SGB II: Sanktionen werden ausgesetzt
Die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen befristet bis 1. Juni 2023 ausgesetzt werden. Jobcenter dürfen in dieser Zeit bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen erlassen. Das hat der Bundestag beschlossen.
Im Zeitraum des Moratoriums dürfen die Jobcenter keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen verhängen, etwa bei der Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen.
Soweit Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen erscheinen, kann dies jedoch weiterhin Leistungsminderungen nach sich ziehen. Bei wiederholten Meldversäumnissen dürfen die Jobcenter die Leistung um maximal zehn Prozent des maßgebenden Regelbedarfs mindern.
Anders als zunächst im Kabinettentwurf vorgesehen, soll das Sanktionsmoratorium nach Inkrafttreten zwölf Monate gelten. Das hat der Bundestag beschlossen. Urprünglich sollten die Sanktionen bei Pflichtverletzungen bis Ende dieses Jahres ausgesetzt werden.
Sanktionsmoratorium (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/sanktionen-grundsicherung-2009920)
ZitatSoweit Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen erscheinen, kann dies jedoch weiterhin Leistungsminderungen nach sich ziehen.
Wie viele dieser Termine werden oder wurden denn vereinbart ? :coffee:
Zitat von: götzb am 23. Mai 2022, 00:05:41ZitatSoweit Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen erscheinen, kann dies jedoch weiterhin Leistungsminderungen nach sich ziehen.
Wie viele dieser Termine werden oder wurden denn vereinbart ? :coffee:
Vermutlich alle 2 Wochen um der Kurzarbeit in diesen Ghettos zu entgehen. Aber ganz ehrlich, ich verzichte im Vorfeld auf 10% und dann "Arschlecken"
Spritzenhalter,
Vorsicht mit solchen Aussagen.
Es ist zwar richtig, das nur eine 10%-Sanktion ausgesprochen werden kann, jedoch ist es weiterhin möglich, das komplette ALGII aufzuheben!
Gruß
Ernie
Zitat von: Quinky am 23. Mai 2022, 10:32:38Spritzenhalter,
Vorsicht mit solchen Aussagen.
Es ist zwar richtig, das nur eine 10%-Sanktion ausgesprochen werden kann, jedoch ist es weiterhin möglich, das komplette ALGII aufzuheben!
Gruß
Ernie
Soll möglich sein bei schweren Verstößen wenn Unterlagen und Nachweise zum Beispiel nicht eingereicht werden. Bei Meldeversäumnis max 10% unabhängig wie oft nachträglich eingeladen wird.
Die Qualität muss stimmen dann gehen die Leute auch gerne zum Termin. Keiner geht hin wenn er eine Zwangsvorführung erhält und ihm wie im Schnäppchenmarkt sinnlos Maßnahmen verkauft werden um die Vorgaben der AfA zu erfüllen.
Wiederholt im Wortlaut bedeutet mindestens 2mal. Also nur jeden zweiten Termin wahrnehmen und schon sollte das JC keine Handhabe mehr haben.
Sei dir da mal nicht so sicher. In §84 Abs. 2 steht was von Wiederholung innerhalb eines Jahres.
Das wird garantiert so ausgelegt, dass man die Sanktion bekommt, wenn man im Juli nicht hingeht, im August schon und im September wieder nicht.
Zitat von: geraldxx am 27. Mai 2022, 20:06:34Wiederholt im Wortlaut bedeutet mindestens 2mal. Also nur jeden zweiten Termin wahrnehmen und schon sollte das JC keine Handhabe mehr haben.
Wenn ich wiederholt zu spät komme, dann ist das auch so, wenn ich zwischen zwei Verspätungen mal 3 Tage pünktlich war.
Es geht also eher um den Zeitraum, in welchem ein verpasster Termin noch eingerechnet wird.
Servus Leute,
Ist die gesetztes Änderung schon in Kraft getreten ? Weil auf manchen Seiten liest man ab dem 1.7.22 auf anderen Seiten wiederum ab dem 1.6.22
Gruß Alex
wenn der Bundespräsident seinen Segen gibt, dann ab sofort.
Zitat von: Alex66 am 04. Juni 2022, 09:44:31Ist die gesetztes Änderung schon in Kraft getreten ? Weil auf manchen Seiten liest man ab dem 1.7.22 auf anderen Seiten wiederum ab dem 1.6.22
ZitatLänder beraten über Sanktionsmoratorium bei Hartz-IV
Der Bundestag hat beschlossen, die Sanktionsregelungen für Pflichtverstöße von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern für ein Jahr aussetzen. Die Länderkammer befasst sich am 10. Juni 2022 abschließend mit entsprechenden Änderungen des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches.
Inkrafttreten zur Jahresmitte geplant
Das Gesetz soll zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.Quelle:https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/22/1022/1022-pk.html
Zitat von: Alex66 am 04. Juni 2022, 09:44:31Ist die gesetztes Änderung schon in Kraft getreten ? Weil auf manchen Seiten liest man ab dem 1.7.22 auf anderen Seiten wiederum ab dem 1.6.22
Nein. Es wurde zwar beschlossen aber noch nicht verkündet.
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-regelung-eines-sanktionsmoratoriums.html
Das ist übersehen worden:
"bei Härtefällen sollen bis zu einem bestimmten Anteil Sachleistungen gewährt werden."
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/sanktionen-grundsicherung-2009920
Gerne wird bei den Vorladungen ins JC Verfolgungsbetreuung praktiziert- z.B. in Frankfurt Main werden dann alle zwei Wochen 'Ein'ladungen in ein JC am anderen Stadtende verschickt um den, einen aufmüpfig eingestuften Hartzler, zu zermürben. Da gibt es eine spezielle JC Aktivierungs-Filliale für solche 'Kunden'. Selbst damals erlebt +dagegen kann mensch sich nur durch Krankmeldung entziehen um Sanktionen zu vermeiden.
:ironie: oder dauern Fahrtkosten verlangen, und erst dann wieder kommen, wenn die vorigen Kosten bezahlt sind :ironie:
:grins:
gleich auf Vorableistung der Fahrtkosten bestehen wäre noch besser....
Ein schönes WE
FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]