Hallo alle zusammen,
ich brauche in einer dringenden Angelegenheit Auskunft von meinem Sachbearbeiter über mich.
Ich weiß, dass man dazu einen Antrag stellen sollte, jedoch weiß ich nicht den genauen Paragraphen dazu.
Kann ihn mir jemand nennen?
Ich habe schon gesucht aber nichts dazu gefunden.
Formlos möglich, Sie sind kein Jurist und müssen nicht zu allen einen Paragraphen haben. Formulieren Sie ihr Anliegen und setzen eine Frist zur Beantwortung. Das Jobcenter ist zur Auskunft verpflichtet.
Zitat von: Katzenfan am 22. Mai 2022, 15:24:36Auskunft von meinem Sachbearbeiter über mich
Einzelne Details wird man nicht bekommen, eigentlich gibt es nur eine Möglichkeit.
Beim JC formlosen Antrag auf Akteneinsicht stellen, kann auch ohne einer Begründung sein.
Ich sage mal um was es genau geht.
Letztes Jahr im Juni hatte ich einen telefonischen Termin mit meinem Sachbearbeiter.
Telefonisch wegen der Pandemie.
Im Nachhinein bin ich schlauer, und habe meine Telefonnummer löschen lassen, und werde jeden weiteren Telefontermin verweigern.
Worum es genau geht, bei dem Telefontermin im Juni 2021 hatte mein Sachbearbeiter angekündigt, dass er für mich den ärztlichen Dienst einschalten möchte.
Ich sollte doch bitte meine ärztliche Unterlagen in einen verschlossenen Umschlag zusenden.
Das habe ich auch gemacht, die Unterlagen in einen mit Tesafilm verklebten Umschlag gepackt, mit dem dicken Vermerk auf dem Umschlag, VERETRAULICH, nur vom ärztlichen Dienst des Gesundheitsamt zu öffnen.
Diesen Umschlag habe ich dann in einen größeren Umschlag gepackt und an meinen Sachbearbeiter geschickt.
Das war im Juni 2021.
Seitdem habe ich nie mehr etwas von ihm gehört, auch kam keine Einladung vom Gesundheitsamt.
Ich will wissen was mit meinen ärztlichen Unterlagen passiert ist.
Es lässt mir keine Ruhe.
Na da brauchst du doch nur beim JC Nachfragen, ob die Angekommen sind.
Andererseits, möchtest du diese Untersuchung gar nicht, lass es doch einfach so laufen.
Wenn du den Ä.D. kennst, kannst du auch da Anfragen, ob Daten von dir dort Eingegangen sind.
Es geht doch nicht darum dass ich die Untersuchung nicht will.
Ich will einfach nur wissen, ob mein Sachbearbeiter unberechtigt den Umschlag geöffnet hat, ob er meine ärztlichen Unterlagen gelesen hat, ob er sie sogar zur Akte genommen hat, ob er sie überhaupt weitergeleitet hat.
Es wäre nämlich ein schwerer Verstoß gegen das Briefgeheimnis wenn er sie gelesen hat.
Ich habe es mir überlegt, ich werde Akteneinsicht verlangen.
Denn wenn ich den genauen Grund angebe, lässt er die Unterlagen vielleicht noch verschwinden.
Fehler Nr.1 : Keine ärztlichen Unterlagen an den SB schicken, sondern direkt beim ärztlichen Dienst abgeben sofern es eine entsprechende Aufforderung gibt.
Ich würde sogar wetten, dass die Unterlagen durch den SB eingesehen worden sind und der angekündigte amtsärtzliche Termin eine Flinte war um an sensible Daten ranzukommen.
Fehler Nr.2 : Glaube nie einem Lügner!
ZitatSachbearbeiter angekündigt, dass er für mich den ärztlichen Dienst einschalten möchte
Glaube mir, dass ganze war eine Flinte und du bist auf diesen Trick reingefallen.
Zitat von: Katzenfan am 22. Mai 2022, 16:21:44geht doch nicht darum dass ich die Untersuchung nicht will.
