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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: SuuSanne am 17. Mai 2022, 17:00:59

Titel: Frage nach Gründen für Überschreitungen
Beitrag von: SuuSanne am 17. Mai 2022, 17:00:59
Hallo:
Wenn man als HARTZ4 Empfänger eine Wohnung oder kleines Haus finden würde und der Vermieter ist mit Hartz4 einverstanden, würde das Jobcenter dann die Miete in voller Höhe übernehmen, wenn die neue Wohnung/ das kleine Haus größer wären als die erlaubten 50 qm für 1 Person? 60 oder 65 oder gar 70 qm.
Gründe für die Überschreitung sind medizinisch wie PTBS, Angststörung in kleinen Räumen, Panikstörung, schwere Depressionen.
Titel: Aw: Frage nach Gründen für Überschreitungen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. Mai 2022, 17:06:56
Abgesehen davon finde ich 50 m² völlig ausreichend für eine Person, auch mit diesem Krankheitsbild.

In erster Linie ist aber der gesamt Preis entscheidend, ob Angemessen oder nicht.
Aber bei über 60 m² für einen Single dürfte das kaum noch klappen bei den heutigen Preisen.

Spätestens bei der BK Abrechnung wird es schwierig, darum wird so eine Bleibe vom JC meistens auch Abgelehnt.

Dann müsste sie schon sehr günstig in der Unterhaltung sein.
Titel: Aw: Frage nach Gründen für Überschreitungen
Beitrag von: SuuSanne am 17. Mai 2022, 17:08:47
Ja, 50 qm ist mehr als genug. aber schwer zu finden.
Titel: Aw: Frage nach Gründen für Überschreitungen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. Mai 2022, 17:16:22
Bei ab 60 m² für einen sieht es doch auch nicht besser aus?

Hier sind schon Wohnungen mit 30 m² schwer zu bekommen.

In so manchen Dorf gibt es welche, auch mit 60 m² aber dann nur mit Ofenheizung und Null Komfort.
Dazu einmal am Tag evtl. der Schulbus, kein Laden kein nichts dazu.
Titel: Aw: Frage nach Gründen für Überschreitungen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Mai 2022, 15:45:55
SuuSanne

In manchen JC Bereichen gibt es für entsprechende Erkrankungen auch einen 10% Aufschlag. Da müsstest du schauen ob du da >https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html< fündig wirst oder dein JC/ Rathaus / Bürgerbüro selber nachfragen.

MfG FN