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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Pama am 16. Mai 2022, 10:01:14

Titel: Weiterbewilligungsantrag
Beitrag von: Pama am 16. Mai 2022, 10:01:14
Hallo allerseits, vielleicht hat jemand hier ein Tipp für mich.

Es geht wie oben schon beschrieben um
ein weiterbewilligungsantrag speziell um das Thema Wohnkosten.

Unter den Punkt 5 im Antrag habe ich angekreuzt das mir ich zur Miete wohne und das mir kosten entstehen.

Im Feld zur Miete habe ich eingetragen ,,liegt bereits vor".

Jetzt habe ich erneut die Aufforderung bekommen die Summe dort reinzuschreiben ?

Meines Erachtens ist das er Schickane, da das Jobcenter ein Mietvertrag und eine mietbescheinigung vorliegen hat.

Zudem habe ich per Email mitgeteilt das keine Veränderung stattgefunden haben.

Ist der Hinweis mit ,, liegt bereits vor" und der verweiss auf den mietvertrag nicht bereits Als nachweiss das die wohnkostrn sich nicht verändert haben ?

Vielen Dank
Titel: Aw: Weiterbewilligungsantrag
Beitrag von: asus1402 am 16. Mai 2022, 10:09:30
Dann schreib die Summe rein, macht weniger Arbeit, als zu schreiben: liegt bereits vor.
Titel: Aw: Weiterbewilligungsantrag
Beitrag von: Pama am 16. Mai 2022, 11:03:44
Es geht mir eher um die Rechtsgrundlage.

Daher bitte ich um qualifiziere antworten. Danke
Titel: Aw: Weiterbewilligungsantrag
Beitrag von: Flip am 16. Mai 2022, 11:48:36
Rechtsgrundlage ist § 60 SGB I. Wie bei fast allem.
Titel: Aw: Weiterbewilligungsantrag
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Mai 2022, 16:11:05
Pama

und wenn es schon vorliegt dann hat SBlein Aktenstudium und Datensparsamkeit zu beachten.
die in Art. 5 Abs. 1 DSGVO definiert sind und für alle Verarbeitungsvorgänge gelten.
Quelle > https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutz-im-unternehmen/datensparsamkeit-und-datenminimierung/

aber
Zitat von: asus1402 am 16. Mai 2022, 10:09:30Dann schreib die Summe rein, macht weniger Arbeit, als zu schreiben

MfG FN
Titel: Aw: Weiterbewilligungsantrag
Beitrag von: Flip am 16. Mai 2022, 18:33:49
SBlein weiß aber gar nicht, ob das, was vorliegt wirklich das ist, was der Antragsteller meint. Dann müsste da schon stehen "Habe ich am xx eingereicht und seitdem hat sich nichts geändert.". Ist ja nicht so, dass es nicht schon vorkam, dass irgendwelche Änderungen eingereicht wurden, aber nie ankamen.