Hi,
meine 22-jährige Tochter arbeitet und lebt mit meinen Kindern und mir gemeinsam in einem Haushalt. Sie leistet keinen Beitrag zum Lebensunterhalt. Sie würde sich gerne ein kaufen. In der Vergangenheit hat sich meine Tochter immer an die 7.500€-Grenze gehalten (sie war zu jedem Zeitpunkt ihrer Käufe Arbeitnehmerin). Jetzt plant sie, sich ein Auto anzuschaffen, das die 7.500€-Grenze überschreitet. Meine Frage diesbezüglich lautet: Habe ich dadurch Sanktionen zu befürchten im Falle eines Kaufes über die 7.500€-Grenze hinaus?
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
1. Sanktionen würde es dafür nicht geben, da keine Pflichtverletzung
2. Sanktionen werden eh ausgesetzt.
Wie alt ist die Tochter, bzw ist sie überhaupt Mitglied der Bedarfsgemeinschaft? Evtl wg Alter oder übersteigendem Einkommen raus?
Wenn sie BG Mitglied ist, wird der Teil des Wertes, der über 7.500 Euro geht auf das normale Schonvermögen angerechnet und das liegt zurzeit bei 60.000 für den Antragsteller und 30.000 für jede weitere Person. Müsste also in jedem Fall safe sein.
7500€ + Freibetrag pro Lebensjahr 150€
Wenn Ihre Tochter 30 Jahre ist errechnet sich ein Freibetrag in Höhe von 4500€
Somit sehe ich ein Autokauf in Höhe von 12.000€ als unproblemstisch.
Blödes Beispiel, da die Tochter mit 30 nicht zur BG gehört und es dem JC völlig egal sein kann, was für ein Auto sie fährt, auch wenns ein Ferrari ist.
Meine Tochter ist 22 Jahre alt.
Hat sie genug Einkommen, dass sie aus der BG fällt? Was steht für sie auf dem Berechnungsbogen? 0 oder bekommt sie einen Anteil ALG II bewilligt?
Sie kriegt nichts vom Jobcenter
Dann ist sie kein Mitglied der BG und darf machen, was sie will bzgl Autokauf. Du /Ihr habt da nichts zu befürchten.
Hatte eben ein Telefonat mit dem JC. Sachbearbeiterin meint, meine Tochter sei Teil der Bedarfsgemeinschaft, da sie mit ihrem Einkommen nicht den Bedarf des gesamten Haushalts decken könne, sondern nur ihren eigenen. In den Leistungsberechnungen wird das Einkommen meiner Tochter berücksichtigt und entsprechend angepasst, jedoch werden meiner Tochter keine Leistungen berechnet, da sie ihren eigenen Bedarf kann.
Stelle doch bitte anonymisiert Euren Bescheid hier zur Verfügung.
Ich kann nicht glauben, das das Einkommen der Tochter (der Überschuss) auf Euren Bedarf angerechnet wird.
Das ist völlig rechtswidrig.
WENN die Tochter Ihren Bedarf komplett deckt, ist sie nicht in Eurer Bedarfsgemeinschaft UND Ihr Einkommen darf nicht auf Euren Bedarf angerechnet werden. (Siehe § 7 SGB II)
WENN eine SB diese einfache Gesetzgebung nicht kennt ist sie fehl am Platze UND muss SOFORT entlassen werden. Hier würde ganz klar die Tochter um ihr EIGENTUM betrogen!
Gruß
Ernie
P.S.
Das SGBII ist zwar eine komplizierte Gesetzgebung, doch einfachste Grundlagen (Wer gehört zur BG) MUSS jede/r SB kennen.
1. Es könnte ggf Kindergeld im Spiel sein, daher könnte ein etwaiger Überschuss angerechnet werden.
2. Wenn die Tochter ihren Bedarf deckt, wird indirekt was angerechnet, da sie ja nach Kopfteilprinzip für ihren Teil der KdU aufkommen muss.
Schätze mal das war gemeint
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Gäbe es auch andere Möglichkeiten(z.B. Kauf eines Autos mit einer zweiten Partei mit Nutzungsvereinbarung)
Ich bin Aufstocker und meine Erwachsenen Söhne 24 und 19 verdienen beide sehr gut. Da wird lediglich der Mietanteil von beiden berechnet. Die zählen nicht zur BG. Die haben beide mehr als nur ein Schonvermögen auf ihren Konten und das Amt geht das überhaupt nichts an. Die bekommen auch keinerlei Kontoauszüge usw. von den beiden. Das wurde anfangs versucht, aber nachdem ich dann auf die aktuellen Gesetze hingewiesen habe war Ruhe. Die müssen nicht für mich aufkommen. Nur ihren Mietanteil zahlen . Zählen zur Haushaltsgemeinschaft. Aber mehr auch nicht. Und was die für Autos fahren geht das Amt auch nichts an. Wie oben schon steht, selbst wenn es ein Ferrari ist
frage24
Zitat von: frage24 am 23. Mai 2022, 17:47:59Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Gäbe es auch andere Möglichkeiten(z.B. Kauf eines Autos mit einer zweiten Partei mit Nutzungsvereinbarung)
Zur ersten Frage JA und sehr viele das ist immer wieder mal Thema
und zur zweiten Frage JA ist auch möglich:
Nutzungsvertrag und Kostenbeteiligungsvereinbarung für ein KFZ (http://hartz.info/index.php?topic=11957.msg102644#msg102644)
MfG FN