Tut es auch nicht, das war nur ein Tipp wenn es so sein sollte.
Zitat von: Katzenfan am 22. Mai 2022, 16:21:44wenn er sie gelesen hat.
Wie willst du das Beweisen, würde ein SB mit Sicherheit nicht zugeben.
Immerhin schon fast ein Jahr her.
Eher seltsam wäre es auf jeden Fall, wenn beim ÄD nichts davon Angekommen sein sollte.
Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Mai 2022, 16:30:27Eher seltsam wäre es auf jeden Fall, wenn beim ÄD nichts davon Angekommen sein sollte.
Ich werde morgen beim Gesundheitsamt anrufen und nachfragen.
Mein SB hat damals gesagt, dass es wegen der Pandemie etwas dauern könnte.
Aber nach fast einem Jahr glaube ich, dass er gar kein Gutachten veranlasst hat.
Katzenfan
Zitat von: Katzenfan am 22. Mai 2022, 16:52:18Aber nach fast einem Jahr glaube ich, dass er gar kein Gutachten veranlasst hat.
und wenn das tatsächlich so ist dann solltest du den Datenschutzbeauftragten darüber informieren.
Beim richtigen Datenschutzbeauftragten geht es dann rund im JC!
Vorsorglich kannst du gleich eine Einverständniserklärung und Schweigepflichtsentbindung für den Beauftragten mit verschicken;
denn ohne darf er nichts in deinem Namen unternehmen. Heißt du würdest eh eine Aufforderung von Ihm bekommen ihm das zukommen zu lassen.
zweiter Link:
Alle 108 Optionskommunen im Überblick (DLT). (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Alle%20108%20Optionskommunen%20im%20%C3%9Cberblick%20%20%28DLT%29.pdf)
Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte (http://hartz.info/index.php?topic=4623.msg40228#msg40228)
Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357
MfG FN
Zitat von: Spritzenhalter am 22. Mai 2022, 16:26:19Ich würde sogar wetten, dass die Unterlagen durch den SB eingesehen worden sind und der angekündigte amtsärtzliche Termin eine Flinte war um an sensible Daten ranzukommen.
Eine generelle Finte, nur um an diese Infos ranzukommen, muss das nicht gewesen sein. SB kann schon tatsächlich planen, den ÄD einzuschalten.
Zitat von: Spritzenhalter am 22. Mai 2022, 16:26:19Fehler Nr.1 : Keine ärztlichen Unterlagen an den SB schicken, sondern direkt beim ärztlichen Dienst abgeben sofern es eine entsprechende Aufforderung gibt.
Richtig!
Denn wenn dieser Fehler begangen wurde, kannst du gepflegt einen darauf lassen, dass der SB seine Nase da reingesteckt hat, bevor er es an den ÄD weitergeleitet hat.
Das Problem: Es gibt keinerlei Möglichkeit, das nachzuweisen.
Du kannst höchstens herausfinden, ob die Unterlagen beim ÄD überhaupt angekommen sind. Falls nicht, sind sie halt verloren gegangen und man könnte höchstens eine Beschwerde an den Datenschutzbeauftragen schicken.
Aber auch der Verlust der Unterlagen beweist nicht, dass der SB das geöffnet und gelesen hat.
Und ja - es kann durch den ganzen Corona-Himsebims tatsächlich recht lange dauern, bis vom ÄD dazu eine Rückmeldung (in welcher Form auch immer) kommt.
Ändert aber alles nicht daran - nochmal:
Ob der Umschlag vom SB komplett geöffnet und in die Unterlagen reingeschaut worden ist, wirst du nicht herausfinden können. Deshalb siehe Fehler Nr. 1 von @Spritzenhalter geschrieben. Trotzdem hier deine gewünschten Paragraphen. Ich habe das immer so in etwa geschrieben:
xxxx beantrage ich
umfassend und erschöpfend Auskunft
nach §§ 13, 14 und 15 SGB I in Verbindung mit §§ 33 und 35 SGB X
in schriftlicher Form, sowie nachprüfbar, zu jedem Einzelnen der folgenden Punkten:
xxxxOb diese Paragraphen aus SGB I eine echte Verpflichtung für Angelegenheiten des SGB II darstellen, darüber scheiden sich die Geister. Ich habe schon gelesen, dass dem angeblich nicht so wäre. Allerdings habe ich bisher zumindest immer eine schriftliche Rückmeldung erhalten, die mal mehr und mal weniger eingeschüchtert wirkte, und auch mal mehr und mal weniger umfangreich und erschöpfend war.
