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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: FrauRatlos am 31. Mai 2022, 15:39:08

Titel: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: FrauRatlos am 31. Mai 2022, 15:39:08
Hallo,
ich habe mich bei der Geschäftsführung des Jobcenters über eine Sachbearbeiterin beschwert, da mit dieser SB nicht sachlich mehr zu reden war und keine Klärung möglich war.
Die SB hat sich so unmöglich verhalten, mir gegenüber und z.B. in dem Gespräch gesagt, ich wäre dumm und eine unmögliche ALG II Kundin usw.. Ihr Tonfall war wirklich laut und unangemessen und meine eingereichten Unterlagen hatte sie bis Dato auch nicht bearbeitet.
Der Geschäftsführer schrieb mir jetzt, dass meine Beschwerde ungerechtfertigt wäre und die SB hätte abgestritten, dass sie sich so verhalten hat; es wäre alles ganz anders gewesen.
Der Geschäftsführer lobte diese SB im höchsten Maße, was für eine klasse Mitarbeiterin und Kollegin sie doch sei und dass die SB überall beliebt wäre, auch bei anderen ALG II Kunden.
Gut, der Geschäftsführer hält zu seiner Mitarbeiterin und das war mich eigentlich schon klar, aber er lässt auch noch los, in dem Schreiben, dass ich mich strafbar mache und der Inhalt meiner Beschwerde Verleumdung gegen seine Mitarbeiterin wäre.
Der Geschäftsführer behauptet auch, dass eine Kollegin meiner SB alles mitgehört hätte, was wir besprochen hätten und würde bezeugen, dass das Gespräch nicht so war, wie ich behaupte; also ich lüge und würde die SB verleumden. Ich sollte in Zukunft von solchen und ähnlichen beschwerden absehen, weil er mir darauf nicht mehr antworten wird.
Komisch nur, dass ich von dieser angeblich noch anwesenden SB nichts mitbekommen habe; na vielleicht hat sie Zaberkräfte und kann sich unsichtbar machen :weisnich:

Wie würdet Ihr da reagieren und wie sollte ich da jetzt drauf reagieren ?

lG



Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: Reiner1970 am 31. Mai 2022, 15:48:35
Und genau aus so einem Grund geht man da nie alleine hin. Ich würde da gar nicht drauf reagiren
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: Cridi am 31. Mai 2022, 16:09:42
Aussage gegen Aussage, wenn eine Dienstaufsichtsbeschwerde vor ort nicht klappt, wende dich an das Kundenreaktionsmanagement. Dann direkt nen Antrag hinterher, dass das Vertrauensverhältnis aufgrund dessen gestört ist und du nen anderen Sachbearbeiter willst.
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: Ratlos am 31. Mai 2022, 17:31:51
Zitat von: Cridi am 31. Mai 2022, 16:09:42Aussage gegen Aussage
Ich würde von dieser angeblichen, aber beim Gespräch nicht anwesende Zeugin über die Geschäftsleitung eine schriftliche Aussage in Form einer eidesstattlichen Versicherung verlangen.
Mal sehen wann ihm die Puste ausgeht. Eine falsch eV wird wie ein Meineid behandelt.
Da flattern so manchen Zeugen die Hosen.
Wer weiß ob diese Zeugin zum Gesprächszeitpunkt überhaupt Dienst hatte.
Zitat von: Cridi am 31. Mai 2022, 16:09:42Dann direkt nen Antrag hinterher, dass das Vertrauensverhältnis aufgrund dessen gestört ist und du nen anderen Sachbearbeiter willst.
weil du nicht gewillt bist dich als "dumm" hinstellen u lassen von einer offenbar bornierten SB
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: asus1402 am 31. Mai 2022, 17:49:56
"Dumm sein" ist für mich keine Beleidigung. Ich habe auch manche Dinge gemacht, die falsch (dumm) waren. Wenn dann ein Außenstehender sagt, dass ich dumm gewesen bin, muss ich recht geben.
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: FrauRatlos am 31. Mai 2022, 18:02:49
Zitat von: asus1402 am 31. Mai 2022, 17:49:56"Dumm sein" ist für mich keine Beleidigung
Nun, es kommt auf die Situation an, warum man zu jemanden sagt, dass er dumm ist.
Du kennst den gesammten Gesprächsinhalt nicht, so dass du nicht beurteilen kannst, wie die SB dieses "dumm" sein betont hat und wie es dazu gekommen ist.
Außerdem war dieses "dumm sein" nur eine von vielen negativen Aussagen gegen mich, von dieser SB.
Es ging nicht nur um dieses Wort "dumm" sein.
Und was berechtigt einen Jobcenter MItarbeiter zu einem Hartz4 Empfänger zu sagen, dass er dumm ist ?
Stell dir vor, ich sage zu einem SB "sind sie zu dumm meinen Antrag zu bearbeiten oder nur zu faul?", was glaubst du was da los wäre im Jobcenter !?

