Das Gutachten schließt unter anderem intensiven Publikumsverkehr aus.
Jetzt wurde mir allerdings ein Praktikum als Bäckereiverkäuferin vom Jobcenter organisiert.
Wie gehe ich damit um?
Spätestens beim Vorstellungsgespräch gibst Du diese Einschränkung an.
verena
Zitat von: verena am 28. Mai 2022, 15:19:50Jetzt wurde mir allerdings ein Praktikum als Bäckereiverkäuferin vom Arbeitsamt organisiert.
Sicher vom Arbeitsamt?
Oder bist du gar nicht beim JC?
MfG FN
Ja ich meinte vom Jobcenter.
Zitat von: justine1992 am 28. Mai 2022, 15:29:32Spätestens beim Vorstellungsgespräch gibst Du diese Einschränkung an.
Sofern ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter nicht fruchtet bzw. er sich stur stellt.
Wenn du nicht für so einen Job geeignet bist, bist du es halt nicht, ganz einfach.
Zitat von: Davis am 28. Mai 2022, 16:11:20Sofern ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter nicht fruchtet bzw. er sich stur stellt.
Ich verstehe natürlich nicht, was "ein Praktikum organisieren" ist. Vielleicht gibt es ja auch gar kein Vorstellungsgespräch? Dann wird TE aber sicherlich recht schnell (am ersten Tag womöglich?) AU?
Genau es gab kein Vorstellungsgespräch.
Das Jobcenter hat den Betrieb gebeten, mir einen Praktikumsplatz zu geben.
Bei mir steht "nur mit geringem Publikumsverkehr", aber "ohne intensiven Publikumsverkehr" ist wohl wieder Auslegungssache was damit gemeint ist.
Ist der Publikumsverkehr im Verkaufsraum einer Bäckerei intensiv? Kommt wohl auf die Filiale an, auf dem Dorf sicher weniger als in der Stadt.
Grundsätzlich würde ich von erhöhten Publikumsverkehr ausgehen, zeitweise vll sogar intensiv.
Ich würde da garnicht hingehen sondern direkt geltend machen das die Stelle aufgrund deiner ärztlich attestierten Einschränkung garnicht zumutbar ist.
In dem Schreiben an das Jobcenter machst du klar das du die Arbeit oder das Praktikum aufgrund der Einschränkung garnicht machen kannst.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Den von ihnen organisierten Praktikumsplatz als Bäckereiverkäuferin kann ich aufgrund meiner ärtzlichen attestierten Einschränkung leider nicht antreten. Die Tätigkeit ist aufgrund meiner gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht zumutbar. Da ich auf keinen Fall meine Einschränkungen überschreiten kann, da sonst eine gesundheitliche Verschlechterung zu erwarten wäre, bin ich leider gezwungen am von ihnen gewünschten Termin nicht bei der Stelle zu erscheinen.
Grund: Als Bäckereiverkäuferin ist auf jedenfall mit intensiven Publikumsverkehr zu rechnen. Das Gutachten welches das ausschließt liegt ihnen bereits vor.
Mit freundlichen Grüßen
...."
So in der Art würde ich das machen.
verena
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Mai 2022, 15:34:42Sicher vom Arbeitsamt?
Oder bist du gar nicht beim JC?
Zitat von: verena am 28. Mai 2022, 15:52:24Ja ich meinte vom Jobcenter.
Die Antwort passt zwar nicht aber man kann es verstehen. In Zukunft solltest du die richtigen Worte finden denn das ist bei sämtlichen JC Angelegenheiten WICHTIG. Und hier macht es dass sonst unnötig kompliziert weil sonst kann man es falsch verstehen.
Zitat von: verena am 28. Mai 2022, 17:12:42Das Jobcenter hat den Betrieb gebeten, mir einen Praktikumsplatz zu geben.
Also ohne dein Einverständnis.
Dann ist das JC extrem übergriffig geworden und hat den Datenschutz vollkommen ignoriert.
