Hallo zusammen,
es geht hier um einen Erstantrag bedingt durch einen Ortswechsel mitten im Leistnungsbezug bei einem Jobcenter in einer anderen Stadt. Ich bin derzeit ohne festen Wohnsitz in einer Ferienwohnung eines Hotels auf eigene Kosten zur Vermeidung von Obdachlosigeit untergebracht. Zuvor war ich in einem Hotel in einer anderen Stadt untergebracht. Das alte Jobcenter hat die Leistungen und die Hotelrechnung komplett übernommen. Leider hat das Hotel den Aufenthalt aufgrund von zahlreichen Grossveranstaltungen in der Stadt nicht verlängert, sodass ich das Zimmer räumen musste. In der alten Stadt fand ich keine vergleichbare Unterkunft, sodass ich weiter ausserhalb suchen musste und fündig wurde.
Allerdings ist das Jobcenter der neuen Stadt weniger entgegenkommend und verlangt zahlreiche Nachweise, die das alte Jobcenter nicht gefordert hat. Da die Sache recht dringlich ist und ich nicht möchte, dass durch überzogene Forderungen seitens des Jobcenter zu viel Zeit vergeudet wird, bitte ich euch hier um Hilfe.
Ich werde die Geforderten Nachweise wie folgt auflisten und kommentieren:
1. Nachweis über die Anmeldung beim Einwohnermeldetamt der Stadt
- wurde vom alten JC nicht gefordert und ist auch nicht möglich, da ich derzeit nur für einen Monat im Hotel wohne, ohne Mietvertrag oder Wohngeberbescheinigung.
2. Nachweis über die Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit und Antragstellung auf ALG 1, alternativ Bescheinigung über des Nichtvorliegen eines Anspruchs auf ALG 1
- so etwas hat noch nie ein JC von mir verlangt. wirklich selstsam...
3. Ausgefüllte Anlage VM
- obwohl ich im Hauptantrag angekreuzt habe, dass ich über kein erhebliches Vermögen verfüge.
4. Ausgefüllter Erhebungsbogen zum Migrationshintergrund
- ist laut Fragebogen freiwillig, wird hier aber zur Bedingung gemacht, um über den Antrag "entscheiden zu können".
5. Einstellungsbescheid des alten JC
- verständlich, aber dieser wurde mir vom alten JC noch nicht zugesendet, vermutlich da deren aktueller Bewilligungsbescheid ohnehin nur bis zum Monatsende gültig ist. Dieser liegt dem neuen JC vor.
6. Notwendigkeitsbescheinigung gemäß 22 Abs. 6 SGB II vom alten JC
- keine Ahnung wieso dies bei einem Hotelwechsel gefordert wird, noch erbracht werden soll.
7. Mietvertrag
- gibt es nicht, Hotelrechnung liegt dem neuen JC bereits vor.
8. Vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung
- wurde vom alten JC für das vorherige Hotel auch nicht verlangt, noch würde das Hotel es mir austellen.
9. Fahrzeugschein und Angaben zum Kilometerstand des Kfz nebst Nachweis über Kfz - Versicherung
- ich habe keinen Pkw, dies wurde auch entsprechend im Hauptantrag so vermerkt.
Bevor ich nun einen EA beim Sozialgericht aufgrund meiner Notlage und drohende Obdachlosigkeit stelle, würde ich gern kurz eure Meinung zu den o.g. Punkten wissen. Ich bedanke mich für jegliche Hilfe im Voraus und wünsche euch noch eine gute Nacht.
Viele Grüße
Paul
Wenn Du aus bestimmten und vom JC anscheinend nachvollziehbaren Gründen für eine befristete Zeit in einem Hotel wohnen konntest und dort lediglich der Aufenthalt über die ursprünglich angedachte Zeit nicht verlängert wurde, dann stellt sich natürlich grundsätzlich die Frage, warum innerhalb dieser Zeit nicht nach einer passenden Wohnung gesucht wurde.
Du bist ja sicherlich nicht davon ausgegangen, dass Du auf Dauer im Hotel wohnst.
Wenn Du nun aufgrund der nicht Verlängerung der befristeten Wohnsituation (von deren voraussichtlichem Ende Du ja wusstest) wieder nur eine "Notunterkunft" in einem Hotel in einer anderen Stadt angibst, dann würde ich grundsätzlich auch sämtliche Hintergründe dazu wissen wollen.
Inwiefern wurde nach einer passenden Mietwohnung, auch in anderen Städten gesucht, etc
Da ich nicht weiß, welche Hintergründe zur Situation beim JC vorliegen, wäre es aus meiner Sicht durchaus nachvollziehbar, hier mal genauer hinzuschauen.
Es hätte ja auch durchaus sein können, dass das alte JC hier auch diese Fragen gestellt hätte, nachdem der geplante "Mietzeitraum" abgelaufen ist.