Aber ignoriert wurden meine solchen Anfragen nie. SGB I
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__13.html
§ 13 Aufklärung
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html
§ 14 Beratung
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__15.html
§ 15 Auskunft
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.
(2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.
(3) Die Auskunftsstellen sind verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen.
(4) Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sollen über Möglichkeiten zum Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge produkt- und anbieterneutral Auskünfte erteilen.
Falls sich die Fragen um einen Verwaltungsakt drehen, kann man diese noch nennen:
SGB X
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__33.html
§ 33 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 36a Abs. 2 des Ersten Buches findet insoweit keine Anwendung.
(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen. Im Fall des § 36a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 des Ersten Buches muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.
(4) Für einen Verwaltungsakt kann für die nach § 36a Abs. 2 des Ersten Buches erforderliche Signatur durch Rechtsvorschrift die dauerhafte Überprüfbarkeit vorgeschrieben werden.
(5) Bei einem Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Satz 1 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen; bei einem elektronischen Verwaltungsakt muss auch das der Signatur zugrunde liegende Zertifikat nur die erlassende Behörde erkennen lassen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__35.html
§ 35 Begründung des Verwaltungsaktes
(1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
(2) Einer Begründung bedarf es nicht,
1. soweit die Behörde einem Antrag entspricht oder einer Erklärung folgt und der Verwaltungsakt nicht in Rechte eines anderen eingreift,
2. soweit demjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, die Auffassung der Behörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar ist,
3. wenn die Behörde gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalles nicht geboten ist,
4. wenn sich dies aus einer Rechtsvorschrift ergibt,
5. wenn eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gegeben wird.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 bis 3 ist der Verwaltungsakt schriftlich oder elektronisch zu begründen, wenn der Beteiligte, dem der Verwaltungsakt bekannt gegeben ist, es innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe verlangt.
Danke Euch schonmal allen.
So, ich hatte gestern ein Fax an das Gesundheitsamt geschickt, den Fall geschildert, und um Rückmeldung gebeten.
Eben rief mich das Gesundheitsamt an.
Es sind definitiv keine Unterlagen eingegangen, auch wurde kein Gutachten in Auftrag gegeben.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Es ist eine Optionskommune.
Direkt den Landesdatenschutzbeauftragten informieren?
Oder erst Akteneinsicht beantragen, um zu sehen, ob sich diese Unterlagen in meiner Akte befinden?
Den SB selbst will ich erst einmal nicht anschreiben, vielleicht versucht er noch was zu vertuschen.
Katzenfan
Zitat von: Katzenfan am 24. Mai 2022, 10:18:05Direkt den Landesdatenschutzbeauftragten informieren?
Also ICH würde sofort den Landesdatenschutzbeauftragten einschalten.
Dieser fordert dann eh die Akte zur Einsicht an um das Vorgehen vom JC zu prüfen.
Dem fällt dann schon auf wenn bei der fortlaufenden Nummerierung plötzlich die eine oder andere Unstimmigkeit vorhanden ist, ganz besonders wenn die Kopie von dir nicht dabei ist.
Von daher auch die passenden Schriftstücke vom JC in Kopie mit zum Landesdatenschutzbeauftragten und auch schauen dass die Zeiträume richtig angegeben werden damit dieser auch ab dem richtigen Zeitpunkt anfordern und prüfen kann.