Genau weißt du es wenn du bei dem Geschäft nachfragst was für Unterlagen diese vom JC bekommen haben und dann kannst du eine Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten machen und um Mithilfe bitten.
Zitat von: hotwert am 28. Mai 2022, 17:58:53Ich würde da garnicht hingehen sondern direkt geltend machen das die Stelle aufgrund deiner ärztlich attestierten Einschränkung garnicht zumutbar ist.
Sehe ich auch so allerdings würde ich es auch dem JC nicht extra melden sondern erst nach Aufforderung. Voraussetzung das AÄAttest schließt den Job wirklich aus.
Und da dann dass:
Zitat von: hotwert am 28. Mai 2022, 17:58:53"Sehr geehrte Damen und Herren,
Den von ihnen organisierten Praktikumsplatz als Bäckereiverkäuferin kann ich aufgrund meiner ärtzlichen attestierten Einschränkung leider nicht antreten. Die Tätigkeit ist aufgrund meiner gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht zumutbar. Da ich auf keinen Fall meine Einschränkungen überschreiten kann, da sonst eine gesundheitliche Verschlechterung zu erwarten wäre, bin ich leider gezwungen am von ihnen gewünschten Termin nicht bei der Stelle zu erscheinen.
Grund: Als Bäckereiverkäuferin ist auf jedenfall mit intensiven Publikumsverkehr zu rechnen. Das Gutachten welches das ausschließt liegt ihnen bereits vor.
Mit freundlichen Grüßen
als Antwort. Evtl. noch etwas "pfeffern" muss aber nicht sein.
Ein schönes WE
FN
Das Gutachten wird leider weiterhin ignoriert, obwohl das Praktikum schlecht gelaufen ist.
Warum bist du überhaupt zum Praktikum?
In wie fern wird das Gutachten ignoriert? Vermittlungsvorschläge auf nicht passende Stellen?
Da würde ich bei jeder Stelle einzeln drauf zurückschreiben das du gesundheitlich für die Arbeit nicht in der Lage bist und dich deshalb darauf nicht bewirbst.
Weil ich gehofft habe, dass das Jobcenter dann aufhört ( wenn sie sehen, dass diese Stellen unpassend sind).
Im Gutachten steht: kein intensiver Publikumsverkehr.
Im Einzelhandel und in einer Bäckerei hat man intensiven Publikumsverkehr.
Zitat von: verena am 27. Juni 2022, 14:53:53Das Gutachten wird leider weiterhin ignoriert,
Von was für einem Gutachten reden wir hier?
Vom Med. Dienst oder der RV?
Beides muss das JC Akzeptieren!
Zitat von: verena am 27. Juni 2022, 16:02:59Weil ich gehofft habe, dass das Jobcenter dann aufhört ( wenn sie sehen, dass diese Stellen unpassend sind).
Im Gutachten steht: kein intensiver Publikumsverkehr.
Im Einzelhandel und in einer Bäckerei hat man intensiven Publikumsverkehr.
Ja, so hab ich auch mal gedacht, wenn ich es versuche und scheitere sieht man jedenfalls das es wirklich nicht geht ...
Hat nichts gebracht, gleich von Anfang an mit Paragraphen nerven und sich nichts aufdrängen lassen bringt da mehr.
Das Gutachten wurde während einer Arbeitserprobung in einem Bildungswerk erstellt.
Zitat von: verena am 27. Juni 2022, 17:00:58in einem Bildungswerk erstellt.
Das dürfte wenig Wert sein.
Wenn es so ist wie du schreibst, brauchst du eins von der RV oder das JC muss eins beim Med. Dienst in Auftrag geben.
Kann man das beantragen?
Dass man ein neues Gutachten erstellen lässt?
Zumindest für den Med. Dienst kannst du das beim JC beantragen.
Bei der RV eigentlich nur, indem man dort einen Antrag auf EM Rente stellt.
Das Bildungswerk wird kaum ein ordentliches Gutachten gemacht haben.
Dazu sind sie gar nicht befugt, wird eher nur eine Einschätzung von einem MA dort sein.
