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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Esthera am 24. Mai 2022, 23:44:06

Titel: Zweitwohnung in einen anderen Bundesland
Beitrag von: Esthera am 24. Mai 2022, 23:44:06
Guten Abend zusammen,
Ich habe eine Frage zur Höhe der Sozialleistungen vom Jobcenter. Nun, der Punkt ist, dass unsere Familie seit einigen Monaten Sozialgeldempfänger vom Jobcenter ist. Mein Mann arbeitet seit einigen Monaten in einem anderen Bundesland und mietet dort auch eine kleine (1-Zimmer-) Wohnung, da die Entfernung zum Hauptwohnsitz zu groß ist, um täglich zu pendeln. Sollte das Jobcenter also die höheren Ausgaben für die Wohnung (eigentlich zwei) berücksichtigen? Kommen da schon private Gründe in Betracht und es ist ihnen egal, ob der Ehemann so weit arbeitet, dass er eine zweite Adresse braucht?

Ich möchte nur erwähnen, dass mir das Jobcenter selbst mehrfach (leider nur bei Telefonaten) versichert hat, dass sich die Höhe der Leistung aufgrund höherer monatlicher Ausgaben erhöhen würde. Bisher (5 Monate) ist jedoch nichts dergleichen passiert und sie vermeiden dieses Thema erfolgreich in E-Mails.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und alle Hilfe in dieser Angelegenheit.

VG
Esthera
Titel: Aw: Zweitwohnung in einen anderen Bundesland
Beitrag von: Ginsu am 25. Mai 2022, 00:40:20
Setzt die Kosten der doppelten Haushaltsführung als Freibetrag für das Erwerbseinlommen, anstelle der 100 € Grundfreibetrag an.
Titel: Aw: Zweitwohnung in einen anderen Bundesland
Beitrag von: Esthera am 08. Juni 2022, 23:51:34
Danke für den Tipp. Leider ist das Thema für mich sehr kompliziert, aber ich habe eine Zusatzfrage - ob das Jobcenter meine Zweitwohnung von Anfang an (ab Januar dieses Jahres) kennt und bisher bei der Berechnung der Höhe nicht berücksichtigt wurde Hartz IV Zuschuss, dann soll ich mich bei jemandem wichtiger melden?

VG
Esthera