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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: George am 12. Mai 2022, 15:44:30

Titel: Mietzuschuss
Beitrag von: George am 12. Mai 2022, 15:44:30
Unter welchen Umständen kann man einen Mietzuschuss beantragen?

Aufgrund von Pandemien standen viele Hotels leer. Ein Startup-Unternehmen hatte die Idee, diese leeren Hotelzimmer zu einem Preis zu vermieten, der dem einer Einzimmerwohnung nahe kommt.

Dies ermöglicht es Menschen ohne Arbeit, eine Unterkunft zu finden.

Das Arrangement kommt ohne einen Mietvertrag aus. Ohne einen Standardmietvertrag unterstützt das jobcenter die Vermittlung nicht.

Als Ergebnis erhalte ich nur eine Hartz 4 Unterstützung mit Krankenkasse und Lebensunterhalt ohne Mietzuschuss.

Ist jemand in dieser Situation. Hat jemand Erfahrung mit teilweiser Mietbeihilfe?

Titel: Aw: Mietzuschuss
Beitrag von: justine1992 am 12. Mai 2022, 18:53:41
Kosten der Unterkunft, KdU, werden übernommen, wenn die Verpflichtung zur Zahlung besteht. Und das JC kann diese Verpflichtung nur/am leichtesten anhand eines schriftlichen Mietvertrags prüfen. Wenn Dein Vermieter keinen Vertrag mit Dir abschließen möchte, muss er sehen, wie er an seine Miete kommt.
Titel: Aw: Mietzuschuss
Beitrag von: Ottokar am 12. Mai 2022, 19:29:39
Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung besteht nach § 22 SGB II, sofern diese Kosten tatsächlich anfallen. In welcher Form und für welche Art von Unterkunft diese anfallen, ist nicht einschränkend geregelt. Man kann also u.a. auch in einem Campingwagen oder einer Gartenlaube wohnen, oder einem voll möblierten Zimmer.
Auch in dem hier geschilderten Fall muss das JC die Mietkosten als KdUH nach § 22 SGB II anerkennen.
Gegen eine Ablehnung würde ich mittels Widerspruch und Antrag auf einstweilige Anordnung vorgehen.