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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Wolverine36 am 05. Mai 2022, 23:49:20

Titel: Freibetrag
Beitrag von: Wolverine36 am 05. Mai 2022, 23:49:20
 :wand: Ich finde es merwürdig mache schon seid Jahren Paidmails und Umfragen mit wo ma durch Punkte ein bisschen Geld bekommt nicht viel aber geht .Und nun muss ich auf ein mal die Beträge die ich dadurch erhalten habe zurück zahlen.Was ich bis 2020 nie musste mir wurde immer gesagt wenn ich fragte 100,00€ darf man haben ohne das es angerechnet wird.Und nun muss ich das zurück zahlen wo ich 2021 einen Weiterbewilligungs antrag gestellt habe.Auf meinen Wiederspruch wurde mir nur geantwortet das wäre ja nicht aus einer erwerbstätigkeit.Bloss wieso vorher nicht sondern jetzt die zurück zahlung. :teuflisch:
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: Banane007 am 06. Mai 2022, 10:28:22
Hallo,

ist wohl erst jetzt aufgefallen, dass das eben nicht aus Erwerbstätigkeit erhaltene Gelder sind.
Es ist "sonstiges Einkommen" und wird (leider) angerechnet. Ärgerlich, weil es teilweise Monate dauert, bis man einen Betrag zusammen hat, dessen Auszahlung sich lohnt.

Ich schaue immer, dass ich auf Portalen unterwegs bin, wo man die Punkte auch gegen Gutscheine einlösen kann.
So kann ich mir alle paar Monate zum Beispiel ein neues Buch gönnen und es gibt keinen Geldeingang auf dem Konto.

Lieben Gruß

Banane
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: Wolverine36 am 10. Mai 2022, 20:05:55
 :lachen: hab doch immer auf nach frage woher das ist immer gesagt das ich Paidmalis und Umfragen mache  und es wurde nicht angerechnet .Weil auf meiner frage immer gesagt wurde 100,00€ darf man haben ohne anrechnung.Und jetzt auf einmal nicht mehr seid 2021 da wunder ich mich nur.
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: angi am 11. Mai 2022, 12:47:36
Zitat von: Wolverine36 am 05. Mai 2022, 23:49:20Auf meinen Wiederspruch wurde mir nur geantwortet das wäre ja nicht aus einer erwerbstätigkeit.
Diese Begründung klingt unsinnig für mich.
Du hast ein Recht auf deinen Freibetrag auf jede Art Einkommen, das auf dein Konto kommt.

Und wenn es machbar ist, dann halte die Auszahlung pro Monat unter 100,-€, damit du nichts verlierst. Denn alles, was über 100,-€ auf dein Konto kommt, wird verrechnet. Davon verlierst du 80%.


Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: Flip am 11. Mai 2022, 14:01:18
ZitatDiese Begründung klingt unsinnig für mich.
Du hast ein Recht auf deinen Freibetrag auf jede Art Einkommen, das auf dein Konto kommt.

100 Euro gibt es aber nunmal nur auf Erwerbseinkommen.
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. Mai 2022, 16:33:08
Zitat von: angi am 11. Mai 2022, 12:47:36Du hast ein Recht auf deinen Freibetrag
Was die Versicherungspauschale von 30€ im Monat ist, mehr nicht.

Es gibt auch noch eine Bagatellgrenze von 10€, was darunter liegt muss nicht gemeldet werden.

Für Umfragen gibt es wohl kaum 100€, eher wenige Euronen.
Zusätzlich gibt es da ganz oft die Möglichkeit, dass über Gutscheine zu regeln.
Jedenfalls kenne ich es so.

Ansonsten bleibt man eben bei der Untergrenze von 30€ pro Monat, wenn die Pauschale nicht schon anders genutzt wird.
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: Wolverine36 am 11. Mai 2022, 22:36:58
Sohn bekommt Bafög und darf 100,00€ behalten ist nicht aus Erwerbseinkommen.Bis 2020 musste ich nie was zurück zahlen obwohl selbe SB das war.Es wurde in all den Jahren nie gesagt das die 100,00€ aus Erwebseinkommen stammen dürfen.Und die 30,00€ wären laut SB schon mit verrechnet worden nur in was?
Und wozu brauchen die Kontoauszüge von meiner Visakarte da kann man nur Geld leihen.Und ich muss für 6 Monate Kontoauszüge allso ab Juni dann immer und 2021 sogar von 3 Monate die Paypal und Visa Kontoauszüge die ab September.Bekomme seid 2021 Witwenrente und der Sohn Halbwaisenrente müssen aber was zu haben weils nicht reicht leider. :scratch:
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: Flip am 11. Mai 2022, 22:45:15
ZitatSohn bekommt Bafög und darf 100,00€ behalten ist nicht aus Erwerbseinkommen.

Aber gesetzlich eben so gestellt.

ZitatBis 2020 musste ich nie was zurück zahlen obwohl selbe SB das war.

Glück gehabt.

Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: angi am 12. Mai 2022, 05:51:33
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-algii_ba015397.pdf
siehe Punkt 9.1 : Was bedeutet ,,Einkommen"?
"Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Ihnen ab der Antragstellung zufließt. Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft Ihre Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen."
Siehe auch die nachfolgenden Punkte.

Wolverine36, Das heißt, du hast auf jeden Fall ein Recht auf deinen Freibetrag.
vielleicht fragst du mal einen Anwalt.

