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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sese am 27. Mai 2022, 14:01:39

Titel: Geld geliehen, Zuflussprinzip
Beitrag von: Sese am 27. Mai 2022, 14:01:39
Hallo liebes Forum,

ich war eine Zeit im Ausland und hatte mir per Kreditkarte einen Flug zurück nach Deutschland gekauft.

Da ich kein Girokonto in Deutschland hatte, hat mein Vater den Betrag (ca.1000 Euro) später von seinem Konto auf mein Kreditkartenkonto überwiesen.

Ich habe ihm das Geld dann bar gegeben. Es waren meine letzten Geldreserven.

Nun erscheinen die 1000 Euro als Geldzufluss auf meinem Kreditkartenkonto im Monat Mai.

Ich möchte jetzt noch rückwirkend ALG2 für Mai beantragen.

Hat jemand eine Idee, wie man dem Sachbearbeiter glaubhaft machen kann, dass das Geld nur geliehen wurde ?
Titel: Aw: Geld geliehen, Zuflussprinzip
Beitrag von: Whoops am 27. Mai 2022, 15:21:58
Mit einer Quittung von deinem Vater. Wie war denn der Buchungstext als er dir das Geld überwiesen hat?
Titel: Aw: Geld geliehen, Zuflussprinzip
Beitrag von: Sese am 27. Mai 2022, 15:28:32
Im Verwendungszweck hat er nur meine Kreditkartennummer angegeben.

Geht das :

"Hiermit bestätige ich, am 10.05.2022 1000 Euro von meinem Sohn XXX in bar erhalten zu haben.
Es handelte sich um die Rückzahlung eines Betrags, den ich ihm per Überweisung auf sein Kreditkartenkonto geliehen hatte."

????
Titel: Aw: Geld geliehen, Zuflussprinzip
Beitrag von: Flip am 27. Mai 2022, 15:56:38
Nein, das reicht nicht. Es bedarf eines Darlehensvertrages, der auch einem Fremdvergleich standhält. Und vielleicht noch des Nachweises, wo die 1000 Euro Bargeld herkommen.
Titel: Aw: Geld geliehen, Zuflussprinzip
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. Mai 2022, 16:00:14
Besser wäre die Abrechnung der Fluggesellschaft, dann hat man eine Begründung.
Das Darlehen nur dafür bestimmt gewesen ist.

Dein Grund hier allein, dürfte nicht reichen.
Titel: Aw: Geld geliehen, Zuflussprinzip
Beitrag von: Sese am 27. Mai 2022, 16:36:30
Rechnung der Fluggesellschaft habe ich.

Wie macht man einen "Darlehensvertrag" ?
Titel: Aw: Geld geliehen, Zuflussprinzip
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. Mai 2022, 16:54:16
Auch hier wieder Infos dazu

https://hartz.info/index.php?topic=108273.

https://hartz.info/index.php?topic=1790.0

Muss halt noch entsprechend Angepasst werden.
Aber so kompliziert ist es hier ja nicht.
Titel: Aw: Geld geliehen, Zuflussprinzip
Beitrag von: Sese am 27. Mai 2022, 17:47:48
 :sehrgut: