Bei mir wurde aufgrund eines Fehler des Bankmitarbeiters eine Summe auf mein Konto überwiesen, die garnicht für mich bestimmt war und demnach auch nichts mit mir zutun hat. Nun ist es so das die Bank diesen Betrag zurück buchen wird, aber laut Bankmitarbeiter bleibt dann der Kontozugang und Kontoabgang trotzdem weiter auf meinen Kontoauszügen, es wäre wohl nicht möglich die Buchungen komplett verschwinden zu lassen.
Das ganze hat mich sehr verärgert, da ich direkt wieder den Ärger und die Erklärungsnot mit dem Jobcenter vor Augen hatte, spätestens dann beim nächsten WBA.
Was meint ihr, wie sollte man hier handeln, was würdet ihr in so einem Fall machen ? Bei sowas ist doch Ärger mit dem JC vorprogrammiert.
Bei meiner Bank steht dann auf dem Kontoauszug "Fehlbuchung".
Liegt die Kontobewegung innerhalb des Zeitraums, den du vorlegen musst?
Wenn ja, lass dir den Irrtum von der Bank bescheinigen.
Wenn nein, isses egal, juckt ja dann auch nicht.
Zitat von: asus1402 am 05. Mai 2022, 18:01:24Bei meiner Bank steht dann auf dem Kontoauszug "Fehlbuchung".
das wäre ja schonmal etwas, wenn das da stehen würde. Ist noch nichts zurück gebucht,deswegen kann ich noch nicht sagen was bei der Rückbuchung stehen wird.
Zitat von: Saftkutscher am 05. Mai 2022, 18:03:08Liegt die Kontobewegung innerhalb des Zeitraums, den du vorlegen musst?
Ja
Normal steht da Fehlbuchung bei der Rückbuchung. Hatte sowas schonmal.
Ansonsten wird man dir sicher schriftlich bestätigen können dass es sich um eine Fehlbuchung seitens der Bank gehandelt hat. Ich glaube nicht dass es große Probleme mit dem Jobcenter geben wird.
Bei erfolgter Rückbuchung steht der Betrag auf dem Kontoauszu im MINUS.
Beide Beträge sind identisch - beide Auszüge dem JC vorlegen. Das war es!
Sehe ich genau so. Die Bank um eine Bestätigung bitten und diese zusammen mit dem Auszug vorlegen. Da gibt es dann keine Grundlage für irgendwelche Spekulationen. So was passiert nun einmal (auch wenn es das nicht sollte).
Seltsam ist nur das der Mitarbeiter der Bank so einfach den Betrag zurückholen kann. Bei Fehler des Kunden bestehen die Banken ja darauf dies nicht zu können und selbst bei einem Fehler müsste die Bank eigentlich deine Einwilligung einholen und nicht selbstständig einen Betrag von deinem Konto abbuchen.
Man muss nicht um eine Bescheinigung der Bank bitten.
Ich hatte das auch schonmal.
Das erzeugt eine Buchung und eine negative Ausgleichsbuchung, also am Ende =0€.
Im Verwendungszweck der Rückbuchung stand bei mir auf dem Kontoauszug ,,wir bitten, das Versehen zu entschuldigen. Ihre Bank" damit war alles klar.
Die Bank darf natürlich mehr als der Kunde in so einem Fall.
Zitat von: jeschik am 05. Mai 2022, 17:58:14Bei mir wurde aufgrund eines Fehler des Bankmitarbeiters eine Summe auf mein Konto überwiesen, die garnicht für mich bestimmt war und demnach auch nichts mit mir zutun hat. Nun ist es so das die Bank diesen Betrag zurück buchen wird, aber laut Bankmitarbeiter bleibt dann der Kontozugang und Kontoabgang trotzdem weiter auf meinen Kontoauszügen, es wäre wohl nicht möglich die Buchungen komplett verschwinden zu lassen.
Das ganze hat mich sehr verärgert, da ich direkt wieder den Ärger und die Erklärungsnot mit dem Jobcenter vor Augen hatte, spätestens dann beim nächsten WBA.
Was meint ihr, wie sollte man hier handeln, was würdet ihr in so einem Fall machen ? Bei sowas ist doch Ärger mit dem JC vorprogrammiert.
Es handelte sich wohl um einen geringen Betrag. Bei einem hohen Betrag hättest Du Dich gefreut, und wärst schneller als die Bank gewesen.
Zitat von: Lina am 10. Mai 2022, 07:49:27Bei einem hohen Betrag hättest Du Dich gefreut, und wärst schneller als die Bank gewesen.
Das ist jetzt aber eine völlig haltlose Unterstellung die ihm im Ernstfall nur Schwierigkeiten eingebracht hätte.
Zitat von: Lina am 10. Mai 2022, 07:49:27Es handelte sich wohl um einen geringen Betrag. Bei einem hohen Betrag hättest Du Dich gefreut, und wärst schneller als die Bank gewesen.
gering ist der Betrag nicht.
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2022, 10:58:22Das ist jetzt aber eine völlig haltlose Unterstellung die ihm im Ernstfall nur Schwierigkeiten eingebracht hätte.
dies ist auch eine haltlose Unterstellung und du hast völlig recht, im Ernstfall würde es sowieso nur Schwierigkeiten einbringen. Aber davon mal ganz abgesehen, ich habe ein sehr hohes Gerechtigkeitsempfinden, ich hatte direkt die Bank kontaktiert und auf die Fehlbuchung aufmerksam gemacht. Würde im Leben nicht daran denken wegen Geld solch eine Situation auszunutzen.
Schon beim nächsten automatischen Kontenabgleich würde die Bank sowieso drauf kommen.
Auf alles Fälle aber bei der Einzelwertberichtigung der TE als ALG2-Mann sowieso unterliegt,
d.h. bereits am Monatsende wenn die Bank prüft ob ein Auskehrguthaben auf seinem Konto ist.
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2022, 16:25:30Schon beim nächsten automatischen Kontenabgleich würde die Bank sowieso drauf kommen.
Auf alles Fälle aber bei der Einzelwertberichtigung der TE als ALG2-Mann sowieso unterliegt,
d.h. bereits am Monatsende wenn die Bank prüft ob ein Auskehrguthaben auf seinem Konto ist.
Geil.
Beim automatischen Kontenabgleich würde die Bank darauf kommen.
Der TE unterliegt als ALG2-Mann der Einzelwertberichtigung.
Auskehrguthaben auf seinem Konto
@Ratlos, mit diesem Beitrag hast Du Dich gnadenlos und für ewig selbst übertroffen.
justine1992
Ich kann nichts dafür dass es dir an Bankwissen mangelt.
Was übrigens hat dein Beitrg mit einer Fehlbuchung einer Bank zu tun. Für mich ist das Geschwurbel, denn widerlegen kannst du mir schon mal nichts.
Bring was sachliches oder lass es!