Wenn ich sage (Beispiel) "du bist zu dumm deine Kinder zu erziehen" oder ich sage "du bist zu dumm zum lesen, wahrscheinlich warst du nie in der Schule" oder ich sage "so dumm können nur Hartz4 Empfänger sein"...ist das schon alles eine Beleidigung.
Oder sag mal zu einem Polizisten "wie dumm sind sie eigentlich bei mir eine Verkehrskontrolle durchzuführen"; zack hast du eine Strafanzeige wegen Beleidigung weg.

Wenn ich sage "du bist soooo dumm",und ich lache dabei, weil du das Fußspray genommen hast, für deine Haare, statt des Haarsprays, nö, dann ist das keine Beleidigung und ich würde auch in so einer Situation nie dieses dumm als beleidigung ansehen, und einfach mitlachen  :lachen:

Wie gesagt, es kommt auf die Situation hat und den Zusammenhang, wann man zu jemanden sagt, dass er dumm ist.
Und dass Außenstehende sagen, dass man dumm ist, ist nicht gerade respektvoll.
Auch Kindern passiert viel "Dummes", aber da sagt man ja auch nicht "wie dumm bist du? " oder "stellst dich ja wieder dumm an" oder "man bist du dumm heute" oder "so dumm kann keiner sein, wie du".
Also zu sagen; besonders Außenstehende; dass man dumm ist; ist unter der Gürtellinie. Es gibt Leute (und besonders Kinder) die nehmen sich solche Ausagen sehr zu Herzen und können depressiv, traurig oder auch wütend werden.
Wenn es normal sein sein, dass ich jemanden als dumm bezeichnen darf, bin ich wohl zu konservativ und anständig  erzogen worden.
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 31. Mai 2022, 18:07:50
FrauRatlos

Zitat von: FrauRatlos am 31. Mai 2022, 15:39:08Wie würdet Ihr da reagieren und wie sollte ich da jetzt drauf reagieren ?
Solange es dabei bleibt ignoriere das und lass es gut sein.

Ich hatte so etwas als Beistand da habe ich das Schreiben um das es ging verfasst.

Der SB drohte mit Strafanzeige wegen Verleumdung und sagte grinsend zu dem eLB dass er das jetzt davon hat und weil in seinem Namen er mit den rechtl. Folgen rechnen und leben müsse.

Daraufhin forderte ich ihn auf dieses Schreiben vorzulegen und mir zu zeigen was denn da eine Verleumdung wäre.
Erst hat er sich gesträubt, mit den Worten schließlich müsse ich wissen was ich da geschrieben habe denn sein Kunde könne so etwas gar nicht.

Ich bestand darauf wir durften sogar drinnen warten (untypisch) und er brachte das Schreiben das rot an vieeelen Stellen markiert und mit Kommentaren versehen war. Angeblich von der Rechtsabteilung war aber gelogen wie sich heraus stellte.
Ich las es Ihm vor erwähnte hier ist ein Komma da ist ein Komma was dem Satz den Sinn gibt den er haben soll und nicht was man da hinein interpretiert.
Hier und da steht meiner Meinung nach und so weiter....

Schlussendlich sagte ich ihm das man halt lesen sollte was da steht und auch die Satzzeichen und die Meinungsäußerungen so berücksichtigen soll wie es sich gehört
und nicht etwas herauslesen was so nicht geschrieben steht UND er soll doch eine Anzeige machen wir werden dann schon sehen was das Gericht dazu zu sagen hat.

Strafanzeige kam nie ganz im Gegenteil bekam der eLB seine alte SB wieder zugeteilt.

Wichtig war halt dass das Schreiben so verfasst wurde das es nicht zum Nachteil ausgelegt werden kann/könnte.

