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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Backe am 17. Mai 2022, 12:42:49

Titel: Kindergeld Erhöhung im Juni/Juli
Beitrag von: Backe am 17. Mai 2022, 12:42:49
Hallo allerseits

Ich bin der André 39 Jahre alt.

Wird sie beschlossene Erhöhung des Kindergeldes auf das ALG 2 Angerechnet?
Titel: Aw: Kindergeld Erhöhung im Juni/Juli
Beitrag von: Bundspecht am 17. Mai 2022, 12:47:16
In der Regel wird Kindergeld voll angerechnet ...egal wie viel
Titel: Aw: Kindergeld Erhöhung im Juni/Juli
Beitrag von: Schnuffel01 am 17. Mai 2022, 19:13:57
Falls du die 20 € meinst, hatte ich iwo gelesen, daß die nicht angerechnet werden.



Kindergeld und Kinderbonus 2022: Das sind die wichtigsten Änderungen für Eltern
https://www.hna.de/verbraucher/kinderbonus-kindergeld-termin-neu-aenderungen-entlastungspaket-2022-familie-eltern-geld-ltt-verbraucher-91411318.html

Ein Bonus wird idR nicht angerechnet.
Titel: Aw: Kindergeld Erhöhung im Juni/Juli
Beitrag von: Torben am 02. Juni 2022, 00:36:26
Zitat von: Backe am 17. Mai 2022, 12:42:49Hallo allerseits

Ich bin der André 39 Jahre alt.

Wird sie beschlossene Erhöhung des Kindergeldes auf das ALG 2 Angerechnet?
Das wird nicht angerechnet, ist aber auch keine Erhöhung des Kindergeldes.
Das bleibt weiterhin bei dem bisherigen Satz, sprich 219 Euro für Kind 1+2, etc.
Es ist ein Zuschlag für das Kind, wenn bestimmte Sozialleistungen bezogen werden.
Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag z. Bsp

Also vermutlich wird dieser Zuschlag dann von der jeweiligen Stelle aus ausgezahlt, von der die Sozialleistung erhalten wird.
Sprich beim Kinderzuschlag gibt es dann statt max 209 Euro pro Kind 229 von der Familienkasse, während das Kindergeld bei 219 Euro bleibt.
Ob beim ALG 2 Bezug die 20 Euro dann auch über die Familienkasse beantragt werden müssen, oder ebend direkt vom Jobcenter ausgezahlt werden, weiß ich nicht, würde aber letzteres Vermuten, da ich den bürokratischen Aufwand für nicht sinnvoll erachte. (was nicht heißt, dass der Bund immer sinnvoll handelt ^^)
Man müsste ja dann bei der Familienkasse erstmal einen Antrag stellen und dementsprechend nachweisen, dass man beispielsweise ALG 2 bezieht.

Also meiner Einschätzung nach gibts den Sofortzuschlag bei Kinderzuschlagbezug von der Familienkasse, bei ALG 2 Bezug vom JC und bei Leistungen nach dem Asylbewerbergesetzt vermutlich von der Ausländerbehörde, aber angerechnet wird es nicht als Einkommen bei anderen Leistungen