Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: chris69 am 04. Mai 2022, 22:02:17

Titel: Datenschutzrechtliche Einwilligung
Beitrag von: chris69 am 04. Mai 2022, 22:02:17
Hallo,

ich habe heute den Weiterbewilligungsantrag bekommen. Dort soll ich eine Datenschutzrechtliche Einwilligung unterschreiben:

Ich bin damit einverstanden, dass während der Dauer des Bezugs von Leistungen nach dem SGBII zwischen der Kommunales Jobcenter und :

- meinem Vermieter
- meinem Energieversoger
- meinem Wasserversorger

gegenseitig mich betreffende persönliche und leistungsrelevante (Sozial-)Daten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis und dem Leistungsbezug erhoben und übermittelt werden.

Die betrifft insbesondere (Aufzählung nicht abschließend):

-Höhe der Mietzahlung
- Höhe der Heiz-, Betriebs-, Wasser- und Stromkostenabschläge
- Heiz-, Betriebs, Wasser- und Stromkostenabschläge
- Störungen im Mietverhältnis
- Störungen im Vertragsverhältnis Energie- und Wasserversorgung
- Ende des Leistungsbezugs

Diese Einwilligung erkläre ich freiwillig. Diese Einwilligungserklärung kann ich jederzeit ohne weitere Voraussetzungen widerrufen. Im Falle des Widerrufs muss ich ab dem Zeitpunkt des Widerrufs alle relevanten Daten jeweils umgehend selber bei der Kommunales Jobcenter mitteilen. .........



.....

Ist das jetzt normal? Muss ich das Unterschreiben?

Im Brief der mit mit dem Weiterbewilligungsantrag geschickt wurde steht das ich alles unterschreiben muss.

Habt ihr auch das in eurem Antrag?

gruß
Chris
Titel: Aw: Datenschutzrechtliche Einwilligung
Beitrag von: Harald53 am 04. Mai 2022, 22:12:06
Nein muss nicht unterschrieben werden.
Man geht auf "Dummenfang" und schickt das zusammen mit dem WBA, weil dann viele denken sie müssten das Unterschreiben damit sie weiterhin Geld bekommen.
Titel: Aw: Datenschutzrechtliche Einwilligung
Beitrag von: Bundspecht am 05. Mai 2022, 09:07:41
DAS Schreiben würde ich ja zu gerne SEHEN !!!

Und das dann UMGEGHEND den zuständigen Datenschutzbeauftragten zukommen lassen !
Titel: Aw: Datenschutzrechtliche Einwilligung
Beitrag von: Ratlos am 05. Mai 2022, 10:30:52
Zitat von: chris69 am 04. Mai 2022, 22:02:17Im Falle des Widerrufs muss ich ab dem Zeitpunkt des Widerrufs alle relevanten Daten jeweils umgehend selber bei der Kommunales Jobcenter mitteilen. .........
Da steht es doch! Xie geben dir doch die Auswhl.
Schreib denen zurück, dass du relevante Daten für den Leistungsbezug auf Anfrage bei dir, selbst übermittelst.
Titel: Aw: Datenschutzrechtliche Einwilligung
Beitrag von: Bundspecht am 05. Mai 2022, 11:15:00
Zitat von: Ratlos am 05. Mai 2022, 10:30:52dass du relevante Daten für den Leistungsbezug

Das ist es aber doch .... Nichts , aber auch rein Garnichts an diese Daten ist relevant für den Leistungsbezug !

Oder teilest Du dem JC mit ob es "Störungen im Mietverhältnis" gibt , oder Störungen im Vertragsverhältnis Energie- und Wasserversorgung ???

DAS geht dem JC NIX an !!!

Der Rest, sollte dem JC aus Mietbescheinigung /Mietvertrag bekannt sein !

Alleine schon DAS

Zitat von: chris69 am 04. Mai 2022, 22:02:17Ich bin damit einverstanden, dass während der Dauer des Bezugs von Leistungen nach dem SGBII zwischen der Kommunales Jobcenter und :

- meinem Vermieter
- meinem Energieversoger
- meinem Wasserversorger

finde ich eine absolute Frechheit !!! :wand:  :wand:  :wand:
Titel: Aw: Datenschutzrechtliche Einwilligung
Beitrag von: Ratlos am 05. Mai 2022, 11:41:23
DEshalb schrieb ich dióch: Nur relevante Daten für den Leistungsbezug.
Das schlißt grundsätzlich alle anderen Daten aus - also soviel sollte das JC schon begreifen.
Wenn die das echt nich begreifen muss man halt deutlicher schreiben.
Titel: Aw: Datenschutzrechtliche Einwilligung
Beitrag von: Bundspecht am 05. Mai 2022, 11:58:32
@TE....

Kannst Du das schreiben mal bitte Hochladen .... Alle persönlichen Daten aber bitte schwärzen.
Titel: Aw: Datenschutzrechtliche Einwilligung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Mai 2022, 14:18:19
chris69

Zitat von: chris69 am 04. Mai 2022, 22:02:17Diese Einwilligung erkläre ich freiwillig.
vs
Zitat von: chris69 am 04. Mai 2022, 22:02:17Im Brief der mit mit dem Weiterbewilligungsantrag geschickt wurde steht das ich alles unterschreiben muss.
noch Fragen zu dem Wiederspruch innerhalb des einen Schreibens.