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: FrauRatlos am 31. Mai 2022, 18:31:53
@Fettnäpfchen,
sowas Ähnliches hatte ich auch schon, bei unserem Jobcenter.
Ich habe einen Beschwerdebrief geschrieben, weil der ehemalige SB absolut nichts auf der Reihe bekommen hat; so viele fehlerhafte Änderungsbescheide innerhalb weniger Wochen, habe ich in meinem Leben noch nicht gesehen. Alle falsch berechnet.
Irgendwann hat es mal gereicht und ich schrieb Widersprüche ohne Ende und dann diesen Beschwerdebrief.
Aus meinem Beschwerdebrief, wurden einzelne Sätze gelb markiert, so dass, wenn man alles zusammen liest (also nur die gelbmarkierten Sätze) ein ziemlich bedrohlicher Brief daraus wurde.
Damit marschierte das Jobcenter zur Polizei und legte ihn als Beweismittel vor.
Nein, der Polizist war nicht dumm und hat erkannt, worauf das Jobcenter hinauswollte.
War wohl nichts.
Und ich habe den Eindruck,dass das Jobcenter es nun erneut versuchen will, mir eins reinzuwürgen, weil es damals nicht geklappt hatte.
Mit welchen Methoden die arbeiten, ist echt unglaublich  :wand:
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: asus1402 am 31. Mai 2022, 18:39:46
Dann klage wg Verleumdung. Ich bin auf das Urteil gespannt.
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 31. Mai 2022, 18:57:31
FrauRatlos

Zitat von: FrauRatlos am 31. Mai 2022, 18:31:53sowas Ähnliches hatte ich auch schon, bei unserem Jobcenter.
Ja da muss man innerlich schon gefestigt sein und so etwas wie Obrigkeitshörigkeit ist da verheerend.
Und Wissen über die Materie ist das A und O; da ist es gut wenn man irgendwo nachfragen kann und Schwarmwissen nutzen kann, also die sinnvollen Beiträge sind da logischerweise gemeint.
Wobei auch moralische Unterstützung was hat.
 
Hauptsache nichts negatives, außer es muss sein weil es so mancher TE ums verrec..n nicht verstehen will oder man vllt. einen Troll vor sich hat

Zitat von: FrauRatlos am 31. Mai 2022, 18:31:53Mit welchen Methoden die arbeiten, ist echt unglaublich  :wand:
Ja mir haben sie auch so einiges "angetan" bevor ich das Forum hier entdeckte und seit dem gibt es Retouren so weit ich unterstützen kann.
Nebenbei gibt es einem noch ein Gefühl irgendwie nützlich zu sein und man vegetiert nicht nur so dahin.

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: FrauRatlos am 31. Mai 2022, 19:24:19
Zitat von: asus1402 am 31. Mai 2022, 18:39:46Dann klage wg Verleumdung. Ich bin auf das Urteil gespannt.
wieso soll ich auf Verleumdung klagen ???
Ich bitte um eine Erklärung !

Kann es sein, dass du mich hier nur provozieren willst ?
Wenn ja, warum ? Weil ich dir nicht hier zustimme ?

Ist ja echt dumm von dir, wie du dich jetzt verhälst  :zwinker:  und ist nicht beleidigent gemeint, weil das Wort "dumm" ist ja normaler Umgangston für dich...gell  :zwinker:
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: EinMensch22 am 03. Juni 2022, 17:18:53
Wie gewohnt, man möchte den Sozialgeldempfänger den Mund verbieten und ihn einschüchtern, damit sich möglichst wenig Menschen wehren. Beschwerden nutzen jedoch wenig, wenn man selbst nichts beweisen kann.
Denke da kommt nix und wenn steht Aussage gegen Aussage und die Behauptung man habe das Gespräch mitgehört aus dem Nebenraum, sorry, ich kann da nur lachen
Wie soll das denn gelaufen sein, 30 Minuten oder länger ? hat ein anderer Sachbearbeiter das Ohr an die Wand gehalten und was hört man da so aus dem Nebenraum
lachhafte heiße Luft

