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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Michael1990 am 02. Mai 2022, 16:57:57

Titel: Arbeitsvertrag an das Jobcenter schicken
Beitrag von: Michael1990 am 02. Mai 2022, 16:57:57
Hallo,

ich habe eine Arbeit aufgenommen und bin nicht mehr vom Jobcenter abhängig.

Um mich abmelden zu können muss ich noch ein letztes Mal die Hosen runterlassen und sowohl Kontoauszüge als auch mein Arbeitsvertrag vorlegen.


Muss ich meinen kompletten 25 seitigen Vertrag einschicken samt Firma, Tätigkeit, Wochenstunden und Stundenlohn oder reichen gewisse Seiten? Wenn ja, welche?

Grüße
Titel: Aw: Arbeitsvertrag an das Jobcenter schicken
Beitrag von: Bundspecht am 02. Mai 2022, 17:09:26
Der Arbeitsvertrag ,geht dem JC nix an !
Titel: Aw: Arbeitsvertrag an das Jobcenter schicken
Beitrag von: CCR am 02. Mai 2022, 17:13:59
wenn dir noch Geld zu steht würde ich die Abrechnung und die Daten der Einstellung per Fax dem JC zusenden
Titel: Aw: Arbeitsvertrag an das Jobcenter schicken
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Mai 2022, 17:16:18
Zitat von: Michael1990 am 02. Mai 2022, 16:57:57sowohl Kontoauszüge als auch mein Arbeitsvertrag vorlegen.
Es reicht der Kontoauszug wo das erste Gehalt drauf ist.

AV muss gar nicht zum JC, dafür gibt es keine Pflicht und kann auch nicht vom JC verlangt werden.

Also ein Auszug reicht und kurze Meldung zum JC Arbeit aufgenommen am xx, weitere Leistungen können ab xx Eingestellt werden. (wenn ganz sicher ist es gibt keinen Anspruch mehr)
Titel: Aw: Arbeitsvertrag an das Jobcenter schicken
Beitrag von: Reiner1970 am 02. Mai 2022, 18:52:26
Es kann sogar ein Kündigungsgrund sein, wenn man Inhalte aus dem Arbeitsvertrag Dritten mitteilt

Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Inhalte daraus gehen niemandem etwas an
Titel: Aw: Arbeitsvertrag an das Jobcenter schicken
Beitrag von: Hary am 02. Mai 2022, 19:55:06
Dem Jobcenter wird es vermutlich nur darum gehen zu erfahren wann die erste Zahlung erfolgt wegen dem Zuflussprinzip. Ich sehe es ähnlich wie die anderen, in deinem Arbeitsvertrag wird eine Verschwiegenheitsklausel enthalten sein die es untersagt den Vertrag oder Teile davon Dritten zugänglich zu machen. Das Jobcenter ist ein Dritter. Im Grunde wäre der reguläre Weg den Arbeitgeber anzuschreiben und die Informationen anfordern die er über dich der Behörde melden muss. Nur ist das ja mit Aufwand verbunden :)

Du kannst dem Jobcenter aber durchaus mitteilen wann die erste Lohnzahlung vertraglich vereinbart ist (Monatsende/Monatsanfang) und dass dann mit einem Kontoauszug belegen.
Titel: Aw: Arbeitsvertrag an das Jobcenter schicken
Beitrag von: Meph1977 am 02. Mai 2022, 20:27:09
Mit dem Arbeitsvertrag kann nicht nachgewiesen werden wann der erste Zufluss erfolgt dafür gibts nen Kontoauszug
Titel: Aw: Arbeitsvertrag an das Jobcenter schicken
Beitrag von: Flip am 02. Mai 2022, 20:50:34
Der Arbeitsvertrag wird genutzt, um das voraussichtliche Einkommen zu ermitteln, ob der LE weiterhin Aufstockung benötigt oder nicht. Wenn man sicher ist, dass man keine benötigt, kann man auch einfach eine Verzichtserklärung abgeben. Ansonsten nur die Teile des, AV, die für die Prognoseentscheidung notwendig sind.

Die Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten kann man hier nachlesen:

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Jobcenter/7-Rundschreiben-Jobcenter-GF.html
Titel: Aw: Arbeitsvertrag an das Jobcenter schicken
Beitrag von: Michael1990 am 03. Mai 2022, 16:30:38
Vielen Dank euch für die Antwort.


Auch wenn die Frage nicht relevant ist, so wäre es spannend ob man eine Sperre vom Amt kassiert, wenn man den Arbeitsvertrag einschickt und daraufhin "selbstverschuldet" eine fristlose Kündigung erhält.
Zutrauen würde ichs denne ja...
Titel: Aw: Arbeitsvertrag an das Jobcenter schicken
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. Mai 2022, 16:37:53
Zitat von: Michael1990 am 03. Mai 2022, 16:30:38wenn man den Arbeitsvertrag einschickt
Schicke ihn doch einfach nicht hin das JC hat kein Recht darauf.

Zur Prüfung ob es noch Anspruch gibt, reicht die Gehaltsabrechnung bzw. ein Kontoauszug.

Wenn du sicher eh keinen Anspruch mehr hast, was wollen sie machen?
Von Null Leistungen z.B. 30% Abziehen, was eh nicht rechtens wäre.