Hallo, ich bin selbstständig und bekomme aufstockend Hartz4. Nun möchte ich mit 63 in Rente gehen. Diese wird aber nicht ausreichen und ich muss Grundsicherung beantragen. Geht das bei Rentenantritt mit 63 Jahren?
Danke für Antworten
wenn du 45 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt hast sicherlich, wenn dich das JC nicht vorzeitig in Rente schickt.
Danke für die Antwort,
die RV hat mir bestätigt, dass ich ab dem 63. Lebensjahr Rente bekommen kann, aber 12 % gekürzt werden. Das ist bei mir kein besonders großer Betrag.Ich weiß nun nicht, ob die aufstockende Grundsicherung ab 63 Jahren bewilligt wird. Für die tatsächliche Rente oder wird auch der Abzug aufgestockt?
Wenn man vorzeitig in Rente geht und der Rentenbetrag zu niedrig ist, bekommt man keine Grundsicherung sondern man muß ergänzend Sozialhilfe beantragen.
es wird für dich ja nicht mehr oder weniger abgehen wie beim JC, allerdings ist das Schonvermögen doch sehr begrenzt und Auto wird voll angerechnet am erlaubten Schonvermögen.
Wenn die RV zustimmt kann mir der vorzeitige Eintritt in die Rente nicht verweigert werden? Und ist der Endbetrag derselbe?
Habe gerade den letzten Beitrag gesehen. Was ist JC? Ich habe kein Vermögen, aber ein Auto. Ist das ein Problem?
JC = Jobcenter
Du würdest mit Altersrente ins 4. Kapitel SGB XII fallen. Dort darf man zwar ein Auto haben, der Wert wird aber auf das Gesamtvermögen angerechnet. Der Freibetrag beträgt 5.000 pro Person.
Zitat von: Lina am 11. Mai 2022, 19:37:53Wenn man vorzeitig in Rente geht und der Rentenbetrag zu niedrig ist, bekommt man keine Grundsicherung sondern man muß ergänzend Sozialhilfe beantragen.
Doch, es heißt Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung.
ZitatDu würdest mit Altersrente ins 4. Kapitel SGB XII fallen.
Stimmt doch gar nicht. Das 4. Kapitel SGB XII ist nur für diejenigen, die die Altersgrenze erreicht haben. Und nicht für die, die vorzeitig in Altersrente gehen. Lies einfach mal § 41 Absatz 2 SGB XII.
Lina hat das bereits völlig richtig geschrieben.
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe auf dem Landratsamt angerufen. Es heißt Grundsicherung im Alter und sie können mir erst nähere Auskunft geben, nachdem ich meine Unterlagen eingereicht habe. Ich hoffe auf eine Bewilligung, und dass ich mein Auto behalten kann. Es ist 15 Jahre alt und dürfte nicht mehr so wertvoll sein.
Grundsicherung im Alter ist falsch. Die gibt es erst ab Erreichen der Altersgrenze, also ab 65+. Die gesetzliche Grundlage habe ich genannt, ich zitiere aber gern nochmal:
Zitat(2) Leistungsberechtigt sind Personen nach Absatz 1 wegen Alters, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__41.html
Du hast anscheinend mit jemandem gesprochen, der keine oder nur rudimentäre Ahnung hat.
Ich werde meine Unterlagen jetzt losschicken. Meine Hauptfrage ist, ob mir eine Aufstockung meiner Rente verweigert werden kann, wenn ich vorzeitig in Rente gehe. Die Rentenversicherung hat mir bestätigt, dass alle Kriterien bei mir erfüllt sind, Rente ab 63 zu erhalten. Eine neue Mitarbeiterin beim Jobcenter setzt mich mit 62 Jahren so massiv unter Druck, dass ich an Depressionen leide und so schnell wie möglich dort raus will.
Zitat von: Kroko am 12. Mai 2022, 11:21:02Ich werde meine Unterlagen jetzt losschicken. Meine Hauptfrage ist, ob mir eine Aufstockung meiner Rente verweigert werden kann, wenn ich vorzeitig in Rente gehe. Die Rentenversicherung hat mir bestätigt, dass alle Kriterien bei mir erfüllt sind, Rente ab 63 zu erhalten. Eine neue Mitarbeiterin beim Jobcenter setzt mich mit 62 Jahren so massiv unter Druck, dass ich an Depressionen leide und so schnell wie möglich dort raus will.
Klar, die wollen Dich beim JC loß werden. Ob ergänzend Sozialhilfe oder Grundsicherung ist Dir egal.
Flip hat Recht. Du würdest dann Sozialhilfe bekommen, hoffentlich klappt das.
:flag: Gut, es ist nicht das 4.Kapitel SGB XII, sondern das 3. Bis zur Altersgrenze erhält man bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente Hilfe zum Lebensunterhalt. Auf jeden Fall keine SGB II Leistungen.
Gibt es auch z.B. bei türkischen Mitbürgern, die eine Altersrente aus der Türkei erhalten. Die kommen auch nicht ins SGB II sondern XII.
Kann mir eine Aufstockung meiner Rente verweigert werden, wenn ich freiwillig mit 63 in Rente gehe?
Es könnte ja das Argument gelten, dass ich noch arbeiten kann.
Nein. Jedenfalls nicht mit dem Argument.
@Kroko
Die Überprüfen Deine Verhältnisse, ob Du Hilfebedürftig bist oder nicht. Wenn nicht, mußte Du erst Deine Reserven aufbrauchen.
Besser+sinnvoller: du bleibt weiterhin im ergänzenden Hartz 4 Bezug. Und dann mit 67 in die Grusi.
Hartz 4 wird im vorab ausgezahlt, die Grusi im Nachhinein.