Darum:
Viel wichtiger, nicht alleine zum Termin zu gehen, soweit wie möglich immer einen unabhängigen Zeugen dabei haben. Wichtige Inhalte des Gespräches mitschreiben, hat den Vorteil, dass man ruhiger bleibt, gezielter nachfragen kann und später besser beweisen kann, was genau gesagt wurde und was nicht gesagt wurde.
Den Unterstellungen schiebt man damit leichter einen Riegel vor und mit unabhängigen Zeugen wird man nicht so schnell mit Worten wie  "dumm usw." betitelt.
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: BigMama am 03. Juni 2022, 18:29:02
Zitat von: EinMensch22 am 03. Juni 2022, 17:18:53unabhängigen Zeugen
Du meinst sicherlich unabhängiger Beistand. Ein Zeuge muss nicht zum Beratungsgespräch zugelassen werden.
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: PaulHilft am 04. Juni 2022, 02:34:27
Da du keine Beweise hast, wirst du nicht einmal vor Gericht gewinnen. Ich glaube dir.

Ich in meinem Fall, habe alle Beweise zusammengefasst und kann hier auch zeigen, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde nichts bringt.

Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: Ratlos am 04. Juni 2022, 11:31:59
Zitat von: FrauRatlos am 31. Mai 2022, 15:39:08Wie würdet Ihr da reagieren und wie sollte ich da jetzt drauf reagieren ?
Gar nicht mehr reagieren sondern das ganze abhaken und wie geschrieben künftig mit Begleitperson im JC erscheinen.
Innerhalb von drei Monaten nach der Beleidigung müsstest du Strafanzeige, UND Strafantrag stellen, damit die Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann.
Wegen dem Wort "dumm" lohnt sich der Aufwand nicht.
Ohne Beweise hat du das Verfahren schon verloren bevor der Prozess beginnt falls die Anzeige nicht sogar eingestellt wird.
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: Cridi am 04. Juni 2022, 12:54:26
das einzige, was du tun kannst ist gleichgesinnte zu finden, was aber aufgrund Datenschutz etc.. quasi unmöglich ist. Denn wenn mehrere sagen, der Sachbearbeiter ist unfreundlich und haut schonmal Wörter wie dumm raus, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde natürlich einfacher zu machen, als bei Aussage gegen Aussage
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: Davis am 04. Juni 2022, 13:23:16
Zitat von: asus1402 am 31. Mai 2022, 17:49:56"Dumm sein" ist für mich keine Beleidigung.

Das wird in deinem Fall hier auch keiner so auslegen.
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: PaulHilft am 04. Juni 2022, 15:03:53
Auch ich hätte das gleiche wie Ratlos geschrieben. Ich weiß, dass die Behördenmitatbeiter die größten Asis unserer Geselschaft sidn. Die kommen mit solchen Sachen sehr oft durch.

einige hee dann sogar dazu über, heimlich mit dem iPhoen oder der Uhr eine Sprachnotiz mitlaufne zu lassen. Dann hätte man zumindest den Beweis, wie asozial dort miteinande rumegangen wird.
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: BigMama am 04. Juni 2022, 15:13:21
Zitat von: PaulHilft am 04. Juni 2022, 15:03:53Ich weiß, dass die Behördenmitatbeiter die größten Asis unserer Geselschaft sidn.
:no:
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: Davis am 04. Juni 2022, 15:37:37
Frau Ratlos ist leider nur noch 'Gast' hier. Schade, ich hätte gerne gewußt, wie es weitergeht.
Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: PaulHilft am 04. Juni 2022, 20:04:59
Zitat von: BigMama am 04. Juni 2022, 15:13:21
Zitat von: PaulHilft am 04. Juni 2022, 15:03:53Ich weiß, dass die Behördenmitatbeiter die größten Asis unserer Geselschaft sidn.
:no:
Meine Herleitung, die machen so viele Fehler, viele davon auch absichtlich, verstecken sich dann dahinter und tragen am ende des Tages für nichts und wieder nichts die Verantwortung. Und diese fehlerhaften handlungen, benachteiligen Menschne sehr stark Sogar die Hilflosteten unser Geselschaft, wissen dan nicht weiter, hungern, oder suizidieren sich selbst, weil die kein Geld und keien wohnung merh haben.

Titel: Aw: Jobcenter sagt, meine Beschwerde wären eine Straftat der Verleumdung
Beitrag von: MagnaCharta am 05. Juni 2022, 20:37:42
Zitat von: Davis am 04. Juni 2022, 15:37:37Frau Ratlos ist leider nur noch 'Gast' hier. Schade, ich hätte gerne gewußt, wie es weitergeht.

Wie auch immer: nicht besonders sinnvoll.