Zitat von: Ratlos am 05. Mai 2022, 10:30:52Schreib denen zurück, dass du relevante Daten für den Leistungsbezug auf Anfrage bei dir, selbst übermittelst.
auf Anfrage streichen weil es zu den Pflichten eines eLB gehört und damit ein Widerspruch darstellt
und einem aufmerksamen SB bloß was in die Hände gibt mit dem er weiter nerven kann.

MfG FN
Titel: Aw: Datenschutzrechtliche Einwilligung
Beitrag von: chris69 am 05. Mai 2022, 22:02:16
So habe jetzt alles heute noch per E-Mail klären können. Jetzt brauche ich es nicht mehr unterschreiben. Es wäre wohl besser(?) aber ist wohl keine Pflicht. Da hatte Harald53 wohl doch Recht mit seiner Vermutung. Besten dank noch an alle.
Titel: Aw: Datenschutzrechtliche Einwilligung
Beitrag von: Bundspecht am 06. Mai 2022, 06:32:30
Ich hätte das Schreiben aber doch gerne mal "gesehen " !
Titel: Aw: Datenschutzrechtliche Einwilligung
Beitrag von: Lina am 06. Mai 2022, 08:21:32
Zitat "Die betrifft insbesondere (Aufzählung nicht abschließend):

-Höhe der Mietzahlung
- Höhe der Heiz-, Betriebs-, Wasser- und Stromkostenabschläge
- Heiz-, Betriebs, Wasser- und Stromkostenabschläge
- Störungen im Mietverhältnis
- Störungen im Vertragsverhältnis Energie- und Wasserversorgung
- Ende des Leistungsbezugs"


Für den Austausch dieser Informationen zwischen JC und Vermieter bedarf es keiner Unterschrift des Leistungsempfängers, das passiert sowieso.
Titel: Aw: Datenschutzrechtliche Einwilligung
Beitrag von: Bundspecht am 06. Mai 2022, 08:41:02
Zitat von: Lina am 06. Mai 2022, 08:21:32Für den Austausch dieser Informationen zwischen JC und Vermieter bedarf es keiner Unterschrift des Leistungsempfängers, das passiert sowieso.

Völliger Blödsinn !!! Der Mieter hat einen Vertrag mit dem Vermieter. Da hat sich das JC aber mal überhaupt nicht einzumischen !

Zitat von: Lina am 06. Mai 2022, 08:21:32Störungen im Vertragsverhältnis Energie- und Wasserversorgung

Da genauso ! ich würde meinem JC aber sowas von die Leviten lesen, sollten die sich ungefragt mit meinem Wasser/Stromanbieter in Verbindung setzten !  :teuflisch:  :teuflisch:  :teuflisch:
Titel: Aw: Datenschutzrechtliche Einwilligung
Beitrag von: Lina am 06. Mai 2022, 08:46:18
Zitat von: Lina am Heute um 08:21:32
Für den Austausch dieser Informationen zwischen JC und Vermieter bedarf es keiner Unterschrift des Leistungsempfängers, das passiert sowieso.

Zitat"Völliger Blödsinn !!! Der Mieter hat einen Vertrag mit dem Vermieter. Da hat sich das JC aber mal überhaupt nicht einzumischen !

Natürlich, Du hast absolut Recht. Aber mir ist das gerade passiert. Das JC hat sich eingemischt, ohne meine Zustimmung. Mir ist jetzt noch schlecht, weil das JC so übergriffig ist.


Titel: Aw: Datenschutzrechtliche Einwilligung
Beitrag von: Bundspecht am 06. Mai 2022, 12:13:03
Zitat von: Lina am 06. Mai 2022, 08:46:18Natürlich, Du hast absolut Recht. Aber mir ist das gerade passiert. Das JC hat sich eingemischt, ohne meine Zustimmung. Mir ist jetzt noch schlecht, weil das JC so übergriffig ist.

Und? hast Du deinem JC / SB die Meinung "gegeigt" ??? Datenschutzbeauftragten z.B. !?
Titel: Aw: Datenschutzrechtliche Einwilligung
Beitrag von: rioreisender am 06. Mai 2022, 13:35:58
Zitat von: chris69 am 05. Mai 2022, 22:02:16So habe jetzt alles heute noch per E-Mail klären können. Jetzt brauche ich es nicht mehr unterschreiben. Es wäre wohl besser(?) aber ist wohl keine Pflicht.

Fragt sich: besser für wen? Das Spiel ist durchschaubar. Aus meiner Sicht können und sollen alle (widerrechtlich) abgefragten Daten lediglich dazu dienen, dem JC Gründe frei Haus zu liefern, Dir ggf. Leistungen zu kürzen. Die Daten für dieses Spielchen sollst Du zudem "freiwillig" liefern.