Hallo,
komische Sache, das SG hatte die Berufung zugelassen (Rechtsmittelbelehrung) obwohl die eigentlich Streitsumme nur 700€ beträgt.
Nun mauert das LSG nach über einem Jahr und meint die Berufung wäre nicht zulässig da die Berufungssumme in Höhe von 750€ nicht erreicht sei.
Wenn allerdings die Verzinsung der Streitgegenständlichen Summe mit eingenommen wird würde das der Berufungswert von 750,€ übersteigen.
Hat das jemand schon mal so gehabt ?