Hallo. Ich habe meinem Jobcenter mitgeteilt, dass ich einen 450 Euro Job angenommen habe, bei Bezug von Hartz 4. Einen vorherigen Minijob auf 100€ Basis habe ich nicht mehr. Nun schreibt mir das Jobcenter nach 3 Wochen dass es zu überprüfen wäre, ob und wieweit für mich ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat.(Seit 7 Jahren hab ich Hartz) Meine Leistungen wurden vorab eingestellt. Dieses Jobcenter stellt immer alle Leistungen sofort ein, obwohl Sie wissen müssten, dass ich weder von den 100€ vorher, noch von den 170€ die mir von dem 450€ Job bleiben,die Miete, Strom, ect. bezahlen kann. Nix wie Mehrkosten von den ganzen Überweisungen am Monatsanfang, die ich zu tragen habe. Letztes Mal kamen 44€ zusammen. Dürfen die das einfach so, die Zahlungen einstellen, und das 1 Woche vor dem Monatsersten, wo ich kaum mehr reagieren kann? Alles was die wollen an Unterlagen habe ich vor 4 Tagen gesendet, nach 3 Tagen schreibt der nächste und will das gleiche nochmal.
HelmutReiner
Zitat von: HelmutReiner am 26. Mai 2022, 09:05:38Meine Leistungen wurden vorab eingestellt.
Dann hat es das rechtswidrig gemacht! s. Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
und wenn das immer wieder mal vorkommt würde ich einen EA beim SG stellen und dieses dazu auffordern das JC zur vorläufigen Zahlung zu verurteilen.
Zitat von: HelmutReiner am 26. Mai 2022, 09:05:38Nix wie Mehrkosten von den ganzen Überweisungen am Monatsanfang, die ich zu tragen habe. Letztes Mal kamen 44€ zusammen.
+ auch diese Kosten zu übernehmen mit Verzinsung.
Quelle ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7)
ZitatMir ist durch einen falschen Bescheid ein Schaden entstanden
Hier gilt das Schadensersatzrecht des BGB. Danach ist derjenige, der den Schaden verursacht hat, hier ein Amt durch einen falschen oder nicht erfolgten Verwaltungsakt, verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bei einem korrekten Verwaltungsakt bestehen würde.
D.h. also, dem Geschädigten alle Kosten zu erstatten, die ihm Aufgrund des falschen oder fehlenden Verwaltungsaktes entstanden sind. Das können z.B. sein: Zinsen, Mahngebühren Dritter, Portokosten, Kopierkosten, ja sogar Kosten, welche durch Wohnungsverlust entstanden sind, wenn dieser durch Mietschulden Aufgrund eines fehlenden oder falschen Verwaltungsaktes entstanden ist. Ob das Amt den Fehler hier grob fahrlässig verursacht hat oder nicht, ist dabei vollkommen unrelevant, wobei bei einer staatlichen Behörde ohnehin eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert ist. Es zählt hier einzig, ob ein Schaden entstanden ist.
Dieser Schadensersatz muss, falls erforderlich, beim Landgericht (Anwaltszwang) eingeklagt werden (Amtshaftung, Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB).
Nur wenn der Schaden in Zusammenhang mit dem Gegenstand einer Klage beim Sozialgericht steht, kann man in diesem Klageverfahren auch Schadensersatz mit beantragen.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen. Danke für Deine informative Antwort. Ich habe 2 Mails an das Jobcenter gesendet, eine an eine allgemeine Adresse wo ich Sie mit dem baldigen Besuch eines TV Teams in Nürnberg "bedrohte", und eine an eine ehemalige SB deren E-Mail Adresse ich noch habe. Diese leitete meine Nachricht weiter an eine neue, mir unbekannte SB. Etwa 2Std später bekam ich gestern einen Anruf vom Jobcenter, dass meine Zahlungen wieder aktiviert wurden, also die Leistungssperre wurde aufgehoben, mit der Begründung das ich mich vorbildlich verhalten hätte, blablabla. Ich denke die haben eher Angst das Sie mit was konfrontiert werden was Sie absolut nicht wollen. Sei's drum, ich bekomme mein Geld überwiesen. Aber ich werde mir das abspeichern, was Fettnäpfchen mir gesendet hat. Vielen Dank.
HelmutReiner
:grins: :sehrgut:
Danke für DIE Rückmeldung :mocking:
Ein schönes WE
FN