Hallo,
da ich seit April arbeitslos bin, und das ALG 1 nicht das Existenzminimum abdeckt, habe ich zusätzlich ALG 2 beantragt. Heute bekam ich zwei Briefe vom Jobcenter: In einem ist die Bewilligung von ALG 2, im anderen die Aufforderung, ich solle Wohngeld beantragen, weil dieses Vorrang vor ALG 2 hat. Wahrscheinlich werde ich das Wohngeld dann zugesprochen bekommen, und das ALG 2 fällt damit weg.
Letztes Jahr habe ich auch ein paar Monate ergänzendes ALG 2 bezogen (ca. 130 Euro/monatl.), das ALG 1 war gleich wie jetzt. Damals hatte mir keiner gesagt, dass ich Wohngeld beantragen sollte. Nun meine Frage: Kann das jetzt irgendwie Probleme für mich geben? Nicht nur dass bei mir kein Vorsatz vorlag, das Wohngeld wäre wahrscheinlich sogar etwas höher ausgefallen. Ich hatte mit Wohngeld bislang nichts zu tun.
Grüße und Danke für eventuelle Antworten.
Davis
Nein, das bringt keine Probleme für dich mit. Im Gegenteil: das Jobcenter hätte dich damals richtig beraten müssen. Im schlimmsten Fall macht es sich schadensersatzpflichtig, wenn dir dadurch höhere Einnahmen entgangen sind.
Hallo Flip,
das klingt schon mal gut.
Beraten wurde ich gar nicht, den Antrag hatte ich online gestellt. Allerdings wurde ihm ja stattgegeben, und keiner hatte das Wohngeld erwähnt, im Gegensatz zu jetzt.
Grüße
Davis
Davis
Wenn die Leistung WG geringer ist musst du dies nicht akzeptieren und kannst ALG 2 nehmen. Allerdings können die dann einiges von dir verlangen.Das muss man selber abwägen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Mai 2022, 16:02:03Davis
Wenn die Leistung WG geringer ist musst du dies nicht akzeptieren und kannst ALG 2 nehmen. Allerdings können die dann einiges von dir verlangen.Das muss man selber abwägen.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen,
wenn ich den Wohngeldrechner im Internet richtig benutzt habe, ist der Anspruch auf WG um etwa 20 Euro höher. Nur ist man beim Wohngeld scheinbar nicht vom Rundfunkbeitrag befreit, weswegen ich da nicht wirklich was 'gewinne'.
Was meinst du mit "Allerdings können die dann einiges von dir verlangen."?
Grüße
Davis
Davis
Zitat von: Davis am 18. Mai 2022, 18:35:49Was meinst du mit "Allerdings können die dann einiges von dir verlangen."?
Alles was unter die Mitwirkungspflicht fällt.
Bewerbungen ist eh klar, aber die schreiben dir vor wie viele.
Dazu dann evtl. mtl. vorlegen
dazu gerne noch Kopien der Bewerbung falls keine Rückantwort vom AG kam. Diese Kosten sind aber nicht in der Summe enthalten die man für eine Bewerbung bekommt
Evtl den Gang über das Amtsärztliche Programm
Maßnahmen
Praktika
Jobs die vom JC bezahlt werden. (So mit Coching und Begleitung und JC<>AG Kontakte. Also wie bei unmündigen Menschen oder kl. Kindern)dafür ist man dann aber nicht arbeitslos versichert wie es bei einem Job sein sollte. Das über Jahre.
Sanktionen und Meldepflichtverletzungen nicht zu vergessen und
u.U. ständige Widersprüche (und evtl. Klagen) verfassen weil es das JC mit den Rechten und Pflichten nicht so genau nimmt wie man erwarten sollte.
u.s.w. u.s.f.
MfG FN
Gibt es beim Wohngeld eigentlich genauso "Hausbesuche" wie bei ALG2?
Zitat von: Davis am 25. Mai 2022, 10:25:26Gibt es beim Wohngeld eigentlich genauso "Hausbesuche" wie bei ALG2?
Nee warum auch
und beim JC auch nicht wenn man nicht will. Die einzige akzeptable Begründung wäre ein Antrag auf Erstausstattung. Da kann und sollte man es akzeptieren.
Bevor du nachfragst warum es das beim JC nicht gibt wenn man nicht will hier ein bißerl Lesestoff dazu > VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0)
MfG FN
Zitat von: Davis am 25. Mai 2022, 10:25:26Gibt es beim Wohngeld eigentlich genauso "Hausbesuche" wie bei ALG2?
Nein
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Mai 2022, 15:41:48Bevor du nachfragst warum es das beim JC nicht gibt wenn man nicht will hier ein bißerl Lesestoff dazu > VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
wenn ich Fettnäpfchen richtig verstehe meint er doch nur Optionskommunen.
Kann ich als, seit Mitte April im ALG1-Bezug Stehender, die "Verdienstbescheinigung" des Wohngeldantrags ignorieren?