MfG FN
Mensch, da war ja meine Trefferqoute bei 99,99%
Sagen wir mal so, der Brief mit den Unterlagen ist irgendwo, mit Sicherheit geschreddert nachdem der Inhalt studiert wurde. Ein Zugangsnachweis gibt es nicht, vielleicht ist er aber auch im Haus verloren gegangen, mit Sicherheit nachdem der SB diesen gelesen hat....und und und.
Zu was also jetzt Lebenszeit verschwenden und Stundenlang irgendwelche Beschwerden schreiben die im Sand verlaufen? Beim nächsten Mal ist man schlauer, ich finde, dass bringt absolut nichts.
Zitat von: Spritzenhalter am 24. Mai 2022, 15:40:37Zu was also jetzt Lebenszeit verschwenden und Stundenlang irgendwelche Beschwerden schreiben die im Sand verlaufen? Beim nächsten Mal ist man schlauer, ich finde, dass bringt absolut nichts.
Hm, ich sehe es etwas anders.
Ich habe heute einen Brief an den Landesdatenschutz geschrieben und den ganzen Sachverhalt geschildert.
Ich möchte, dass der LDI sich einschaltet und die Sache aufklärt, und hoffentlich meinem JC einen Einlauf verpasst.
Für die Zukunft bin ich jedenfalls schlauer.
Zitat von: Katzenfan am 24. Mai 2022, 15:49:41Zitat von: Spritzenhalter am 24. Mai 2022, 15:40:37Zu was also jetzt Lebenszeit verschwenden und Stundenlang irgendwelche Beschwerden schreiben die im Sand verlaufen? Beim nächsten Mal ist man schlauer, ich finde, dass bringt absolut nichts.
Hm, ich sehe es etwas anders.
Ich habe heute einen Brief an den Landesdatenschutz geschrieben und den ganzen Sachverhalt geschildert.
Ich möchte, dass der LDI sich einschaltet und die Sache aufklärt, und hoffentlich meinem JC einen Einlauf verpasst.
Für die Zukunft bin ich jedenfalls schlauer.
Bin jedenfalls auf den Ausgang der Geschichte gespannt. Viel Erfolg.
Katzenfan
Zitat von: Katzenfan am 24. Mai 2022, 15:49:41Ich habe heute einen Brief an den Landesdatenschutz geschrieben und den ganzen Sachverhalt geschildert.
Ich möchte, dass der LDI sich einschaltet und die Sache aufklärt, und hoffentlich meinem JC einen Einlauf verpasst.
:sehrgut: Richtig so !
nach meinen Erfahrungen kommt es darauf an wie engagiert der Beauftragte ist und die waren bis jetzt gut bis unglaublich gut :ok:
Würdest du uns auf dem laufenden halten? ist durchaus interessant und in deinem Fall auch spannend.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Mai 2022, 16:59:38Würdest du uns auf dem laufenden halten? ist durchaus interessant und in deinem Fall auch spannend.
MfG FN
Klar, mache ich.
Sobald ich Nachricht vom Landesdatenschutz bekomme werde ich darüber berichten.
Zitat von: Spritzenhalter am 24. Mai 2022, 15:40:37Zu was also jetzt Lebenszeit verschwenden und Stundenlang irgendwelche Beschwerden schreiben die im Sand verlaufen?
Wenn der Datenschutzbeauftragte der Sache nachgeht, wird dieser sich an das JC wenden und die Sache kommt auf den Tisch. Deshalb wird das garantiert folgen haben. Welche beleibt abzuwarten - auch ich bin gespannt ... :smile:
Update,
ich habe gestern Post vom LDI NRW bekommen.
Mein Anlass um Stellungnahme zur Beschwerde wurde zum Anlass genommen, mein Jobcenter um Stellungnahme zu bitten.
Sobald die datenschutzrechtliche Überprüfung abgeschlossen ist, werde ich unaufgefordert über das Ergebnis informiert.
Und dieses Ergebnis sehe ich jetzt ganz gespannt entgegen.
Katzenfan
:sehrgut:
schon mal eine erste schöne Antwort!
