Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hanau30 am 05. Mai 2022, 21:37:17

Titel: Teilzeit/Aufstockung
Beitrag von: Hanau30 am 05. Mai 2022, 21:37:17
Hey liebe Community,

nehmen wir an man verdient 900€ Netto und bekommt eine Aufstockung von 270€ bei einer Warm Miete von 412€ (25qm)...

Nun möchte man ausziehen, weil die Wohnung zu klein, auch andere triftige Gründe.

Die neue Wohnung kostet knapp 700€ warm (50qm)...

Wie viel Aufstockung würde man dann bekommen? (Nur so grob berechnet)

LG Dennis
Titel: Aw: Teilzeit/Aufstockung
Beitrag von: Flip am 05. Mai 2022, 21:42:27
Kommt drauf an, ob das Jobcenter die Gründe als wichtig anerkennt. Und wenn ja, was bei dir vor Ort für eine Person angemessen ist.
Titel: Aw: Teilzeit/Aufstockung
Beitrag von: Hanau30 am 05. Mai 2022, 21:57:45
Nehmen wir an es gibt triftige Gründe...

Ich frage mich nur bis wie viel Euro ich ungefähr mehr bekommen täte wenn die Miete dann 700€ kostet? Oder sagen die sich (z.B) Die maximale Miete darf nur 550€ warm Betragen und davon berechnen wir den Bedarf?

Titel: Aw: Teilzeit/Aufstockung
Beitrag von: Flip am 05. Mai 2022, 22:32:46
ZitatOder sagen die sich (z.B) Die maximale Miete darf nur 550€ warm Betragen und davon berechnen wir den Bedarf?

Ja, so würde gerechnet, wenn 550 Euro maximal angemessen wären.
Titel: Aw: Teilzeit/Aufstockung
Beitrag von: OLD-MAN am 06. Mai 2022, 07:53:37
Bei einem unbegründeten Umzug erhältst du nur den bisher in deiner Bewilligung berücksichtigten Betrag für die "Kosten der Unterkunft"!
Titel: Aw: Teilzeit/Aufstockung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. Mai 2022, 13:55:27
Hanau30

Zur Sicherheit mal reinreichen:
Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)

Ein schönes WE
FN