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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: r34tre am 29. April 2022, 15:51:15

Titel: Widerspruchsbescheid - Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen
Beitrag von: r34tre am 29. April 2022, 15:51:15
Hallo  :smile: ,
ich habe einen Widerspruchsbescheid erhalten und weiß nicht, wie ich nun mein Recht durchsetzen kann.

Für einen Monat in meinem vorläufigen Bewilligungszeitraum wurde das sonstige Einkommen falsch berechnet. Ich habe in diesem Monat etwas gekauft, danach auktioniert und Gewinn erhalten. Als sonstiges Einkommen angerechnet wurde der Gesamtpreis des Verkaufes. Somit erhielt ich keine Leistungen für den Monat.

Außerdem wurden meine Bedarfe für Unterkunft und Heizung für den gesamten vorläufigen Bewilligungszeitraum nicht berücksichtigt (Mietvertrag für Zimmer bei Eltern).

Danke  :bye:




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Titel: Aw: Widerspruchsbescheid erhalten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. April 2022, 15:57:39
Zitat von: r34tre am 29. April 2022, 15:51:15und muss die Krankenkasse für den Monat selbst bezahlen.
Was hast du "großes" Verkauft?
Anrechenbar wäre nur der erzielte Gewinn aus dem Verkauf.

Wenn ich richtig gelesen habe kommt noch ein endgültiger Bescheid dazu?
Gegen den kannst du dann vor gehen, wenn er nicht korrekt ist.

Auch was die KdU angeht.
Titel: Aw: Widerspruchsbescheid - Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen
Beitrag von: r34tre am 29. April 2022, 16:16:26
Zitat von: Kopfbahnhof am 29. April 2022, 15:57:39
Zitat von: r34tre am 29. April 2022, 15:51:15und muss die Krankenkasse für den Monat selbst bezahlen.
Was hast du "großes" Verkauft?
Anrechenbar wäre nur der erzielte Gewinn aus dem Verkauf.

Wenn ich richtig gelesen habe kommt noch ein endgültiger Bescheid dazu?
Gegen den kannst du dann vor gehen, wenn er nicht korrekt ist.

Auch was die KdU angeht.

Ich habe eine Computerkomponente für ca. 800€ gekauft und anschließend für ca. 1000€ versteigert. Eine Rechnung habe ich damals dem Widerspruch beigefügt.
Titel: Aw: Widerspruchsbescheid - Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. April 2022, 16:19:38
Dann sollten nur die ca. 200€ Anrechenbar sein.
Abgezogen davon werden auch noch andere Kosten, wie Porto und Gebühren bei ebay z.B.
Titel: Aw: Widerspruchsbescheid - Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen
Beitrag von: Flip am 29. April 2022, 18:25:09
Das JC sagt im Prinzip, dass im Widerspruchsverfahren keine abändernde vorläufige Änderung mehr erfolgen kann, weil der Bewilligungszeitraum vorbei ist und eine endgültige Festsetzung gemacht werden muss. Und dass du da einen neuen rechtsmittelfähigen Bescheid erhältst.