Ein schönes WE
FN
Kann mir mal jemand erklären wie ich hier ein Dokument einstellen kann?
Ich finde dazu keinen Button.
Ich habe heute ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, und ich weiß nicht wie ich im Moment darauf reagieren soll, und ob ich überhaupt reagieren soll.
Oder ob ich besser erst die Antwort des LDI abwarten soll.
Unbenannt.jpg
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Danke, ich habe oben geschaut und es unten gar nicht gesehen :wand:
Na ja, hier ist das Schreiben.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Klar liegen die Unterlagen ungeöffnet, in einem anderen Umschlag schön zugeklebt vor, vorallem seit dem 02.08.2021 :lachen:
Wichtig: Nicht beim ärtzlichen Dienst anrufen und um eine Begutachtung bitten, das soll der SB schön selbst einleiten. Bestellerprinzip!! Keine Termine mit dem ärztlichen Dienst selbst vereinbaren!
Also, entweder telefonisch melden, oder es gibt einen Termin, die Wahl zwischen Pest und Cholera ist zumindest gegeben. Die Alte soll die Unterlagen an den ärztlichen Dienst weitergeben, schließlich soll sie ihre Drohung vollenden und eine kostspielige amtsärztliche Untersuchung einleiten.
Sehr geehrter irgendwas (m/w/d, Transgender / Geschlechtsloser)* innen,
da die Unterlagen seit dem 02.08.2021 sich angeblich ungeöffnet in ihrem Besitz befinden scheint ihre Androhung der Zuführung zu einer medizinischen Untersuchung völlig haltlos zu sein. Sollten Sie weiterhin das Ziel einer medizinischen Untersuchung verfolgen, so fordere ich Sie auf, die Unterlagen unverzüglich an den medizinischen Dienst weiterzuleiten. Gerne bin ich zu einem Gespräch nach erfolgter Begutachtung interessiert.
Sollte keine Weiterleitung erfolgen bin ich zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde genötigt.
Katzenfan
Zitat von: Spritzenhalter am 22. Juni 2022, 16:13:38Sehr geehrter irgendwas (m/w/d, Transgender / Geschlechtsloser)* innen,
da die Unterlagen seit dem 02.08.2021 sich angeblich ungeöffnet in ihrem Besitz befinden scheint ihre Androhung der Zuführung zu einer medizinischen Untersuchung völlig haltlos zu sein. Sollten Sie weiterhin das Ziel einer medizinischen Untersuchung verfolgen, so fordere ich sie auf, die Unterlagen unverzüglich an den medizinischen Dienst weiterzuleiten. Gerne bin ich zu einem Gespräch nach erfolgter Begutachtung interessiert.
Ja das sollte reichen, in der Art würde ich es auch schreiben.
Die Ausnahme
wenn du gerne deine Tel.Nr.: weitergibst und dann noch Gespräche führst über die du nicht den geringsten Nachweis hast und SB alles eintragen kann was ihm gerade so in den Kram passt. Und du dann mit den Folgen leben musst.
MfG FN
Edit
Vermutlich geht es darum die Wogen zu glätten die vom Datenschutz in Bewegung gebracht worden sind
und
da ist ja ein Eintrag in der Akte "Telefonat mit einem vermutlichen Inhalt das alles geklärt wurde" für das JC/SB mehr als hilfreich. Du würdest also ein Eigentor schießen.
Ich danke Euch.
Ich werde ein Schreiben vorbereiten und morgen per Fax zum SB schicken.
Zitat von: Katzenfan am 22. Juni 2022, 18:19:12Ich danke Euch.
Ich werde ein Schreiben vorbereiten und morgen per Fax zum SB schicken.
Qualifiziertes Fax mit Sendebericht!
Fax an den Sachbearbeiter und Teamleitung zeitgleich verschicken. Viel Erfolg.
Ich habe es wie immer mit Simple-Fax verschickt. Dort bekommt man ja einen qualifizierten Sendebericht.
Bin jetzt mal auf die Reaktion vom JC gespannt.
Und ich bin auf die Stellungnahme vom JC gegenüber dem LDI gespannt.
Darüber werde ich ja vom LDI informiert.
Sehr geehrter irgendwas (m/w/d, Transgender / Geschlechtsloser)* innen,
da die Unterlagen seit dem 02.08.2021 sich angeblich ungeöffnet in ihrem Besitz befinden scheint ihre Androhung der Zuführung zu einer medizinischen Untersuchung völlig haltlos zu sein. Sollten Sie weiterhin das Ziel einer medizinischen Untersuchung verfolgen, so fordere ich Sie auf, die Unterlagen unverzüglich ungeöffnet an den medizinischen Dienst weiterzuleiten. Gerne bin ich zu einem Gespräch nach erfolgter Begutachtung interessiert.
Sollte keine Weiterleitung erfolgen bin ich zu einer DienstFachaufsichtsbeschwerde genötigt.
Ich habe gestern vom Teamleiter eine Einladung für nächste Woche bekommen.
Ich zitiere mal den Grund:
Anlässlich Ihrer Vorsprache möchte ich mit Ihnen den aktuellen Sachstand bezüglich des aus Ihrer Sicht bestehenden allgemeinen Gesundheitszustandes mit Bezug zum Arbeitsmarkt besprechen. In Abhängigkeit des Sachstandes beabsichtige ich ggf. Ihnen die am 02.08.2021 hier von Ihnen eingereichten Unterlagen im original verschlossenen Umschlag wieder auszuhändigen.
Na dann hoffe ich einmal, dass ich bis dahin Post vom LDI mit der Stellungnahme vom Jobcenter bekommen habe.
Ist schon ein starkes Ding, erst Unterlagen Anfordern und die dann fast ein Jahr im Schreibtisch Verschwinden zu lassen.
Wehe wenn das ein Hartzer machen würde, zwecks Mitwirkungspflicht.
Bereite dich gut auf das Gespräch vor, evtl. wird es auch Unangenehm.
Möglich SB und Teamleiter sitzen dir da gegenüber.
Vorsicht!
Zitat von: Katzenfan am 29. Juni 2022, 10:40:29In Abhängigkeit des Sachstandes beabsichtige ich ggf. Ihnen die am 02.08.2021 hier von Ihnen eingereichten Unterlagen im original verschlossenen Umschlag wieder auszuhändigen.
Ggf. will der sich zum Arzt für Arbeitsmedizin oder noch schlimmer zum Psychiater aufspielen.
Mein dringender Rat:
Auf keinen Fall ohne Beistand zu diesem Gespräch gehen!
Jedenfalls im Termin keine Äußerungen zu Deinem Gesundheitszustand / gesundheitlichen Einschränkungen!
Zitat von: Katzenfan am 29. Juni 2022, 10:40:29Na dann hoffe ich einmal, dass ich bis dahin Post vom LDI mit der Stellungnahme vom Jobcenter bekommen habe.
Du darst davon ausgehen, dass der Termin beim JC mit dem LDI abgestimmt / choreografiert ist und Du vorher garantiert keine Post vom LDI bekommst.
Katzenfan
Zitat von: Katzenfan am 29. Juni 2022, 10:40:29Na dann hoffe ich einmal, dass ich bis dahin Post vom LDI mit der Stellungnahme vom Jobcenter bekommen habe.
Ich selber würde da beim Datenschutz anrufen (und zwar bei dem Bearbeiter der hoffentlich Name und Telefonnummer in seinem Schreiben an Dich angegeben hat) und ihn fragen was er davon hält......
Evtl. auch ob und was unternommen wurde bzw. wie weit die "Ermittlungen" sind.
Zitat von: rioreisender am 29. Juni 2022, 16:35:55Mein dringender Rat:
Auf keinen Fall ohne Beistand zu diesem Gespräch gehen!
Jedenfalls im Termin keine Äußerungen zu Deinem Gesundheitszustand / gesundheitlichen Einschränkungen!
:sehrgut:
Zitat von: Katzenfan am 29. Juni 2022, 10:40:29Ich habe gestern vom Teamleiter eine Einladung für nächste Woche bekommen.
