Hallo,
ich habe letzte Woche eine Maßnahme beginnen müssen. Mann bat mich eine Einwilligungserklärung zu unterschreiben, das der MAßnahmetraäger meine Daten versenden kann an angeblichen Arbeitgeber und an Portale für Arbeitssuche. Dies habe ich nicht unterschreiben weil mir auch schon gesagt wurde, dass ich mit meinen Daten aufpassen soll. Mann sagte mir, dass die MAßnahme damit damit beendet seien soll.
Meine Frage: Muss ich mit irgentwelchen Folgen rechnen?
Gruß
Oliver
Hallo,
hast du dem Träger einen Vertrag zur Teilnahme an der Maßnahme unterschrieben?
Ich habe keine Eingliederungsvereinbarung zu dieser Massnahme unterschrieben.
Zitat von: oliver41 am 08. Mai 2022, 07:37:18Ich habe keine Eingliederungsvereinbarung zu dieser Massnahme unterschrieben.
Das wollte ich gar nicht wissen...
Die Frage war:
Ob du beim Maßnahmeträger einen Vertrag zur Teilnahme an der Maßnahme unterschrieben hast???
Nein habe keinen Vertrag unterschrieben
Zitat von: oliver41 am 07. Mai 2022, 19:52:08...ich habe letzte Woche eine Maßnahme beginnen müssen.
Deine Angaben sind mehr als dürftig...
Hast du denn eine Zuweisung/ein Angebot zu dieser Maßnahme erhalten?
Wenn ja, hast du die Maßnahme angetreten oder bist du einfach nicht beim Maßnahmeträger erschienen?
Am gescheitesten wäre es, du würdest die Schriftstücke, die mit der Maßnahme in Verbindung stehen, hier anonymisiert hoch laden. Ansonsten ist das alles nur im Nebel rum stochern... :zwinker:
Ich war bisher bei der Maßnahme noc nicht persönlich. Der im Brief erwähnte Anrug erfolgte letzten Montag. Der Brief wo ich die Einwilligungserklärung unterschreiben sollte kam letzen Mittwochtext.pdf
Also, ich verstehe das Schreiben vom JC als Zuweisung ("verpflichten wir Sie hiermit zur Teilnahme...").
Offenbar hat dir die Frau von der gpe beim Telefontermin am 2.5. mitgeteilt, dass du ohne deine Einwilligungserklärung nicht an der Maßnahme teilnehmen darfst!?
Dann bist du jedenfalls deiner Verpflichtung nachgekommen und hast die Maßnahme angetreten.
Jetzt würde ich erst mal abwarten, was dazu schriftlich kommt und dann darauf reagieren.
Über der Einwilligungserklärung ist übrigens der Maßnahmevertrag. Den zu unterschreiben bist du nicht verpflichtet und kannst deshalb auch nicht sanktioniert werden. :zwinker:
Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter (hier der Maßnahmeträger) kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten.
(§ 4a des Bundesdatenschutzgesetz)
Eine entsprechende Verpflichtung zur Unterzeichnung eines Vertrages mit einem Maßnahmeträger ist weder dem Gesetz zu entnehmen d.h. das SGB II sieht keine entsprechende Verpflichtung vor und eine etwaige Nichtunterzeichnung eines Vertrages mit einem Maßnahmeträger ist insbesondere nicht über das Absenkungstatbestände nach §31 SGB II zu sanktionieren. Es gilt die Vertragsfreiheit nach Artikel 2 Grundgesetz
Der Versuch einen Kontrahierungszwang zu installieren, mit der Behauptung, die Möglichkeit der Teilnahme würde die Vertragsunterzeichnung implizieren, ist nicht nur falsch sondern stellt einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Vertragsfreiheit dar.
Dies betrifft insbesondere die vertraglich geforderte Datenschutzerklärung. Sie (die Datenschutzerklärung) bedarf der Freiwilligkeit.
(§ 4 und § 4a des Bundesdatenschutzgesetz)
Danke
Sobald du was schriftliches erhalten hast (vermutlich kommt eine Anhörung), stell das hier anonymisiert ein. Dann sehen wir weiter :zwinker:
Ok werde machen sobald was vorliegt
Zitat von: oliver41 am 09. Mai 2022, 10:37:09Ok werde machen sobald was vorliegt
Ich habe deine Anhänge von der Rennleitung löschen lassen, weil da drin stand wie du heißt und wo dein Haus wohnt.
Bevor du wieder etwas hier einstellst, solltest du es komplett anonymisieren... :zwinker:
Damit man weiß um was es geht, hier noch mal der Maßnahmevertrag (den du nicht unterschreiben musst!!!) :blum:
(https://abload.de/img/gpevertragejkob.jpg)
Und hier die Einwilligungserklärung, die du auch nicht unterschreiben musst!!! (steht ja sogar auch dort im Text...)
(https://abload.de/img/gpevertragii5bkw0.jpg)
Zitat von: oliver41 am 07. Mai 2022, 19:52:08ich habe letzte Woche eine Maßnahme beginnen müssen. Mann bat mich eine Einwilligungserklärung zu unterschreiben, das der MAßnahmetraäger meine Daten versenden kann an angeblichen Arbeitgeber und an Portale für Arbeitssuche.
so eine Maßnahme ist immer ein Ausspionieren, weil die alles dem JC melden, versteckt in Fragebögen z.b. ob jemand Schulden hat.
Was steht denn in deiner EGV?