Hallo zusammen,
mein Weiterbewilligungsantrag stand vor kurzem an und somit auch die Kontoauszüge.
Nun ist es so das ich deutlich in meinen Dispo gerutscht bin und um dies irgendwie aufzufangen habe ich Sachen von mir verkauft.
Ich habe mich zwar schon versucht, mich hier im Forum schlau zu lesen und bin zu dem Thema ja auch fündig geworden bzgl. verkauf von Eigenvermörgen, dennoch habe ich schiss das mir das alles jetzt vor der Nase explodiert.
Fragen die ich habe sind: soll ich zu den Kontoauszügen gleich eine Aufstellung der Sachen die ich verkauft habe beifügen, oder erst warten wie das JC reagiert?
Wie ist diese Situation für andere Betroffene ausgegangen?
Danke Euch!
Moin ...
Das JC geht es NIX an was Du bei Ebay verkaufst.... Und solange Du das nicht Gewerblich machts, ist da auch nix von anzurechnen, da es sich hierbei dann um eine "Vermögensumbildung" handelt.
Ich selber habe auch (vor vielen Jahren) einiges auf Ebay verkauft. Bei meinem JC hat da kein Hahn nach gekräht. Selbst dann nicht, wenn man mal tatsächlich einen kleinen "Gewinn" gemacht hat.
Ich füge dem WBA immer ein kurzes Begleitschreiben bei.
In deinem Falle könnte das z.B. so (oder so ähnlich) aussehen:
ZitatWeiterbewilligungsantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage finden Sie meinen Weiterbewilligungsantrag sowie die Kontoauszüge der vergangenen drei Monate: Februar 2022, März 2022, April 2022.
Da ich mit meinem Dispo ins Minus gerutscht bin habe ich, um dies auszugleichen, eine Vermögensumwandlung vorgenommen und ein paar Dinge aus meinem Besitz verkauft.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe nie bei einem Weiterbewilligungsantrag meine Kontoauszüge vorgelegt. Es wurde immer bewilligt💑
Zitat von: a_good_heart am 18. Mai 2022, 10:39:01Ich füge dem WBA immer ein kurzes Begleitschreiben bei.
Warum ? Meiner Meinung nach geht es das JC nix an was ich verkaufe, solange es im gesetzlichen Rahmen bleibt. Wenn das JC wissen will , was das ist , können die gerne nachfragen.
Zitat von: Mrbouvier am 19. Mai 2022, 00:32:54Ich habe nie bei einem Weiterbewilligungsantrag meine Kontoauszüge vorgelegt
habe in meiner ganzen Zeit wo ich ALG II bekomme beim allerersten Antrag (2006), und dann nur bei jedem Umzug (2) die Auszüge einreichen "müssen" ... Ansonsten nie :grins: :yes:
Wenn ich was verkaufe dann wird das Geld auf ein Konto Dritter transferiert und diese übergeben es mir in Bar. Hatte mal 5 Handys verkauft und musste erklären woher das Geld stammt, also bloß nichts über das Konto laufen lassen, auch wenn es Peanuts sind.