Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: JulianEckert am 08. Mai 2022, 10:18:10

Titel: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: JulianEckert am 08. Mai 2022, 10:18:10
Hallo zusammen,

Meine Situation ist folgende:
Ich bin zum 01.05. umgezogen, mit meiner Freundin zusammen mit der ich jetzt eine BG bilde. Sie arbeitet und ich habe bisher ALG II bezogen. Durch ihr Einkommen würde ich aus dem Bezug herausfallen was ja auch in Ordnung ist außer dass ich die KV selbst zahlen muss, dafür ist ihr Einkommen nicht hoch genug dass sie dafür jeden Monat aufkommt.
Das Problem ist: Wir haben bereits am alten Wohnort zusammen gelebt und das auch beim dortigen JC so angegeben, das heißt wir leben insgesamt länger als ein Jahr zusammen, von Oktober 2020 bis Oktober 2021. Allerdings habe ich erst im März 2021 ALG II beantragt. Zählt die komplette Zeit des Zusammenlebens oder nur ab dem Bezug?
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. Mai 2022, 13:09:30
JulianEckert

und wieso machst du ein neues Thema auf anstatt im alten nachzufragen. Da dürfte man dann einen besseren Überblick haben.

aus dem anderen Thread
Zitat von: 28. April 2022, 16:58:41Versuch es einfach, jedes JC und manche SB machen was sie wollen oder sollen. Da kann man nicht schreiben lass es.

Hast du überhaupt schon den Neuantrag gestellt?, schließlich bist du ja zum Monatsende umgezogen.
Den verlinkten Ratgeber gelesen?
und was soll dass
ZitatNun ziehe ich zum 01.05. um, bzw mit meiner Freundin zusammen. Dies ist mit dem bisherigen JC auch schon geklärt
mit dem geklärt heißen? Das wäre wohl wichtig um deine Frage was das JC macht einigermaßen beantworten zu können.

Und der Titel dieses Themas...... aber das sind Vermutungen die man nicht schreiben muss, du aber eigentlich schon erwähnen solltest..
..Netiquette  (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0)
z.B.: > •  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.

MfG FN
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: JulianEckert am 08. Mai 2022, 13:25:35
@Fettnäpfchen
Sorry, bin neu und hab da wohl nicht so durchgeblickt mit dem neuen Thema etc...
Also: Ich habe den Neuantrag gestellt und vom JC die Antwort erhalten dass ich denen die Zeit nennen soll in der ich mit meiner Freundin zusammen gelebt habe. Dies wäre der Zeitraum Oktober 2020 bis Oktober 2021, wobei der Leistungsbezug im März 2021 begonnen hat, vorher war ich erwerbstätig. Wenn jetzt also die gesamte Zeit berücksichtigt wird hätte ich keinen Anspruch da wir dann als BG gelten die länger als ein Jahr zusammen lebt und ich somit durch ihr Einkommen keine Leistungen erhalten würde. Meine Frage bezieht sich genau darauf, sollte ich also auf die Aufforderung reagieren oder es einfach dabei bewenden lassen da ich ohnehin keinen Anspruch hätte?
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: justine1992 am 08. Mai 2022, 17:48:22
Zitat von: JulianEckert am 08. Mai 2022, 13:25:35Ich habe den Neuantrag gestellt und vom JC die Antwort erhalten dass ich denen die Zeit nennen soll in der ich mit meiner Freundin zusammen gelebt habe.
Wie kommen die darauf, dass Du mit Deiner aktuellen Mitbewohnerin schon einmal zusammen gelebt hast?
Viel wichtiger: Ist sie bereit dazu, finanziell für Dich aufzukommen?
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: JulianEckert am 08. Mai 2022, 18:01:16
@justine1992
Weil ich mit ihr an meinem alten Wohnort bereits eine BG gebildet hatte. Wir haben uns dann zwischenzeitlich  getrennt und sind jetzt wieder zusammengezogen, allerdings am neuen Wohnort. Ich gehe davon aus dass das neue JC das alte gefragt hat.
Und sie würde finanziell schon für mich aufkommen, allerdings verdient sie selbst nicht so übermäßig viel (trotzdem wären wir über der Einkommensgrenze), deswegen würde es mit der freiwilligen KV knapp werden.
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: justine1992 am 08. Mai 2022, 18:07:55
Zitat von: JulianEckert am 08. Mai 2022, 18:01:16Ich gehe davon aus dass das neue JC das alte gefragt hat.
Du hast es also nicht mitgeteilt? Du hast nur angegeben, dass Du in einer WG wohnst?

