Hallo,
ich wollte mal fragen ob es den Hartz 4 Zuschuss von 200 Euro, der im Juli für jede leistungsberechtigte Person ausgezahlt wird, auch minderjährige Kinder der BG bekommen, die leistungsberechtigt sind? Ich habe dazu nichts gefunden.
Liebe Grüße
Inge
Nur Leistungsbezieher der Regelbedarfsstufen 1 (Alleinstehend, Alleinerziehend) und 2 (Partner) erhalten lt. Gesetzesbegründung die Einmalzahlung i.H.v. 200€.
Leistungsbezieher der Regelbedarfsstufen 3 bis 6 erhalten den Sofortzuschlag i.H.v. 20€ pro Monat.
Im SGB XII erhalten Leistungsbezieher der Regelbedarfsstufen 1, 2 und 3 die Einmalzahlung i.H.v. 200€.
Minderjährige erhalten den Sofortzuschlag i.H.v. 20€ pro Monat.
Leistungsbezieher der Regelbedarfsstufe 3 erhalten hier den Sofortzuschlag i.H.v. 20€ pro Monat nicht.
Ich hätte lieber einen Job als dieses verdammte Geld.
Zitat von: Spritzenhalter am 21. Mai 2022, 15:15:24Ich hätte lieber einen Job als dieses verdammte Geld.
Dann schau doch in der JOBBÖRSE nach. Da gibt es viele Helferstellen mit einem
grandiosen Lohn.