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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Semia am 01. Mai 2022, 21:06:47

Titel: Ersatzpflicht abwenden
Beitrag von: Semia am 01. Mai 2022, 21:06:47
Ich bin Aufstockerin. Im November 2021 habe ich zu meiner selbständigen Tätigkeit noch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hinzugenommen. Als Überbrückung von finanziellen Engpässen, das habe ich in der Vergangenheit immer wieder einmal gemacht.

Die Tätigkeit hat mich aber krank gemacht.

10 Stundenschichten, ständig veränderte Arbeitszeiten, ständige Überstunden, ständige Planänderung etc. Ihr kennt sie bestimmt alle die Jobs mit hoher Fluktuation bei denen die Arbeitnehmer nur ausgebrannt werden und dann kommt das nächste Frischfleisch.

Naja, letzendlich hat das bei mir zu einer Belastungsstörung geführt bei der ich im März bereits 10 Tage krankgeschrieben war. In der Zeit habe ich meinen Arbeitsvertrag von 24 Stunden auf 18 Stunden reduziert. Nach 10 Tagen nach denen ich mich noch nicht erholt hatte bekam ich dann Corona. Nach 10 Tagen war dann zwar meine Quarantänezeit vorbei ich war aber immer noch nicht fit, habe mich erschöpft und müde gefühlt. Konnte teilweise nachts nichts schlafen, etc. Nach einer Woche habe ich wieder so eine Woche mit enormen Überstunden und 2x10 Stundenschichten bekommen, wo ich wußte, das ich das nicht mehr schaffe und sich bei dem Job auch nichts verändern wird.

Also, habe ich gekündigt, weil mir klar war, ich müßte mich jetzt wieder krankschreiben lassen. Ich bin aber noch in der Probezeit gewesen. Also, war das sowieso offen, ob mir der Arbeitgeber nicht gekündigt hätte bei ständiger Krankheit. Ich bin zwischenzeitlich fast 50 Jahre und spüre das ich wesentlich länger brauche, um mich wieder zu erholen.

Meine Absicht war mich dann wieder um meine Selbständigkeit zu kümmern.

Jetzt habe ich von meiner scheinbar neuen Sachbearbeiterin eine Anhörung bekommen bezüglich der Ersatzpflicht.

Sowas habe ich in der Vergangenheit nie bekommen. Ich habe öfters mal für kurze Zeit einen sozialversicherungspflichtigen Job angenommen und dann wieder weiter an meiner Selbständigkeit gearbeitet.

Jetzt würde das für mich selbstverständlich eine besondere Härte darstellen, da ich mich von dieser Belastungsstörung noch nicht erholt habe. Zusätzlich habe ich nun auch noch einen abschließenden Bescheid bekommen bei dem ich knapp 2.000Euro zurückbezahlen muß. Mein alter Sachbearbeiter hatte trotz Abgabe der Lohnbescheinigung meinen Bescheid nicht angepaßt, was mir bei dem ganzen Streß auch nicht aufgefallen ist, so kam es jetzt für mich zu dieser enormen Rückzahlung. Was die Belastungsstörung weiterhin begünstigt.

Meine Frage nun wie kann ich die Ersatzpflicht abwenden? Was muß ich dabei beachten, um mich nicht noch in ein größeres Problem zu bringen?

Macht es Sinn mich weiter krankschreiben zu lassen? Ich fühle mich im Moment weiterhin erschöpft und benötige erstmal meine Ruhe, um mich wieder innerlich zu ordnen und dann beruflich wieder zu starten.

Diana

Titel: Aw: Ersatzpflicht abwenden
Beitrag von: BigMama am 01. Mai 2022, 21:12:58
Besorg dir von deinem behandelnden Arzt ein Attest, dass es dir gesundheitlich nicht möglich war weiterhin diese Tätigkeit unter den Arbeitsbedingungen auszuüben und dass die Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen erfolgt ist.
Wenn der Arzt dir sogar dazu geraten hat als du dort warst, soll er das schriftlich bestätigen.dann liegt ein wichtiger Grund für die Eigenkündigung vor und du kannst den Ersatzanspruch abwenden.
Titel: Aw: Ersatzpflicht abwenden
Beitrag von: Semia am 02. Mai 2022, 12:12:31
Herzlichen Dank, so werde ich es einfach machen.
Titel: Aw: Ersatzpflicht abwenden
Beitrag von: geraldxx am 03. Mai 2022, 05:09:59
Zitat von: Semia am 01. Mai 2022, 21:06:47In der Zeit habe ich meinen Arbeitsvertrag von 24 Stunden auf 18 Stunden reduziert. Nach 10 Tagen nach denen ich mich noch nicht erholt hatte bekam ich dann Corona.

Das klingt eher nach EU Rente wenn du keine 24 oder sogar 18 Stunden in der Woche durchhalten kannst. Du solltest prüfen lassen ob du überhaupt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Titel: Aw: Ersatzpflicht abwenden
Beitrag von: Semia am 05. Mai 2022, 12:17:56
Mit solchen Jobs stehe ich tatsächlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Wenn ich auf dem Bewertungsportal kununu lese. Lese ich das es vielen Mitarbeitern eben so ergangen ist und das zum großen Teil junge Menschen gewesen sind.

Allerdings ist mir auch klar gewurden, das ich mit den "flexiblen" Arbeitszeiten im Einzelhandel nicht klar komme. Ich benötige einen beständigen Rhymtmus.

Diana