Ich brauche noch mal eure Hilfe meine Frau macht 4 Tage die Woche ca 1.5 Stunden ein Job in einer Jugendherberge dort verdient sie um die 280 Euro das Amt rechnet mit 300 Euro um eine überzalung zu vermeiden aber so berechnen sie doch 20 Euro zu viel oder IMG_20220521_085826_edit_698354422317914.jpg
Ist natürlich falsch.
Das Amt darf nur den tatsächlichen Geldeingang berücksichtigen, das Ansetzen fiktiven Einkommens ist unzulässig.
Ich muss mich korrigieren sie bekommt 300 brutto ausgezahlt aber nur 289.74 sie darf doch nur das netto Gehalt berechnen oder?
im Prinzip gilt das Zugangsprinzip: Einkommen darf erst dann angerechnet werden, wenn's auch wirklich eintrifft, das gilt auch für zu erwartende Einkommen.
Sonst könnte man ja Leistung verweigern, weil irgendwo ein Verwandter existiert, der dir was vererben wird.
Beispiel:
Wenn du Arbeitslohn am 31 Januar bekommen würdest, wäre das Geld noch auf den Januar anzurechnen, bei Geldeingang am 1. Februar ist auf den Februar anzurechnen. Macht also Sinn, sich evtl. Zuwendungen erst am 1. auszahlen zu lassen.
Handelt es sich bei dir um die Grundsicherung nach SGB XII? Wenn ja, wäre die Kürzung bei deiner Frau auf jeden Fall rechtswidrig.
Wie wäre es, wenn du die entsprechenden Unterlagen anonymisiert hier hochlädst? dann könnten die Fachkundigen dein Anliegen besser beurteilen
Bei einem 450 Euro Job gibt es doch normalerweise Brutto für Netto. Was passiert mit der Differenz?
Das ist ihre letzte AbrechnungIMG_20220521_112030_edit_704149435034738.jpg
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: Yavanna am 21. Mai 2022, 11:16:58Bei einem 450 Euro Job gibt es doch normalerweise Brutto für Netto. Was passiert mit der Differenz?
Nur, wenn man sich von der RV-Pflicht befreien lässt.
Wahrscheinlich ist euer ALG2 nur vorläufig bewilligt, da deine Frau mit Zuschlägen und Stundenlohn (ist ja kein Gehalt) monatlich in unterschiedlicher Höhe verdient.
In der vorläufigen Bewilligung wird dann immer ein "prognostiziertes" Einkommen angenommen. Du schreibst ja selbst "damit ihr nicht überzahlt werdet". Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums wird dann die endgültige Festsetzung mit dem tatsächlichen Einkommen erfolgen.und entweder etwas nachgezahlt oder hat, wenn ihr doch zuviel erhalten habt, zurück gefordert.
Zitat von: Patrick am 21. Mai 2022, 09:07:41Ich brauche noch mal eure Hilfe meine Frau macht 4 Tage die Woche ca 1.5 Stunden ein Job in einer Jugendherberge dort verdient sie um die 280 Euro das Amt rechnet mit 300 Euro um eine überzalung zu vermeiden aber so berechnen sie doch 20 Euro zu viel oder IMG_20220521_085826_edit_698354422317914.jpg
Unten hast du vergessen deinen Namen zu schwärzen. Lösch das lieber.
Patrick
Zitat von: Patrick am 21. Mai 2022, 10:24:54Ich muss mich korrigieren sie bekommt 300 brutto ausgezahlt aber nur 289.74 sie darf doch nur das netto Gehalt berechnen oder?
Zitat von: Patrick am 21. Mai 2022, 09:07:41dort verdient sie um die 280 Euro das Amt rechnet mit 300 Euro um eine überzalung zu vermeiden
Bei 300.- gibt es aber schon mal 100.- + 20% Freibetrag.
So gesehen wir Ihr viel mehr abgezogen.
Widerspruch wegen der Bedarfsunterdeckung würde ich sagen!
Anzupassendes Muster:
Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens (http://hartz.info/index.php?topic=60.msg64#msg64)
MfG FN
ZitatBei 300.- gibt es aber schon mal 100.- + 20% Freibetrag.
So gesehen wir Ihr viel mehr abgezogen.
In dem inzwischen gelöschten Berechnungsbogen war natürlich der Freibetrag von 140 Euro enthalten.
Ich sehe keinen Grund für einen Widerspruch.