In welcher Form?
MfG FN
Der Brief kam ganz normal mit der Post.
Die Einladung enthält auch keine RFB, nur den Hinweis, dass man sich melden sollte falls man zu diesem Termin verhindert ist.
Den Sachbearbeiter vom LDI werde ich morgen mal anrufen.
Einen Tag vor dem Termin findet hier im Ort eine Sozialberatung statt, die einmal monatlich stattfindet.
Bei dieser Veranstaltung ist auch immer ehrenamtlich eine Anwältin für Sozialrecht anwesend.
Auch der werde ich diesen Fall schildern, mal sehen was sie dazu sagt.
Katzenfan
und falls du das Gefühl hast dass die dich "über den Tisch" ziehen wollen :
Zitat von: Katzenfan am 29. Juni 2022, 18:40:07dass man sich melden sollte falls man zu diesem Termin verhindert ist.
Zitat von: Katzenfan am 29. Juni 2022, 18:40:07Bei dieser Veranstaltung ist auch immer ehrenamtlich eine Anwältin für Sozialrecht anwesend.
Auch der werde ich diesen Fall schildern, mal sehen was sie dazu sagt.
:ok:
MfG FN
Ich wollte mal berichten was bisher passiert ist.
Eine weitere Antwort vom LDI habe ich bis jetzt noch nicht.
Letzte Woche war ich mit meinem Lebensgefährten zu diesem Termin.
Der Termin fand mit dem stellvertretenden Teamleiter statt.
Vor ihm auf dem >Schreibtisch lag der Umschlag mit meinen ärztlichen Unterlagen.
Er war unbeschädigt und noch genauso mit Tesafilm verschlossen wie ich ihn zum JC geschickt habe.
Es stellte sich folgendes heraus:
Mein Sachbearbeiter der die Unterlagen angefordert hatte, Mitte letzten Jahres im Krankenhaus und ist seitdem arbeitsunfähig. Und laut stellvertretenden Teamleiter wird er wohl auch sehr wahrscheinlich nicht mehr zurückkehren.
Keiner wusste von dem Vorgang mit den ärztlichen Unterlagen, auch können andere nicht so einfach auf sein E-Mail Konto des JC zugreifen.
Als das JC Post vom LDI bekam und um Stellungnahme gebeten wurde, haben sie in den Schreibtisch meines Sachbearbeiters geschaut.
In einer Schublade befand sich der verschlossene Umschlag mit meinen Unterlagen.
Der stellvertretende Teamleiter hat sich für diese Situation entschuldigt.
Ich habe dem stellvertretenden Teamleiter zu verstehen gegeben, dass sich an meiner gesundheitlichen Situation nichts geändert hat.
Es wird jetzt auf jeden Fall der Umschlag zum Gesundheitsamt weitergeleitet und ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Bevor die Frage kommt, warum ich nicht darauf bestanden habe diesen Umschlag selbst beim Gesundheitsamt einzureichen, ich weiß es nicht.
Die gesamte Situation während des Gespräches hat mich und meinen Lebensgefährten gar nicht klar denken lassen.
Es ist nämlich so, dass über meinen Sachbearbeiter nicht gerade gut geredet wurde.
Danke für die Rückmeldung.
Dein Beitrag zeigt, wie weit es mit dem Thema Qualitätsmanagement und Kundenorientierung in manchem JC wirklich her ist. :schock:
Das mit den Emails ist leider wirklich so. Dass aber niemand die laufenden Fälle in Krankheitsvertretung anfasst ist armselig :no:
Oder den Schreibtisch aufmacht. Da hätte sich inzwischen sonst welche Essensreste selbständig machen können.
Vielleicht war er ja zugeschlossen. Das Durchwühlen bei längeren Erkrankungen ist ja nun nicht der Normalfall. Erst bei begründetem Verdacht, dass da dienstliche Unterlagen zu finden sind, kann der Arbeitgeber zugreifen.
