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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: FamilieWR am 05. Mai 2022, 15:27:27

Titel: Darf das Jobcenter einen Kunden als AN bei AG vorschlagen ?
Beitrag von: FamilieWR am 05. Mai 2022, 15:27:27
Hallo,
das Jobcenter hat erklärt, dass die Arbeitsvermittler meinem Sohn Stellenangebote zusenden und er sich darauf bewerben muss.
Nun nimmt das JC aber selber Kontakt auf zu den Firmen und schlägt meinen Sohn als Arbeitnehmer vor.
Die Firmen machen daraufhin Bewerbungstermine mit meinem Sohn und es stellt sich jedes Mal heraus, dass mein Sohn aber ungeeignet ist für diesen Job, weil die Firmen Vorgaben verlangen z.B. wie Führerschein und eigenes Auto muss zwingend vorhanden sein oder eine bestimmte Berufsausbildung oder jahrelange Berufserfahrung usw..
Die Arbeitgeber sind verärgert, und lassen ihren Frust an uns aus, weil das Jobcenter den Firmen jedes Mal im  Glauben lässt, dass mein Sohn geeignet wäre für diese Stelle und z.B.einen Führerschein hat und ein eigenes Auto (oder Ähnliches).
Die Firmen nehmen sich die Zeit einen Termin mit meinen Sohn zumachen und ihn anzuschreiben, und dann stellt sich heraus, dass mein Sohn ungeeignet ist.
Das letzte Telefonat mit einem AG war sehr unangenehm deswegen. DEr AG war sehr verärgert, auch dass er dem JC auch noch antworten muss (kostet seine Zeit), dass der vorgeschlagene Bewerber für die Stelle ungeeignet ist.

Meine Frage, darf das JC das einfach machen und (ungeeignete) ALG II Empfänger bei den Firmmen vorschlagen; auch ohne Einverständnis und Wissen des ALG II Emnpfängers ?

 :bye:
Titel: Aw: Darf das Jobcenter einen Kunden als AN bei AG vorschlagen ?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Mai 2022, 16:57:13
FamilieWR

Nein darf es nicht, eine Ausnahme wäre ein spezialisiertes Team weil gewisse Einschränkungen bestehen und dein Sohn dieser FM zugewiesen ist.

Rechtlich kann ich da leider nicht weiterhelfen weil ich nicht weiß wo das nachzulesen ist.
Aber schon allein das Daten Dritter ohne Einverständnis weitergegeben werden ist Datenschutz-technisch nicht erlaubt.

Hier würde ich den Beauftragten deines Landes anschreiben die Situation erklären und um Mithilfe bitten. (Hat auch den Vorteil das die gleich nochmal einen auf den Deckel bekommen nur von jemand der etwas erreichen kann (und nicht wie im anderen Post auch schon Kontakt zu denen aufgenommen hat. Je mehr Widerstand desto besser meistens suchen die dann neue leichtere Opfer)
Dabei gleich eine Vollmacht mitsenden dass der Datenschutzbeauftragte in deinem Namen/Sohn handeln darf. Das wird sonst extra angefordert.

und zusätzlich ist es die Pflicht eines AV passende Stellenangebote zu versenden. Alles andere kann dann mit dem Beiblatt erledigt werden zumindest wenn der VV postalisch kommt.
z.B.: Ich bewerbe mich nicht weil ich keinen Führerschein habe der aber Voraussetzung ist.
(Eine Stelleninformation ist nur eine Info wie man damit umgeht bleibt einem selber überlassen.)

Sollte das über Telefon oder E-Mail gemacht werden ist es höchste Zeit dies Nummern beim JC löschen zu lassen, dass muss das JC auf schriftlichen Antrag machen.

MfG FN

Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT). (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Alle%20108%20Optionskommunen%20im%20%C3%9Cberblick%20%20%28DLT%29.pdf)

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte (http://hartz.info/index.php?topic=4623.msg40228#msg40228)

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357
Titel: Aw: Darf das Jobcenter einen Kunden als AN bei AG vorschlagen ?
Beitrag von: CCR am 05. Mai 2022, 18:05:04
wenn dein Sohn jedes Mal die Fahrtkosten zum AG beim JC anfordert, sollte das doch aufhören.  :nea:
Titel: Aw: Darf das Jobcenter einen Kunden als AN bei AG vorschlagen ?
Beitrag von: FamilieWR am 05. Mai 2022, 18:15:57
hallo,
Danke Fettnäpfchen.
Ich habe mich auch informiert, dass das zuständige Amt für Datenschutz, für das Jobcenter NRW, das BfDi in Bonn ist.

Im Moment stehen wir mit dem JC richtig auf Kriegsfuß.
ich weiß nicht, ob ich hier deswegen ein neues Thema aufmachen muss oder ob dieser Text hier so stehen bleiben darf !

Mein Sohn ( U25 ) sollte bei seiner Arbeitsvermittlerin im Büro sofort eine Eingliederungsverienbarung unterschreiben (was er auch unterschrieben hat), ohne dass er über seine Rechte dazu informiert wurde.
Ich weiß inzwischen, dass man seit Jahren die EGV nicht mehr unterschreiben muss, und im Fall eines Verwaltungsaktes, dagegen einen Widerspruch schreiben kann (wenn man möchte).
Außerdem hatte er keine Zeit bekommen die EGV richtig durchzulesen.
Er hätte den Vertrag auch erst einmal mit nach Hause nehmen können, um die EGV in Ruhe durchzulesen, durfte er aber nicht.
Ich glaube kaum, dass er jetzt noch weiß, was da alles drinsteht.
und nach meiner Meinung, stehen in dem Absatz "zur integrattion in Arbeit" auch ganz viele allgemeine Sachen drin, die für jeden ALG II Empfänger gültig sind wie die Ortsabwesenheit, Umzug melden, Adressänderung, Änderung seiner Telefon Nr., Arbeitsverträge der AV vorzulegen,, an Maßnahmen teilzunehmen, usw..
Außerdem soll er seine Bewerbungen schreiben, Probearbeiten machen, Stellenangebote für zeitarbeitsfirmen sind einzubeziehen usw..
Aber ihm steht doch auch Bewerbungszuschuss (ich glaube, es waren 5 € pro Bewerbung) davon steht da nichts drin und einen Antrag dafür, für die Erstattung von Bewerbungskosten, hat er auch nicht bekommen.
Und dann steht in der EGV noch drin, dass die EGV gemeinsam so vereinbart und aufgesetzt worden ist. Das stimmt nicht. Die EGV war schon fertig ausgestellt, als mein Sohn dort ins Büro ging.
Für mich ist das eine arglistige Täuschung seiner AV.
Von den Rechten der ALG II Empfänger hält die wohl gar nichts.
Außerdem wurde vorher noch mündlich vereinbart, dass mein Sohn zum berufsmedizinischen / psychologischen Dienst geschickt wird, damit seine Arbeitsfähigkeit und Ausbildungsfähigkeit überprüft wird...aber dann vorher schon eine EGV machen und dann auf so eine hinterhältige Art jemanden etwas unterschreiben zu lassen.
Ich habe deswegen eine Dienst-oder Fachdienstaufsichtsbeschwerde eingereicht und meinem Sohn geholfen eine Kündigung dieser EGV zu machen. Ansonsten hilft wohl nur noch ein Anwalt.

 :bye:

Titel: Aw: Darf das Jobcenter einen Kunden als AN bei AG vorschlagen ?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. Mai 2022, 12:17:12
FamilieWR

Das was du da beschrieben hast ist eigentlich der Standard von sehr vielen SB und JC.
Hat nicht das geringste mit dem zu tun was gemacht werden darf aber dafür interessieren die sich erst wenn man Ihnen so oft auf "die Füße" getreten ist und mit Klagen überhäuft hat das es aufhört aber auch nur vielleicht.
DAB und FAB gehören auch dazu denn da gibt es Einträge iun die Akte des SB und da reagieren die dann empfindlicher siehe in deinem anderen Thema das mit dem Anruf vom JC.
Fachaufsichtsbeschwerde.pdf

Deswegen nur nicht klein beigeben und ein RA hilft nur wenn du einen hast der auf SGB 2 spezialisiert ist und sich auch für Leistungsempfänger einsetzt.
Suche nach Rechtsanwälten und Beratungsstellen (http://hartz.info/index.php?topic=62514.0)

Du hast dich ja abgemeldet aber falls du es noch liest lese auch, bzw. dein Sohn die folgenden:
Ratgeber für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)

Ein schönes WE
FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Darf das Jobcenter einen Kunden als AN bei AG vorschlagen ?
Beitrag von: Hary am 06. Mai 2022, 13:05:05
In diesem Zusammenhang eine weiterführende Frage. Hier geht es ja um die Frage ob das Jobcenter aktiv Unterlagen an einen AG schicken darf. Wie sieht es analog mit diesen Rückmeldungen bei Vorschlägen aus? Wenn das Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag versendet, dann bekommt der Arbeitgeber ja auch ein Schreiben welches zumindest gewisse persönliche Daten enthält und er ausfüllen soll ob man sich tatsächlich beworben hat.

Ist so was nicht auch schon kritisch zu sehen? Ich kenne jetzt den Inhalt der Schreiben nicht, aber für den AG muss ja zumindest Name und Adresse von mir ersichtlich sein. Vermutlich auch eine Kundennummer. Somit hat der AG im Grunde schon Kenntnis dass ich Leistungsbezieher bin und so weiter. So was kann ja auch ein Nachteil sein wenn dieser nun weiß das ein Jobcenter mich im Zweifel zwingen würde zu allen Konditionen annehmen zu müssen.