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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 10:24:55

Titel: Mietminderung
Beitrag von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 10:24:55
Im Keller gab es einen wasserschaden und der Keller ist seitdem nicht mehr benutzbar. Mit Anwalt wurde einmalig Mietminderung durchgesetzt um Vermieter dazu zu bewegen sich zu kümmern. Ich habe es dem jobcenter gemeldet. Ich bekomme nur noch wenig Miete vom Amt und nun wollen sie die Mietminderung komplett zurück, obwohl ich Miete dazu zahle. Kann das Jobcenter die komplette Mietmindetung zurück verlangen? Oder nur anteilig?
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: justine1992 am 26. Mai 2022, 10:39:52
Der Anwalt ist also auch der Meinung, dass die Mietminderung ungerechtfertigt war? Oder nur die Vermieterin?
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: CCR am 26. Mai 2022, 12:30:10
Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 10:24:55Im Keller gab es einen wasserschaden und der Keller ist seitdem nicht mehr benutzbar. Mit Anwalt wurde einmalig Mietminderung durchgesetzt um Vermieter dazu zu bewegen sich zu kümmern. Ich habe es dem jobcenter gemeldet. Ich bekomme nur noch wenig Miete vom Amt und nun wollen sie die Mietminderung komplett zurück, obwohl ich Miete dazu zahle. Kann das Jobcenter die komplette Mietmindetung zurück verlangen? Oder nur anteilig?
die komplette falls das JC die volle Miete bezahlt.
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: Ratlos am 26. Mai 2022, 12:49:31
Komme ich jetezt nicht ganz mit. Du hast die Miete gemindert und das JC hat die Minderung in Abzug gebracht.
So verstehe ich diesen Satz:
Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 10:24:55Mit Anwalt wurde einmalig Mietminderung durchgesetzt um Vermieter dazu zu bewegen sich zu kümmern.
Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 10:24:55Ich habe es dem jobcenter gemeldet. Ich bekomme nur noch wenig Miete vom Amt
Damit wäre doch der Ausgleich geschaffen und alles erledigt.
Wie begründet das JC diese Rückforderung? Stell doch bitte mal den Bescheid anonymisiert hier rein.
Eine Mietminderung muss nicht nachgezahlt werden, nur bei Ausübung des Zurüclbehaltungsrechts ist das anders.
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. Mai 2022, 13:07:28
Zitat von: justine1992 am 26. Mai 2022, 10:39:52Der Anwalt ist also auch der Meinung, dass die Mietminderung ungerechtfertigt war? Oder nur die Vermieterin?
Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 10:24:55Mit Anwalt wurde einmalig Mietminderung durchgesetzt
Die VM wird gar nicht erwähnt.

Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 10:24:55Kann das Jobcenter die komplette Mietmindetung zurück verlangen? Oder nur anteilig?
Wenn das JC 200.- Miete bezahlt du 300.- Miete bezahlst will das JC Geld zurück
aber besser ist es:
Zitat von: Ratlos am 26. Mai 2022, 12:49:31Wie begründet das JC diese Rückforderung? Stell doch bitte mal den Bescheid anonymisiert hier rein.[/quote]

