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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Paderborner am 08. Mai 2022, 14:07:17

Titel: Einkommensanrechnung als Aufstocker
Beitrag von: Paderborner am 08. Mai 2022, 14:07:17
Guten Tag!

Im Moment erhalte ich auf Grund einer teilweisen Erwerbsminderung eine kleine Rente und arbeite zusätzlich noch 18 Stunden die Woche.

Beider Einkommen reichen nicht für die Aufrechterhaltung meines Lebensunterhaltes aus und ich erhalte auch Leistungen als Aufstocker.

Auf Grund der Verschlechterung meines Gesundheitszustandes in einer WfbM o.ä. zu arbeiten. Verliere ich durch diese Arbeit die Option aufzustocken oder wir das gleichbehandelt?

Ich bedanke mich für die Rückmeldungen zu meiner Frage!
Titel: Aw: Einkommensanrechnung als Aufstocker
Beitrag von: OLD-MAN am 08. Mai 2022, 17:08:57
Zitat von: Paderborner am 08. Mai 2022, 14:07:17Auf Grund der Verschlechterung meines Gesundheitszustandes in einer WfbM o.ä. zu arbeiten.

Diesen Satz verstehe ich nicht!

Aber ....dein persönliches Existenzminimum ist:

.... die Regelleistung
.... + KdU = Kosten der Unterkunft (Miete und kalte Nebenkosten)
.... + Heizkosten
.... + ggf. Mehrbedarfe (z.Bsp. dezentrale Warmwasserbereitung)

Wenn also EMR und Einkommen nicht ausreichen, erhältst du noch aufstockende Leistungen nach SGB XII.

Bei 18 Std/wtl. = * 4,3 = 77 Std./Monat * Mindestlohn á 9,82 €/Std. = 760,- €. ....+ EMR reicht nicht aus? Die Ø Regelleistung einer Einzel-Bedarfsgemeinschaft beträgt 800,- €.

Falls du tiefergreifende Antworten benötigst, musst du zum einen den o.g. Satz erklären und zum anderen mit Zahlen (Verdienst, EMR, KdU u.ä.) rüberkommen.
Titel: Aw: Einkommensanrechnung als Aufstocker
Beitrag von: Paderborner am 08. Mai 2022, 18:07:06
Hallo OLD-MAN,

danke dir für deine schnelle und kompetente Antwort.

Zum Satz, den ich wohl unverständlich formuliert habe:

Im Moment arbeite ich in einer normalen Anstellung. Da ich befürchte, auf Grund meine verschlechternden Gesundheitszustandes dort bald nicht arbeiten zu können, ziehe ich auch in Betracht in einem "geschützten" Arbeitsraum, wie einer WfbM (Wekstatt für behinderte Menschen) zu arbeiten.

Hat das einen Einfluss auf eine mögliche Aufstockung?

Danke für eure Rückmeldungen!