben wenn sich die Situation nicht verbessert.
Ist das denn ein akuter Banscheibenvorfall oder ist er schon älter?
Ich war mit meinen Vorfällen damals in der Reha und die Behandlung bestand aus 8 - 9 Stunden Sport und Vorträgen täglich, Schonung war nicht vorgesehen, weil sie den Bandscheiben eher schadet nach gängiger Lehrmeinung.
In meinem Attest steht, dass ich nicht über Kopf arbeiten darf und keine Tätigkeiten in Zwangshaltung ausüben darf. Aber so lange ich auch mal im Stehen telefonieren kann oder mich im Büro bewegen kann, schaden 8 h auch nicht.
Was befürchtest du denn? Wodurch sollen denn deine Bandscheiben während einer Schulung geschädigt werden, wenn du die Möglichkeit hast, nicht nur zu sitzen?
Oder anders: Was machst du denn, wenn du nicht in einer Schulung bist? Doch wahrscheinlich auch sitzen, stehen und gehen? Da sehe ich jetzt keinen Unterschied, der dir schadet, nur weil es in einem anderen Gebäude ist.
Arbeiten ist da noch was anderes, weil man da vielleicht auch mal was heben muss oder während einer Sitzung nicht einfach rumlaufen kann, aber in einem geschützten Bereich einer Schulung sehe ich da wenig Probleme.
Ob es so ist, wie die Sachbearbeiterin es dir gesagt hat und das Attest nur für Arbeit gilt, kann ich nicht beurteilen.
Aber ich denke, dass sie dich zum ÄD schicken kann zur Überprüfung und der Arzt ein solches Attest dann schnell kippen wird.
8 h Schulung geht nicht, aber 4 h Spargelstechen in der Hocke würde gehen? Irgendwie unlogisch, das nur auf die Zeit zu beziehen.