Ich musste sämtliche Ärzte bei denen ich in Behandlung bin von der Schweigepflicht entbinden.
Das Jobcenter hat also sämtliche Behandlungsunterlagen.
Die Arbeitserprobung wurde auch vom Jobcenter veranlasst.
Zitat von: verena am 27. Juni 2022, 18:08:19ch musste sämtliche Ärzte bei denen ich in Behandlung bin von der Schweigepflicht entbinden.
Was schon mal ganz falsch gewesen sein dürfte, müssen gibt es hier nicht.
Was soll das für ein "Bildungswerk" sein, welches Med. Gutachten erstellen darf?
Sind das nicht irgendwelche Bildungsträger?
Zitat von: verena am 27. Juni 2022, 18:08:19Das Jobcenter hat also sämtliche Behandlungsunterlagen.
Was überhaupt nicht sein dürfte.
Nennt sich Berufsförderungswerk.
Ist aber gleichzeitig auch ein Bildungsträger ( bietet Umschulungen an).
Es ging darum die Arbeitsfähigkeit zu begutachten.
Das klingt aber nicht nach einem medizinischen Gutachten.
Ich habe keine Ahnung welches Gutachten wofür gebraucht wird.
Bei dem Bildungsträger war so eine lange Erprobung ( 4 Wochen ) auch sehr selten.
Deswegen bin ich jetzt auch verunsichert.
Also nagel mich nicht drauf fest, aber ein medizinisches Gutachten muss von einem Facharzt attestiert werden. Ein Chirurg kann Dir kein Gutachten über deinen psychischen Zustand ausstellen. Genau so kann ein Psychiater Dir kein Gutachten über die Belastbarkeit Deines Rückens erstellen.
Ich vermute, dass der Bildungsträger Dir eine Art Bewertung/Eignung dokumentiert hat. Wonach die quasi Dich einschätzen, wie und wo Du am Besten aufgehoben bist. Aber wie schon weiter oben genannt: das hat wahrscheinlich kaum Gewicht.
Ich bin immer ganz gut damit gefahren, auf die Langfristigkeit einer Anstellung zu zielen.
Mein Satz zu meinem Vermittler:
"Was bringt es mir und uns, wenn ich nach 2 oder 3 Wochen wieder hier aufschlage, noch frustrierter bin und wir den ganzen Scheiss von vorne beginnen müssen. Also lassen Sie mich etwas finden, wo ich gerne arbeite und Sie mich und ich Sie nicht mehr sehen muss. Ist das kein sinnvoller Vorschlag, Herr B.?
Zitat von: SingleDad am 27. Juni 2022, 19:33:05Also lassen Sie mich etwas finden, wo ich gerne arbeite und Sie mich und ich Sie nicht mehr sehen muss.
zum Glück steht im § 10 nichts von "kann sich nach seinem Gusto aussuchen" sondern "ist jede Arbeit zumutbar"
Zitat von: free will am 27. Juni 2022, 19:56:10zum Glück steht im § 10 nichts von "kann sich nach seinem Gusto aussuchen" sondern "ist jede Arbeit zumutbar"
wird ja immer besser :wand:
Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0)
Zitat von: free will am 27. Juni 2022, 19:56:10Zitat von: SingleDad am 27. Juni 2022, 19:33:05Also lassen Sie mich etwas finden, wo ich gerne arbeite und Sie mich und ich Sie nicht mehr sehen muss.
zum Glück steht im § 10 nichts von "kann sich nach seinem Gusto aussuchen" sondern "ist jede Arbeit zumutbar"
ZitatIch bin immer ganz gut damit gefahren, auf die Langfristigkeit einer Anstellung zu zielen.
Lesen und verstehen. Aber ich bin ein Anhänger der Gaußschen Normverteilung. Irgendeiner muss halt auch das Ende andere Ende bedienen.
Es heißt Normalverteilung und nicht Normverteilung, du Anhänger.
Und weniger mit dem Kopf gegen die Wand hauen, vielleicht bleibt dann dort auch etwas übrig.