Alle relevanten Infos (Bruttoeinkommen der letzten Monate etc.) sind schon in der Arbeitsbescheinigung meines Ex-Arbeitgebers enthalten.
Zitat von: Davis am 26. Mai 2022, 12:05:04Kann ich als, seit Mitte April im ALG1-Bezug Stehender, die "Verdienstbescheinigung" des Wohngeldantrags ignorieren?
Alle relevanten Infos (Bruttoeinkommen der letzten Monate etc.) sind schon in der Arbeitsbescheinigung meines Ex-Arbeitgebers enthalten.
dein Bescheid vom ALG I ist alles was du benötigst an Einkommens Nachweis, der sollte aber mind. 3 Monate laufen.
CCR
Zitat von: CCR am 25. Mai 2022, 18:01:38ZitatBevor du nachfragst warum es das beim JC nicht gibt wenn man nicht will hier ein bißerl Lesestoff dazu > VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
wenn ich Fettnäpfchen richtig verstehe meint er doch nur Optionskommunen.
Bei den Zitaten den Button erweitern drücken
Das hast du dann falsch verstanden. Das gilt für alle sogar für ALG 1 Empfänger. Der Link zum Leitfaden funktioniert zwar nicht mehr (
wollte gerade die entsprechende Passage zitieren) aber darin ist beschrieben das sogar das AfA festgestellt hat das ein Hausbesuch ungeeignet ist eine VuE festzustellen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Mai 2022, 12:53:27aber darin ist beschrieben das sogar das AfA festgestellt hat das ein Hausbesuch ungeeignet ist eine VuE festzustellen.
viele JC halten sich aber daran und viele Optionskommunen eben nicht. Was ich hier lese an alten Beiträgen der User.
Hallo,
ich werde fortan zum ALG1 Wohngeld statt ALG2 erhalten, weil der Wohngeldanspruch etwas höher ausfällt. Wie ich schon schrieb: Einen "Gewinn" habe ich daraus nicht, weil ich jetzt keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalte.
Grüße
Davis
Hallo,
wenn der "Gewinn" kleiner ist als der zu zahlende Rundfunkbeitrag besteht wieder Bedürftigkeit.
Ich habe mir das auch erstritten.
ZitatIch habe mir das auch erstritten.
Kannst du das Urteil mal hochladen?
ALG I und Wohngeld ist in der Regel gleich wie ALG II sollte es, denn sonst wäre der Mindestlohn bei 40 Std. Woche zu niedrig.
Zitat von: tornado am 12. Juni 2022, 10:56:46Hallo,
wenn der "Gewinn" kleiner ist als der zu zahlende Rundfunkbeitrag besteht wieder Bedürftigkeit.
Ich habe mir das auch erstritten.
Bei weniger als 18,36 € Unterschied kann man die Befreiung vom Rundfunkbeitrag als Härtefall beantragen.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html?highlight=befreiung
Der Hinweis von Else Kling ist genau richtig.
Zitat von: tornado am 12. Juni 2022, 10:56:46Hallo,
wenn der "Gewinn" kleiner ist als der zu zahlende Rundfunkbeitrag besteht wieder Bedürftigkeit. Ich habe mir das auch erstritten.
Hallo tornado,
ich glaube, der Unterschied ist im cent-Bereich.
Das JC schiebt mich zwar ab, aber in deren Brief an die WG-Behörde steht geschrieben, diese soll das WG für Mai nicht erstatten, weil durch die Nachzahlung meiner Betriebskostenabrechnung die Summe von ALG2 für diesen Monat den Anspruch von WG übersteigt.
Edit: Sorry Else, irgendwie hatte ich die letzte Thread-Seite übersehen. Vielen Dank für die Info!
Grüße
Davis
Der Rundfunkbeitrag liegt momentan bei 18,36€ wollt ich nur sagen. Pro Monat.
Wäre intresant zu wissen wie hoch das Wohngeld wird + ALG I
Ein seltener Thread in dem fast keine Zahlen auftauchen :smile:
Hallo,
da ich statt ALG2 seit Juli Wohngeld bekomme, ist der Zuschuss für ALG2-Empfänger für mich weggefallen.
Nun heißt es, im September würde ein einmaliger Zuschuss für Wohngeldempfänger ausgezahlt werden. Wenn ich nun z. B. Mitte September einen neuen Job anfangen würde, müsste ich dann den Wohngeldzuschuss zurückzahlen?
Grüße
Davis
Zitat von: Davis am 11. August 2022, 14:07:57Wenn ich nun z. B. Mitte September einen neuen Job anfangen würde, müsste ich dann den Wohngeldzuschuss zurückzahlen?
solltet du gleich melden, damit dein Wohngeld neu berechnet wird.
Zitat von: CCR am 11. August 2022, 14:36:55solltet du gleich melden, damit dein Wohngeld neu berechnet wird.
Würde ich natürlich. Aber müsste ich den Zuschuss für September zurückzahlen?