Zitat von: Paul am 31. Mai 2022, 18:43:011. Nachweis über die Anmeldung beim Einwohnermeldetamt der Stadt
Pflicht
Zitat von: Paul am 31. Mai 2022, 18:43:012. Nachweis über die Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit und Antragstellung auf ALG 1, alternativ Bescheinigung über des Nichtvorliegen eines Anspruchs auf ALG 1
Pflicht
Zitat von: Paul am 31. Mai 2022, 18:43:013. Ausgefüllte Anlage VM
3 Monate Kontoauszüge ja
Zitat von: Paul am 31. Mai 2022, 18:43:01Bevor ich nun einen EA beim Sozialgericht aufgrund meiner Notlage und drohende Obdachlosigkeit stelle, würde ich gern kurz eure Meinung zu den o.g. Punkten wissen. Ich bedanke mich für jegliche Hilfe im Voraus und wünsche euch noch eine gute Nacht.
Das musst du schon vorlegen sonst brauchst du erst gar nicht klagen.
Zitat von: Paul am 31. Mai 2022, 18:43:011. Nachweis über die Anmeldung beim Einwohnermeldetamt der Stadt
Natürlich wollen die einen Nachweis das du überhaupt dort gemeldet bist und nicht durchs Land tingelst um bei 20 verschiedenen JC abzukassieren (das ist tatsächlich passiert).
Melde dich dort ofW (ohne festen Wohnsitz) das reicht.
Zitat von: Paul am 31. Mai 2022, 18:43:012. Nachweis über die Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit und Antragstellung auf ALG 1, alternativ Bescheinigung über des Nichtvorliegen eines Anspruchs auf ALG 1
Selbstverständlich will das JC wissen ob noch ALG I Anspruch besteht.
Die wollen ja nicht mehr zahlen als notwendig.
Da ALG I bedarfsmindernd angerechnet wird.....
Zitat von: Paul am 31. Mai 2022, 18:43:013. Ausgefüllte Anlage VM
Eigentlich sollte die Vermögensprüfung ausgesetzt sein.
Deine Entscheidung ob es schnell gehen soll, oder ob du dich auf die Hinterbeine stellst, wegen einer "Lappalie".
Man muss nun wirklich nicht zwingend jede Windmühle angreifen
Zitat von: Paul am 31. Mai 2022, 18:43:014. Ausgefüllter Erhebungsbogen zum Migrationshintergrund
Ist immer wieder einen Lacher wert.
Ausfüllen und gut ist. Es soll ja fix gehen.
Zitat von: Paul am 31. Mai 2022, 18:43:015. Einstellungsbescheid des alten JC
Hier würde ich nun doch auf die Grenzen der Mitwirkung pochen, da das neue JC
Zitat § 65 SGB I
sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.Zitat von: Paul am 31. Mai 2022, 18:43:016. Notwendigkeitsbescheinigung gemäß 22 Abs. 6 SGB II vom alten JC
Hier gilt das gleiche
Zitat von: Paul am 31. Mai 2022, 18:43:017. Mietvertrag
- gibt es nicht, Hotelrechnung liegt dem neuen JC bereits vor.
genau so schreibst du es auf ein Blatt Papier.
Das wird dann die Anlage zur Anlage KdU.
Zitat von: Paul am 31. Mai 2022, 18:43:018. Vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung
- wurde vom alten JC für das vorherige Hotel auch nicht verlangt, noch würde das Hotel es mir austellen.
Und das gleiche nochmal.
Zitat von: Paul am 31. Mai 2022, 18:43:019. Fahrzeugschein und Angaben zum Kilometerstand des Kfz nebst Nachweis über Kfz - Versicherung
Nochmals darauf hinweisen das du keinen PKW hast.
Wenn dich der Schalk kitzelt, schreib dazu das diese Forderung daher unerfüllbar ist und entsprechend die Grenze der Mitwirkung erreicht ist.
Ob das neue JC sich Unterlagen vom alten JC holen kann, ist nicht erwiesen. Wenn eins oder beide Optionskommunen sind und keine gEs, gibt es keinen Zugriff. Dann ist der Antragsteller in der Pflicht.
Die Vermögensprüfung ist zwar ausgesetzt, aber es gilt nicht mehr der VA, sondern wieder der HA. Dort gibt es kein Feld zu erheblichem Vermögen. Außerdem dient es der Vorbereitung, wenn jemand mehr als das "normale " Schonvermögen hat, beim WBA genauer zu prüfen, falls die Regelung Ende 2022 ausläuft.
Zitat von: Yavanna am 02. Juni 2022, 06:05:31Wenn eins oder beide Optionskommunen sind und keine gEs, gibt es keinen Zugriff. Dann ist der Antragsteller in der Pflicht.
Nö.
Wenn man den "Zwischenhändler" ausschaltet, läuft alles schneller und einfacher ab.
Fax, Email, alles kein Problem heutzutage