MfG FN
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: justine1992 am 26. Mai 2022, 15:14:08
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Mai 2022, 13:07:28
Zitat von: justine1992 am 26. Mai 2022, 10:39:52Der Anwalt ist also auch der Meinung, dass die Mietminderung ungerechtfertigt war? Oder nur die Vermieterin?
Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 10:24:55Mit Anwalt wurde einmalig Mietminderung durchgesetzt
Die VM wird gar nicht erwähnt.
Die Miete wurde gemindert. Und nun fordert die Vermieterin (wer sonst?) den geminderten Betrag ein. Und da ein RA zu der Mietminderung geraten hatte, wird er ja wohl auch konsultiert worden sein bei der nun vorliegenden Forderung.
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 18:48:29
Ich und meine Familie haben die Miete gemindert, weil ich den Keller nicht mehr nutzen kann. Wir waren vorher beim Mieterverein. Keine Reaktionen seitens des Vermieters. Wir haben im Februar 2022, nachdem der Anwalt meinte das uns die Mietminderung zustehe, um 152,10 Euro gemindert. Es geht um die Monate Juli 2021 bis Februar 2022. Diese will das jobcenter nun zurück haben. Wir zahlen 689,19 Euro Miete, bekommen aber vom Amt nur 499,99 Euro. Dürfen sie alles anrechnen oder nur anteilig? Ich habe nur meinen Bescheid eingestellt. Denselben hat meine Tochter und mein Mann auch.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: Flip am 26. Mai 2022, 20:22:01
Du vergleichst den Auszahlungsbetrag. Das ist falsch. Du musst die berücksichtigten Kosten vergleichen. Die sind höher als 499 Euro.
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: Meph1977 am 27. Mai 2022, 06:57:45
Wie wäre es mit einfach mal die Frage beantworten.

Der Mieter hat die Miete gemindert und der Vermieter fordert die geminderte Miete ein. Sofern er das zu recht tut muss das natürlich vom Mieter gezahlt werden und das Jobcenter muss die diesen Anteil natürlich auch im vollem Umfang nachzahlen.

Jetzt zum Nebenkriegsschauplatz
Wenn euer Anwalt schon der Meinung ist das Mietminderung zusteht würde ich der Forderung des Vermieters nicht einfach so klein beigeben.
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: Flip am 27. Mai 2022, 09:42:18
Das Jobcenter will zuviel gezahlte Miete zurück. Vom Vermieter ist keine Rede.
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: OLD-MAN am 27. Mai 2022, 10:28:09
Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 18:48:29Wir zahlen 689,19 Euro Miete,

Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 18:48:29um 152,10 Euro gemindert

....macht also 537,09 €

Wie kommt man auf die ......

Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 18:48:29bekommen aber vom Amt nur 499,99 Euro.

Irgendwie komme ich mit den Zahlen / Berechnungen nicht überein!
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: Ratlos am 27. Mai 2022, 11:37:03
Nochmal: Eine korrekte Mietminderung muss grundsätzlich nicht im Nachhinein bezahlt werden. Das würde dem Gesetz zuwider laufen.
Eine Nachzahlung trifft nur zu wenn statt der Minderung das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt wird.
Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 18:48:29, nachdem der Anwalt meinte das uns die Mietminderung zustehe, um 152,10 Euro gemindert
Eine Minderung um 152,10 € - Frage: aus der Kalt-oder Bruttomiete - erscheint mir wegen eines unbrauchbaren Kellers viel zu hoch gegriffen.
Die Minderungstabelle listet Wohnungsmängel auf - keine Mängel an Nutzräumen wie einen Keller auch wenn dieser zur Wohnung gehört ist es nur ein Nebenraum.
Nach meiner Ansicht hat der RA die Minderung zu hoch angesetzt und damit dem VM gute rechtliche Möglichkeiten in die Hand gegeben. Pass auf dass das Ganze nicht eskaliert.
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: Flip am 27. Mai 2022, 12:36:39
Zitat..macht also 537,09 €

Und 557,76 Warmmiete berücksichtigt das Jobcenter lt. eingestelltem Berechnungsbogen. Wobei man auch nicht weiß, ob das der Berechnungsbogen "neu" oder "alt" ist.
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: CCR am 27. Mai 2022, 12:43:25
Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 18:48:29um 152,10 Euro gemindert
ohne Gerichtsbeschluss schon riskant die Miete zu kürzen bis 20% können es sein.
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: Schmidtchen am 27. Mai 2022, 13:30:00
Ich verstehe die Frage irgendwie anders:

Die TS bewohnt eine Wohnung für 689 Euro, angemessen wären aber nur 499 Euro,folglich zahlt sie und ihre Familie ca. 190 monalich aus eigener Tasche dazu.

Mitte 2021 gab es einen Wasserschaden im Keller und der Vermieter macht keine Anstalten den Schaden zu beheben.
Nach nun 8 Monaten, in denen der Keller nicht genutzt werden konnte, hat die TS nach Rücksprache mit einem RA die Miete einmalig um 152 Euro gemindert. Also quasi um knapp 20 Euro pro Monat, indem sie den Keller bislang nicht nutzen konnte.
Knapp 3 % dürften durchaus angemessen sein.

Also die TS zahlt 190 Euro von 690 Euro Gesamtmiete, also 28%, das JC 499 Euro, also 72%.

Die Frage, so wie ich es verstehe, ist nun, wem diese Kürzung, also die 152 Euro zustehen?
Darf das JC das komplett von der kommenden Miete abziehen und dann eben nur 350 Euro überweisen oder müssen die 150 Euro aufgeteilt werden.
Also die TS bekommt 28 % von 150 Euro, also ca. 43 Euro und das JC 107 Euro?
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: Frechi069 am 27. Mai 2022, 13:45:18
@schmidtchen

Genauso habe ich es gemeint. Das Amt kann doch auch nur anteilig abziehen. Die Miete wurde jeden Monat um 3% gekürzt.Als Gesamtwert im Februar gekürzt, weil der Vermieter nichts macht. Danke für die Zusammenfassung.

Meine Frage wäre damit: Darf das Jobcenter nur anteilig abziehen. Schließlich zahlen sie nicht die volle Miete.
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: CCR am 27. Mai 2022, 13:46:09
Zitat von: Schmidtchen am 27. Mai 2022, 13:30:00Nach nun 8 Monaten, in denen der Keller nicht genutzt werden konnte, hat die TS nach Rücksprache mit einem RA die Miete einmalig um 152 Euro gemindert. Also quasi um knapp 20 Euro pro Monat, indem sie den Keller bislang nicht nutzen konnte.
zurück verlangt das JC aber 62.43 € für die 2 Monate
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: Frechi069 am 27. Mai 2022, 13:49:13

zurück verlangt das JC aber 62.43 € für die 2 Monate
[/quote]

Nein, mein Mann hat auch die 62.43 euro und meine Tochter den Restbetrag. Am Ende komme ich auf die 152,10 Euro.
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: CCR am 27. Mai 2022, 14:00:43
Zitat von: Frechi069 am 27. Mai 2022, 13:49:13Nein, mein Mann hat auch die 62.43 euro und meine Tochter den Restbetrag. Am Ende komme ich auf die 152,10 Euro.
ja gut Sabine das hab ich überlesen.

Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 18:48:29Dürfen sie alles anrechnen oder nur anteilig? Ich habe nur meinen Bescheid eingestellt. Denselben hat meine Tochter und mein Mann auch.
Wieviel zahlt ihr denn alle insgesamt vom eigenen Geld auf die Netto Kaltmiete ? Die Heizkosten und Betriebskosten haben ja mit der Mietminderung des Kellers nichts zu tun.
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: Flip am 27. Mai 2022, 15:20:32
Zitatangemessen wären aber nur 499 Euro

Das stimmt nicht. Das ist der Auszahlbetrag ALG2. Die im Bedarf berücksichtigte Miete ist höher. Allerdings wird nicht klar, ob der alte Berechnungsbogen ohne Mietminderung gepostet wurde oder der neue nach Änderung.
Titel: Aw: Mietminderung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Mai 2022, 16:19:21
Zitat von: justine1992 am 26. Mai 2022, 15:14:08Die Miete wurde gemindert. Und nun fordert die Vermieterin (wer sonst?) den geminderten Betrag ein
Was soll man da schreiben ausser lies halt den Eröffnungsbeitrag nochmal denn darin geht es um anderes als du gemeint hast.
Oder du liest die Antwort von User Schmidtchen. Der hat es erkannt um was es geht:
Zitat von: Frechi069 am 27. Mai 2022, 13:45:18@schmidtchen

Genauso habe ich es gemeint.

Ein schönes WE
FN