Und davon abgesehen, wenn du keine 100,-€ pro Monat mit deiner Beschäftigung verdienst, dann würde ich dir raten, nicht deine Zeit damit zu verplempern.
Es gibt sehr viele Möglichkeiten für guten Zusatzverdienst. Auf Youtube gibts zum Beispiel viele Ideen.
 
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: Yavanna am 12. Mai 2022, 06:12:29
 :ironie: genau, mach einen Abschluss in Irgendwas auf der Youtube Akademie... Virologie, Bundestrainer,  etc.


Bei Bafög gibt es nunmal auch 100 Euro Freibetrag, wenn mann diese nicht schon durch eine Erwerbstätigkeit erhält. Es soll ja Studenten geben, die arbeiten  :schock:

Auf andere Einkommen gibt es nur 30 Euro Freibetrag, und auch nur, wenn die 100 nicht irgendwo geltend gemacht werden.
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: angi am 12. Mai 2022, 06:49:49
Einkommen ist Einkommen, egal, welcher Art und Herkunft die Einnahmen sind. (siehe Link in Post #8)
Und bei Einkommen hat jeder ALG II Empfänger Anspruch auf 100,-€ Freibetrag.
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: BigMama am 12. Mai 2022, 08:19:42
Zitat von: angi am 12. Mai 2022, 06:49:49Einkommen ist Einkommen, egal, welcher Art und Herkunft die Einnahmen sind. (siehe Link in Post #8)
Und bei Einkommen hat jeder ALG II Empfänger Anspruch auf 100,-€ Freibetrag.

Das ist Bullshit und wird nicht besser, nur weil du es wiederholst.
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: Flip am 12. Mai 2022, 10:41:33
ZitatEinkommen ist Einkommen, egal, welcher Art und Herkunft die Einnahmen sind. (

Und? Trotzdem wird das Einkommen unterschiedlich bereinigt. Vielleicht liest du mal § 11b SGB II und versuchst, den zu verstehen.

Z. B. solche Formulierungen wie

Zitat(2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind,

Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: angi am 12. Mai 2022, 17:37:53
Zitat von: Flip am 12. Mai 2022, 10:41:33Vielleicht liest du mal § 11b SGB II und versuchst, den zu verstehen.
Zitiere doch mal den Teil, der deiner Meinung nach besagt, dass der TE keinen Anspruch auf den Freibetrag hat.
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: Flip am 12. Mai 2022, 17:46:14
Habe ich doch schon oder was verstehst du an "die erwerbstätig sind" nicht?
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 12. Mai 2022, 18:21:45
Zitat von: angi am 12. Mai 2022, 17:37:53dass der TE keinen Anspruch auf den Freibetrag hat.
Es gibt nun mal keinen allgemeinen Anspruch auf einen Freibetrag von 100€.
Zitat von: Wolverine36 am 11. Mai 2022, 22:36:58die 30,00€ wären laut SB schon mit verrechnet worden
Das ist so bei Erwerbseinkommen wie einem 450€ Job.
Da sind die 100€ frei und die 30€ Pauschale schon mit drin, alles was über die 100€ geht wird zu 80% Angerechnet.

Geld aus irgendwelchen Umfragen ist kein Erwerbseinkommen, ausser das läuft als 450€ Job.
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: Wolverine36 am 13. Mai 2022, 00:16:41
Ja so gesehen ist das was ich mache auch Einkommen^^.Deshalb mir wurde nie gesagt es muss aus einer Erwerbstätigkeit stammen die 100,00€ nur ich soll nicht über die 100.00€ kommen.Es können ja nicht alle da das all die Jahre übersehn haben.Und das schon seid 1999 ne da stimmt was nicht.Leider kann man ja die nicht mehr Persöhnlich am Telefon sprechen aber die mal drann war sagte mir auch ich hab 100,00€ Freibetrag. :lachen:
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: Flip am 13. Mai 2022, 10:21:52
Und zum wiederholten Mal: die 100 Euro Grundfreibetrag gibt es nur für Erwerbstätige.
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: Wolverine36 am 16. Mai 2022, 02:55:30
Und wieso habe ich dann immer den Freibetrag bekommen von 100,00€ die SB können ja nicht alle doof sein.Wie gesagt ich hab jedes mal nach gefragt und immer die gleiche Antwort ich hab 100,00€ Freibetrag und es wurde nie gesagt das das aus Erwerbs einkommen stammen muss lol. :grins:
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: BigMama am 16. Mai 2022, 08:15:19
Zitat von: Wolverine36 am 16. Mai 2022, 02:55:30Und wieso habe ich dann immer den Freibetrag bekommen von 100,00€ die SB können ja nicht alle doof sein.
siehe Antwort Nr. 1
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: Wolverine36 am 26. Mai 2022, 19:13:34
Das ist mir grad eingefallen Kindergeld zählt auch als Einkommen obwohl das nicht aus Erwerb stammt wie passt das denn zusammen.
Titel: Aw: Freibetrag
Beitrag von: Flip am 26. Mai 2022, 20:18:32
Womit soll es zusammen passen? Auch auf Kindergeld gibt es keine 100 Euro Freibetrag. Im Gegenteil, für minderjährige Kinder gibt es nur einen Freibetrag, wenn für sie überhaupt eine angemessene notwendige Versicherung abgeschlossen ist. Ansonsten wird es voll angerechnet.