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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Cridi am 29. Mai 2022, 12:34:55

Titel: EGV (Eingliederungsvereinbarung) jetzt, bitte anschauen
Beitrag von: Cridi am 29. Mai 2022, 12:34:55
Hallo,

ein Kollege war am Mittwoch beim Amt und soll eine neue EGV unterschreiben, da die jetzt ausläuft. Hat er persönlich bekommen aber gesagt, er nimmt sie erstmal mit. Gespräch darüber, was drinsteht, gab es und sie hat es zumindest kurz erklärt alles. Er soll sie unterschrieben bis 31.05. einreichen.
Da steht aber noch was von 30 % Sanktionen drin.
Desweiteren weiß ich nicht, ob das mit den Bewerbungen so richtig ist.
Vielleicht kann das ja mal jemand anschauen, der Ahnung davon hat, ich bitte freundlich darum, da ich selbst da nicht tief genug im Thema bin. Soll er das unterschreiben oder irgendetwas ansprechen/streichen? Und falls er sie nicht unterschreiben soll, was soll er der Sachbearbeiterin mitteilen.

MFG

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Mai 2022, 17:27:26
Wenn er mit 5 Pflichtbewerbungen klar kommt, sowie gern gratis Praktika in Firmen macht o.k.

Eine individuelle EGV sieht anders aus, die hier ist ein 0 8 15 Wisch den wohl fast alle so bekommen.

Aktuell sind die Sanktionen noch nicht vom Tisch, erst ab 01.07.20022

Unterschreiben würde ich hier eher nicht.
Einerseits fordert das JC Bewerbungen, andererseits lässt es sich offen die Kosten dafür zu Erstatten.
Alles KANN Leistungen geht so nicht, es muss klar sein für was es welche Summen gibt.
Wie soll man z.B. die Kosten für eine schriftliche Bewerbung vorher Beantragen?
Da hat man keine 1-2 Wochen Zeit, bis das JC eine Kostenzusage hin bekommt.

Warum soll man sich jetzt noch so eine EGV antun?
Ab Juli werden die Karten eh neu gemischt, da könnte man es auch auf einen VA ankommen lassen.
Oder das JC macht hier eine ordentliche EGV daraus.
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Beitrag von: Cridi am 29. Mai 2022, 17:31:53
was meinst du mit VA ankommen lassen? Vereinfachter antrag? Er bekommt ja schon ALG2 seit einem Jahr und muss ihn zum 01.07. verlängern
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Mai 2022, 17:42:23
Wenn es keine Einigung mit dem JC bei der EGV gibt bzw. einfach nicht möglich ist, kommt die dann per VA.

Heist Verwaltungsakt, da hat man auch bessere Chancen, für einen Widerspruch.
Falls etwas rechtlich nicht in Ordnung ist z.B.

Unterschrift unter EGV heist, man ist damit Einverstanden, Widerspruch so gut wie Unmöglich.

Hier was als Info https://hartz.info/index.php?topic=726.0 
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Beitrag von: Cridi am 29. Mai 2022, 17:44:52
also soll er dann einfach mitteilen, unterschreibe ich nicht, da bewerbungskosten nicht klar, er keine kostenlosen Praktika machen will und ab dem 01.07. es eine neue rechtsgrundlage aufgrund Sanktionen gibt? Oder einfach die Frist verstreichen und sich gar net melden
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Beitrag von: Ellen_Alien am 29. Mai 2022, 17:50:50
Zitateinfach die Frist verstreichen und sich gar net melden
Das
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Mai 2022, 17:51:53
Zurück schreiben, dass diese EGV gar nicht auf ihn persönlich zugeschnitten ist.
Er nicht versteht was mit dem Praktikum/Maßnahmen genau gemeint ist.

Klare Ansage was die Bewerbungskosten angeht und nicht pauschal, alles KANN Leistungen.

Hat er einen GdB? (weil er eine Änderung dazu melden soll)
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Beitrag von: Cridi am 29. Mai 2022, 18:04:42
ne er ist voll Erwerbsfähig
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Beitrag von: hotwert am 30. Mai 2022, 06:20:28
Auch mit GdB kann man voll erwerbsfähig sein
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Beitrag von: Cridi am 30. Mai 2022, 06:44:29
er hat keine Behinderung er ist 100 % "normal" keine Depressionen oder sonst was (ka, wie man es beschreiben soll, dass man keinerlei beeinträchtigungen hat)? ka, wie ihr darauf kommt, dass er behindert sein soll?^^
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Beitrag von: Unwissender am 30. Mai 2022, 08:30:55
  :ironie:

Er kann auch unterschreiben und trotzdem dagegen verstoßen! Kann ihm ja ab 1.7. nix mehr passieren was Sanktionen angeht!  :ironie:
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. Mai 2022, 14:46:45
Zitat von: Unwissender am 30. Mai 2022, 08:30:55Kann ihm ja ab 1.7. nix mehr passieren was Sanktionen angeht!
Was aber leider noch nicht ganz so sicher ist.
Warum sollte man sich also Freiwillig, so eine EGV antun?
Zitat von: Cridi am 30. Mai 2022, 06:44:29wie ihr darauf kommt, dass er behindert sein soll
Weil das eine Forderung in der EGV ist, diesbezüglich Änderungen zu melden.

Aber wie schon Vermutet ist wohl eine Art Gießkannen EGV, darum steh es wohl mit drin.