Könnte der TE mit einer Anzeige wegen Urkundenunterdrückung aufklären, wenn er das möchte.
Gestern habe ich Antwort vom LDI bekommen, die ich Euch nicht vorenthalten will.
Für den LDI ist der Vorgang jetzt abgeschlossen.
Die Stellungnahme des JC deckt sich mit dem Gesprächsinhalt beim TAntwort LDI.pdf ermin letzter Woche.
Ich hoffe damit erreicht zu haben, dass unser JC in Zukunft sorgfältiger mit eingereichten Unterlagen umgeht.
Vielen Dank für alle Tipps und Meinungen in diesem Thread.
Schönes Wochenende
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: Katzenfan am 16. Juli 2022, 09:40:08Ich hoffe damit erreicht zu haben, dass unser JC in Zukunft sorgfältiger mit eingereichten Unterlagen umgeht.
Aber es ist doch eindeutig nichts passiert. Und dass eine Übergabe nicht statt gefunden hat bei Krankheit, wirft dem JC niemand vor. Das Schreiben ist ausschließlich eine Besänftigung für Dich. Hat ja offensichtlich auch geklappt, wenn Du daraus liest, das JC sei auch nur ermahnt worden.
Zitat von: justine1992 am 16. Juli 2022, 10:53:27Aber es ist doch eindeutig nichts passiert. Und dass eine Übergabe nicht statt gefunden hat bei Krankheit, wirft dem JC niemand vor. Das Schreiben ist ausschließlich eine Besänftigung für Dich. Hat ja offensichtlich auch geklappt, wenn Du daraus liest, das JC sei auch nur ermahnt worden.
Was soll denn auch passieren?
Mir reicht es, dass das Gutachten jetzt in Auftrag gegeben wird.
Was anderes wäre es gewesen, wenn der Umschlag geöffnet worden wäre, und das JC meine ärztlichen Unterlagen auch noch eingescannt hätte.
Dann hätte der LDI auch anders gehandelt.
Deshalb, Ziel erreicht, ich habe mit meinem Lebensgefährten den Umschlag beim Termin gesehen, ich weiß, dass er nicht geöffnet wurde, also kein Grund weiter Stunk zu machen.
Katzenfan
Danke für die Rückmeldung!
Zitat von: Katzenfan am 12. Juli 2022, 11:45:22In einer Schublade befand sich der verschlossene Umschlag mit meinen Unterlagen.
vs
ZitatDarauf hin sei Ihre Akte durchgesehen worden in der sich u.a. Ihr Anschreiben sowie ein geschlossener mit Tesfilm verklebter .......
schlüssig und glaubhaft ist für mich anders. Aber die vom JC haben da wohl eine gewisse "Argumentationsfreiheit"
aber:
Zitat von: Katzenfan am 16. Juli 2022, 14:58:59Deshalb, Ziel erreicht, ich habe mit meinem Lebensgefährten den Umschlag beim Termin gesehen, ich weiß, dass er nicht geöffnet wurde, also kein Grund weiter Stunk zu machen.
:ok:
Ein schönes WE
FN
Zitat von: Katzenfan am 16. Juli 2022, 14:58:59ich weiß, dass er nicht geöffnet wurde
Woher weißt Du das?
Zitat von: rioreisender am 16. Juli 2022, 18:29:03Woher weißt Du das?
Der Umschlag wurde von mir verschlossen, bedeutet, zugeklebt, und zusätzlich noch 2 Lagen Tesafilm um den Verschluss rundherum.
Und dann noch meine eigene Beschriftung auf den Umschlag.
Ich bitte Dich, jeglichen Öffnungsversuch hätte man erkennen können.
Hast Du schon einmal einen zugeklebten Briefumschlag geöffnet, so dass nichts aber auch gar nichts darauf hinweist?
Papierfasern die fehlen, kleinste Knitterfalten z.B.
Das war bei meinem Umschlag nicht der Fall.
OK, wenn die Angelegenheit damit für Dich erledigt ist, dann ist es ja gut. :ok: