Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sese am 27. Mai 2022, 12:57:54

Titel: Leistungen ab Einreise oder ab Anmeldung ?
Beitrag von: Sese am 27. Mai 2022, 12:57:54
Hallo liebes Forum,

wenn man im Ausland gelebt hat, wieder nach Deutschland kommt und Ende des Monats noch einen rückwirkenden ALG 2-Antrag stellt, ab welchem Datum werden dann die Leistungen rückwirkend bezahlt:

Tag der Einreise oder Tag der Anmeldung (Meldebestätigung) ?
Titel: Aw: Leistungen ab Einreise oder ab Anmeldung ?
Beitrag von: CCR am 27. Mai 2022, 13:06:16
gelöscht
Titel: Aw: Leistungen ab Einreise oder ab Anmeldung ?
Beitrag von: Yavanna am 27. Mai 2022, 13:10:24
Ab dem Tag der Einreise, wenn im selben Monat wie die Antragstellung. Sonst wirkt der Antrag nur auf den Monatsersten zurück. Außerdem solltest du dich unmittelbar nach Einreise an den Zielort begeben haben und nicht einen mehrtägigen Zwischenstopp irgendwo. (Örtliche Zuständigkeit)
Titel: Aw: Leistungen ab Einreise oder ab Anmeldung ?
Beitrag von: Sese am 27. Mai 2022, 13:11:42
Zitat von: Yavanna am 27. Mai 2022, 13:10:24Ab dem Tag der Einreise, wenn im selben Monat wie die Antragstellung. Sonst wirkt der Antrag nur auf den Monatsersten zurück. Außerdem solltest du dich unmittelbar nach Einreise an den Zielort begeben haben und nicht einen mehrtägigen Zwischenstopp irgendwo. (Örtliche Zuständigkeit)

 :ok: