Sorry wenn ich so viele Fragen habe aber ich hab hier schon gute Infos bekommen und greife gerne auf diese Gruppe zurück.
Die Sanktionen für ALG2 Bezieher wurden ja bis nächstes Jahr Juli ausgesetzt.
Ich habe ja hier einen Job gefunden.
Ich möchte aber gerne zur Familie nach Bayern ziehen.Wenn ich also den Job nicht antreten,werde ich ja gekündigt. Wenn ich also einfach umziehen,kann ich dann in Bayern einen Antrag auf ALG2 stellen,bis ich im Berufsleben (Job ist in Aussicht) Fuß gefasst habe?Übernimmt das JC in Bayern dann meine Miete (die absolut angemessen wäre)?
Zitat von: Zazu72 am 22. Mai 2022, 12:51:17Wenn ich also den Job nicht antreten,werde ich ja gekündigt.
Bist Du sicher, dass das alles ist?
Du hast doch den Vertrag noch gar nicht unterschrieben. Lass das doch einfach. Dann hast Du mit der Arbeitgeberin wenigstens keine Probleme.
Zitat von: justine1992 am 22. Mai 2022, 13:14:20Zitat von: Zazu72 am 22. Mai 2022, 12:51:17Wenn ich also den Job nicht antreten,werde ich ja gekündigt.
Bist Du sicher, dass das alles ist?
Du hast doch den Vertrag noch gar nicht unterschrieben. Lass das doch einfach. Dann hast Du mit der Arbeitgeberin wenigstens keine Probleme.
Aber mündlich hab ich zugesagt.
Mündlich haben Politiker auch viel versprochen, am Ende konnten Sie sich nicht mehr erinnern. Du hast nichts zugesagt, sondern um Bedenkzeit gebeten mit entsprechender Rückmeldung bei Zusage, ok?
Umziehen kannst du jederzeit, auf eigene Kosten immer. Brauchst du finanzielle Unterstützung musst du auf den Knien zum Amt, nicht vergessen den Kopf dabei zu senken.
Im jetzigen JC zum Tag X abmelden und am neuen Wohnort Anmelden....Und dennoch wird das neue JC dich wohl kaum mit irgendwelchen Kosten einer Wohnungsbeschaffung dabei Unterstützen.
Bist du finanziell Unabhängig, bist du ein freie Mensch und ziehst um!
Bist Du sicher, dass Du das nicht mit dem Jugendamt absprechen musst? Dass es da keinerlei Auflagen gibt?
Zitat von: Zazu72 am 22. Mai 2022, 12:51:17Die Sanktionen für ALG2 Bezieher wurden ja bis nächstes Jahr Juli ausgesetzt.
ja aber nur für Meldeversäumnisse, das heißt ja nicht das ich alle angebotene Jobs einfach ablehne.
Es geht um einen Job den ich im September antreten soll.
Den Umzug würde ich auf eigene Kosten machen,Unterkunft habe ich erst mal.
Ich habe eine Jobzusage im neuen BL.Ich möchte nur wissen ob ich zur Überbrückung Anspruch auf ALG2 habe.Ich muss ja erst mal einen Monat arbeiten bis Lohn kommt.
Dagegen ist ja nichts einzuwenden.
Zitat von: CCR am 22. Mai 2022, 19:43:47Dagegen ist ja nichts einzuwenden.
Also habe ich Anspruch auf ALG2 bis ich mich zurecht gefunden habe?
Wie in all den anderen Fäden zu diesem Thema: WENN Du den neuen Job hast, ist alles kein Problem. Wenn es nur einen Monat ist, ist alles kein Problem. "Bis auf Weiteres" ist es sicher eins.
Zitat von: Zazu72 am 22. Mai 2022, 19:49:08Also habe ich Anspruch auf ALG2 bis ich mich zurecht gefunden habe?
wenn du vorher schon Anspruch hast wird es auch kein Problem geben, niemand kann dir verbieten umzuziehen du bist ja kein Asylbewerber.
Zitat von: justine1992 am 22. Mai 2022, 18:55:01Bist Du sicher, dass Du das nicht mit dem Jugendamt absprechen musst? Dass es da keinerlei Auflagen gibt?
Warum muss ich das mit dem JA absprechen?
Das ABR liegt allein bei mir,ohne zusätzliche Auflagen.
Zitat von: Zazu72 am 22. Mai 2022, 20:13:10Zitat von: justine1992 am 22. Mai 2022, 18:55:01Bist Du sicher, dass Du das nicht mit dem Jugendamt absprechen musst? Dass es da keinerlei Auflagen gibt?
Warum muss ich das mit dem JA absprechen?
Das ABR liegt allein bei mir,ohne zusätzliche Auflagen.
Alles gut. Wollte nur sicher gehen, dass Du daran denkst, FALLS da was sein sollte.
Und wenn ich ohne Job umziehen?
Es wird ja jetzt für ein Jahr nicht Sanktioniert.
Zitat von: Zazu72 am 24. Mai 2022, 16:49:45Und wenn ich ohne Job umziehen?
Kannst du jederzeit tun, siehe schon Antwort 3 von @Spritzenhalter.
Aktuell bist du ohne Job der andere in der Zukunft.
Noch nichts dazu Unterschrieben bzw. im neuen BL wartet schon ein anderer.
Wenn Anspruch auf Hartz IV (auch evtl. schon jetzt?) muss eh ein neuer Antrag beim neuen JC gestellt werden.
Warum sollte es da überhaupt eine Sanktion geben?
Für den Umzug jedenfalls nicht.
Na weil ich den anderen Job nicht antreten.Dachte das könnte zu Schwierigkeiten führen.
Aber gut,dann weiß ich jetzt bescheid.
Danke!
Der soll doch erst im September los gehen und der Umzug ist jetzt.
Zudem dürfte das JC von dem Job doch gar nichts wissen?
Zitat von: Kopfbahnhof am 24. Mai 2022, 17:11:49Zudem dürfte das JC von dem Job doch gar nichts wissen?
Der von der AG unterschriebene AV liegt dem JC vor.