Zitat von: JulianEckert am 08. Mai 2022, 18:01:16sie würde finanziell schon für mich aufkommen
Damit seid Ihr ganz eindeutig eine BG. Und müsst Euch entsprechend einschränken. Das hat dann auch nichts mit dem einen Jahr zu tun, das Dir so wichtig zu sein scheint.

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Mai 2022, 13:09:30Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.
Es ist wirklich nicht leicht, wenn nicht alles Relevante da steht.

Es gibt kein Gesetz, das sagt, dass das JC im ersten Jahr für Paare zahlen muss. Und es gibt kein Gesetz, in dem steht, dass das JC nach einem Jahr nicht mehr zahlen kann/darf/muss. Wenn Ihr eine BG seid (Ihr selbst beschreibt und bezeichnet Euch so), kriegt Ihr nur dann ALG2, wenn Euer beider Geld nicht ausreicht.
Wenn Ihr keine BG seid, kann Euch kein JC zwingen, füreinander finanziell aufzukommen. Ihr entscheidet das. Habt Ihr ja schon.

Vielleicht sind Deine Berufschancen ja im neuen Wohnort besser?
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: +isabelle+ am 10. Mai 2022, 03:23:19
Was steht in der EGV?
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: BigMama am 10. Mai 2022, 09:29:15
Zitat von: +isabelle+ am 10. Mai 2022, 03:23:19Was steht in der EGV?
Das ist völlig egal was in der EGV steht.

Willst du deinen Beitragszähler pushen? Du hast auch in anderen Fäden schon Beiträge gepostet, die nicht im Zusammenhang mit dem Thema stehen.
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: +isabelle+ am 10. Mai 2022, 16:47:10
Zitat von: BigMama am 10. Mai 2022, 09:29:15
Zitat von: +isabelle+ am 10. Mai 2022, 03:23:19Was steht in der EGV?
Das ist völlig egal was in der EGV steht.

Willst du deinen Beitragszähler pushen? Du hast auch in anderen Fäden schon Beiträge gepostet, die nicht im Zusammenhang mit dem Thema stehen.

Das war lediglich eine ganz normale Frage. Warum ist es egal was in der EGV steht? In der EGV stehen die Anforderungen an einen ALG II Bezieher.
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: BigMama am 10. Mai 2022, 18:14:31
Zitat von: +isabelle+ link=msg=1537309Das war lediglich eine ganz normale Frage. Warum ist es egal was in der EGV steht? In der EGV stehen die Anforderungen an einen ALG II Bezieher.
Das hat mit dem Problem des TE absolut nichts zu tun.
In der EGV geht es um den Integrationsprozess und nicht um die Fragestellung BG ja oder nein.
Titel: Aw: Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. Mai 2022, 18:40:29
JulianEckert

Zitat von: JulianEckert am 08. Mai 2022, 13:25:35und vom JC die Antwort erhalten dass ich denen die Zeit nennen soll in der ich mit meiner Freundin zusammen gelebt habe.
Dann bleibt nur noch die Beweislastumkehr(heisst nach einem Jahr müsst Ihr beweisen nicht füreinander einzustehen) und dazu lies doch mal folgendes durch und versuche damit eine Möglichkeit zu finden damit besser Bescheid zu wissen und evtl erkennen wie und ob du da weiter damit umgehen kannst/solltest.

Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt) (http://hartz.info/index.php?topic=9703.0)
Stellungnahme gegen die Vermutung einer VE nach einem Jahr Zusammenleben (http://hartz.info/index.php?topic=23607.0)
Stellungnahme Unterstellung einer Verantwortungsgemeinschaft (http://hartz.info/index.php?topic=50.msg53#msg53)

Übrigens wenn sie für dich aufkommen will und das Geld wegen der KV nicht ausreicht ist das ein Grund beim JC einen Antrag zu stellen denn dadurch, also die KV Beiträge, entsteht ja eine Hilfsbedürftigkeit.
Der Nachteil ist eindeutig das Ihr dann beide beim JC seid.

Zitat von: justine1992 am 08. Mai 2022, 18:07:55Du hast es also nicht mitgeteilt? Du hast nur angegeben, dass Du in einer WG wohnst?
Da solltest du darauf antworten!

MfG FN