Grüße
Davis
Zitat von: Davis am 11. August 2022, 16:05:34Zitat von: CCR am 11. August 2022, 14:36:55solltet du gleich melden, damit dein Wohngeld neu berechnet wird.
Würde ich natürlich. Aber müsste ich den Zuschuss für September zurückzahlen?
Grüße
Davis
Richtig, du musst das zu Unrecht erhaltene Wohngeld zurückzahlen.
Die Wohngeldbehörde arbeitet nicht nach dem Zuflussprinzip. Einkommen wird dem Zeitraum zugerechnet, für den es bestimmt ist.
Zitat von: Davis am 11. August 2022, 14:07:57Nun heißt es, im September würde ein einmaliger Zuschuss für Wohngeldempfänger ausgezahlt werden.
wenn dir da noch Wohngeld zugestanden hat, dann ja, ansonsten erhältst du ja die 300 € Energiepauschale vom neuen Chef.
vieleicht noch obendrauf, wer weiß
Zitat von: CCR am 11. August 2022, 16:10:18wenn dir da noch Wohngeld zugestanden hat, dann ja, ansonsten erhältst du ja die 300 € Energiepauschale vom neuen Chef.
vieleicht noch obendrauf, wer weiß
Daran habe ich gar nicht gedacht.
Den Zuschuss für ALG1-Empfänger habe ich übrigens bis heute nicht erhalten.
Grüße
Davis
Zitat von: Davis am 11. August 2022, 18:24:24Den Zuschuss für ALG1-Empfänger habe ich übrigens bis heute nicht erhalten.
ich auch nicht, aber da ich im Monat Juli raus war bekam ich das Geld vom JC waren dann 100 € mehr.
Hallo Leute.
Ich habe bis 10/2022 zum ALG1 noch Wohngeld bezogen. Seitdem beziehe ich ALG2 bzw. Bürgergeld. Das ALG1 lief Mitte 10/2022 aus.
Nun kam ein Brief von der Wohngeldbehörde. Mir würde der zweite (für mich eigentlich erste) Heizkostenzuschuss von 415 € gewährt, für den maßgeblichen Monat 09/2022.
Meine Frage nun: Muss ich damit rechnen, dass dieser beim Bürgergeld angerechnet wird?
Grüße
Davis
PS: Ich habe die Einmalzahlung für ALG1-Empfänger letztes Jahr doch noch erhalten.
Wenn du für 10/22 ALG II bekommst und das Wohngeld noch 09/22 erhalten hast ist doch alles ok. Da wird dann vom JC nichts mehr angerechnet und Wohngeld musst du auch nicht mehr zurückzahlen-Bei einer späteren Nachzahlung wäre es Einkommen das das JC von dir will. Genauso wie ein Nebenkosten Guthaben von deinen VM
Zitat von: horst am 16. März 2023, 16:42:10Wenn du für 10/22 ALG II bekommst und das Wohngeld noch 09/22 erhalten hast ist doch alles ok. Da wird dann vom JC nichts mehr angerechnet und Wohngeld musst du auch nicht mehr zurückzahlen-Bei einer späteren Nachzahlung wäre es Einkommen das das JC von dir will. Genauso wie ein Nebenkosten Guthaben von deinen VM
Hallo Horst.
Der Zuschuss für letzten September wird jetzt im April ausgezahlt werden.
Grüße
Davis
Zitat von: Davis am 16. März 2023, 16:25:26Meine Frage nun: Muss ich damit rechnen, dass dieser beim Bürgergeld angerechnet wird?
Der Heizkostenzuschuss darf gemäß Paragraph 6 Heizkostenzuschussgesetz nicht auf Sozialleistungen angerechnet und nicht gepfändet werden.
Zitat von: Else Kling am 16. März 2023, 17:15:16Der Heizkostenzuschuss darf gemäß Paragraph 6 Heizkostenzuschussgesetz nicht auf Sozialleistungen angerechnet und nicht gepfändet werden.
Hallo Else.
Ich kannte das Gesetz nicht.
ZitatGesetz zur Gewährung eines Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz - HeizkZuschG)
§ 6 Anrechnung bei anderen Sozialleistungen; Pfändungsschutz
(1) Der Heizkostenzuschuss ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von Einkommen abhängig ist, bei Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie im Rahmen der §§ 67 und 126 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
(2) Der Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss kann nicht gepfändet werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/heizkzuschg/__6.html
Fällt da Bürgergeld darunter? Ich weiß nicht, wie man "von Einkommen abhängig" hier auslegen soll. Mir klingt das mehr nach ALG1.
Grüße
Davis
ja Heizkostenzuschuss ist ausgenommen und wird auch nicht vom JC angerechnet.
,,Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss haben Personen, denen Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bewilligt wurde und bei denen mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums in der Zeit vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 liegt."
Zitat von: horst am 16. März 2023, 17:48:31ja Heizkostenzuschuss ist ausgenommen und wird auch nicht vom JC angerechnet.
Freut mich, wenn es so ist.
Grüße
Davis