Hallo liebes Forum,
kann man eigentlich Mehrbedarf auch rückwirkend beantragen ?
Ich werde am 30.Mai rückwirkend für den Monat Mai ALG2 beantragen. Ich habe im Mai 2 Fahrten mit dem Zug gemacht, um mein Umgangsrecht wahrzunehmen.
Bekomme ich das Geld für die Fahrkarten erstattet ?
Das Jobcenter hat diesbezüglich jetzt geantwortet, dass es eine schriftliche Bestätigung meiner Ex-Frau will, dass die beiden Umgangstermine wirklich stattgefunden haben sowie die schriftliche Vereinbarung zwischen uns bezüglich des Umgangsrechts.
Ist letzteres denn obligatorisch ?
Wir haben keine schriftliche Vereinbarung, da wir uns gut verstehen und auch oft spontan entscheiden, wann ich meine Tochter abhole.
Es geht mir auch nur um die Fahrten im Mai. Jetzt habe ich ja das 9-Euro-Ticket und nach August werde ich eh nicht mehr im Bezug sein.
Ich sehe keine rechtliche Grundlage für die Forderungen. Weder muss man eine schriftliche Vereinbarung zum Umgangsrecht treffen, noch muss die Kindsmutter diese bestätigen.
Es reicht zudem eine Glaubhaftmachung aus, eine Beweisforderung ist regelmäßig überzogen. Dazu können auch andere Beleg herangezgen werden, wie z.B. ein datiertes Foto mit Kindsvater und Kind, oder Belege über Besuche von Kinderveranstaltungen.
Das JC muss sich mit der Forderung einer Bestätigung durch die Kindsmutter zudem an diese wenden. Wenn diese eine Bestätigung (zu Recht) verweigert, kann das JC z.B. beim Jugendamt nachfragen, ob der Kindsvater sein Umgangsrecht regelmäßig warnimmt. Die Kinder selbst darf das JC mangels rechtlicher Grundlage nicht befragen (Minderjährigenschutz), das darf nur das Jugendamt und auch nur bei berechtigtem Grund.
So etwas kommt ohnehin nur dann in Betracht, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass das Umgangsrecht tatsächlich wargenommen wurde.
Ok. Danke für die Info.